Rechtsprechung
| LG Hamburg, 30.03.2007 - 324 O 460/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- afp 2007, 384
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.12.1979 - VI ZR 240/78
Reichweite der Indemnität eines Landtagsabgeordneten vor der Veröffentlichung …
Auszug aus LG Hamburg, 30.03.2007 - 324 O 460/06
Ob die Berichterstattung in den Medien sich auf eigene Beobachter oder auf die Mitteilung von Abgeordneten und gar des Abgeordneten, der die Äußerung getan hatte, stützt, ist für diese Freistellung von rechtlicher Verantwortung grundsätzlich ohne Belang (vgl. BGH NJW 1980, 780 (781)).
- VerfGH Thüringen, 09.01.2019 - VerfGH 40/16
Verfassungsbeschwerde der Frau MdL Katharina König-Preuß
Die gegenteilige Auffassung (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 30. März 2007 - 324 O 460/06 -, juris Rn. 29 ff.;… wohl auch Roll, NJW 1980, S. 1439 [1440]; offen gelassen vom BGH…, Urteil vom 18. Dezember 1979 - VI ZR 240/78 -, BGHZ 75, 384 [390] = juris Rn. 31) überzeugt nicht. - OLG Jena, 08.06.2016 - 7 U 108/16
Indemnität, Abgeordnetenprivileg; Verfahrenshindernis; Prozessvoraussetzung, …
Andere sind der Auffassung, die Indemnität sei ein Rechtfertigungsgrund (Roll, NJW 1980, 1439; OLG München, Urteil vom 12.12.1986, Az. 21 U 5918/85; LG Hamburg, Urteil vom 30.03.2007, Az. 324 O 460/06). - OLG Dresden, 09.05.2017 - 4 U 102/17
Streit um Zulässigkeit eines Flyers der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag …
Die Abgabe von Erklärungen gegenüber der Presse und Öffentlichkeit, sei es unmittelbar an ein Presseorgan oder aber über eine Presseerklärung oder - wie hier - über einen Informationsflyer, gehört nicht zur Mandatsausübung und unterfällt damit auch funktional nicht dem Indemnitätsschutz nach Art. 55 SächsVerf. Dieser beschränkt sich auf den Beitrag eines Abgeordneten an der Wiedergabe seiner parlamentarischen Äußerungen in Erklärungen gegenüber der Öffentlichkeit, soweit er diese mündlich in öffentlicher Sitzung gemacht hat (LG Hamburg, Urteil vom 30. März 2007 - 324 O 460/06 -, juris).
- OLG Celle, 15.11.2013 - 32 Ss 135/13
Bundesrechtlich gebotene Einschränkung der landesrechtlichen Indemnität in …
Die Abgeordneten sollen sich zur Vorbereitung der von ihnen zu treffenden Entscheidungen in freier, der Kontrolle jeder außerparlamentarischen Stelle entzogenen Diskussion ihre Meinung bilden können (vgl. LG Hamburg AfP 2007, 384 f.). - LG Berlin, 05.07.2018 - 27 O 155/17
Anspruch auf Richtigstellung: Unwahre Tatsachenbehauptung eines Abgeordneten des …
Die Indemnität des Abgeordneten dient seiner Handlungsund Entscheidungsfreiheit in der parlamentarischen Arbeit und damit zugleich der funktionsgerechten Parlamentsarbeit durch die Abschirmung des Abgeordneten gegenüber äußeren Sanktionen; sie sichert zugleich die parlamentarische Willensbildung (LG Hamburg, Urteil vom 30.03.2007 - 324 O 460/06 -, juris, Rn. 32 m. w. N.). - LG Hamburg, 21.09.2007 - 324 O 472/07 Der Kläger führte gegen den sächsischen Landtagsabgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen Dr. ... vor der auch hier erkennenden Kammer einen auf Unterlassung gerichteten Rechtsstreit (Az.: 324 O 460/06).
Sie macht geltend, dass Dr. ... in dem Verfahren zum Az.: 324 O 460/06 Anlagen vorgelegt habe, die den Verdacht der wissentlichen und willentlichen Stasi-Mitarbeit des Klägers begründeten.
- OLG Köln, 29.07.2024 - 15 U 196/24
Zulässige Äußerungen im Stadtrat - Meinungsfreiheit und das Abgeordnetenprivileg
Zwar wird in der Rechtsprechung die Anwendbarkeit des sog. Abgeordnetenprivilegs abgelehnt, wenn sich der Mandatsträger mit entsprechenden Äußerungen selbst an die Presse wendet und damit den Bereich der parlamentarischen Auseinandersetzung verlässt (…vgl. OLG München, Urt. v. 12.12.1986 21 U 5918/85, OLGZ 1987, 442;… LG Hamburg Urt. v. 16.4.2004 324 O 100/04, BeckRS 2016, 15139; LG Hamburg, Urt. v. 30.3.2007 324 O 460/06, juris Rn. 31). - OLG Hamburg, 12.02.2008 - 7 U 59/07 aa) Ihr erster Satz ist im Gegenteil wahr; dies zeigen die Entscheidungsgründe des in Bezug genommenen Urteils des Landgerichts Hamburg in der Sache des Klägers gegen Dr. G...., Geschäftsnummer 324 O 460/06, das dem Senat im Berufungsverfahren gleichen Rubrums, Geschäftsnummer 7 U 93/07, wegen eines Unterlassungsanspruchs aus Anlass derselben Berichterstattung als Anlage K 1 vorgelegt worden ist.
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