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| LG Hamburg, 09.01.2004 - 324 O 554/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 09.01.2004 - 324 O 554/03
- OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04
- BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04
- BGH, 08.02.2007 - I ZR 182/04
Papierfundstellen
- ZUM 2004, 399
- afp 2004, 566
Wird zitiert von ... (5)
- LG Hamburg, 27.10.2006 - 324 O 381/06
EUR 200.000 fiktive Lizenz für Joschka Fischer
Für die Schätzung einer angemessenen Lizenz stellen grundsätzlich die Bekanntheit und der Sympathie-/Imagewert des Abgebildeten, der Aufmerksamkeitswert, der Verbreitungsgrad und die Rolle, die dem Abgebildeten in der Werbung zugeschrieben wird (z. B. Blickfang oder Empfehler ("Testimonial")), die wesentlichen Gesichtspunkte dar (vgl. OLG München, ZUM 2003, 139; LG Hamburg, Urt. v. 9.1. 2004, Az. 324 O 554/03). - OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04
Verletzung des Persönlichkeitsrechtes wegen unautorisierter …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 9. Januar 2004 - Geschäftsnummer 324 O 554/03 - wird zurückgewiesen. - LG Köln, 15.05.2013 - 28 O 836/11
Unterlassungsanspruch eines Fernsehmoderators bzgl. der Verwendung der Bildnisse …
Für die Schätzung einer angemessenen Lizenz stellen grundsätzlich die Bekanntheit und der Sympathie-/Imagewert des Abgebildeten, der Aufmerksamkeitswert, der Verbreitungsgrad und die Rolle, die dem Abgebildeten in der Werbung zugeschrieben wird (z.B. Blickfang oder Empfehler ["Testimonial"]), die wesentlichen Gesichtspunkte dar (vgl. OLG München, ZUM 2003, 139; LG Hamburg, Urt. v. 9.1. 2004 - 324 O 554/03). - LG Hamburg, 03.09.2004 - 324 O 285/04
Anspruch auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr für die Verbreitung einer unter …
Insoweit sieht die Kammer keinen wesentlichen Unterschied zu den Entscheidungen des LG München im Fall "Bxxx Bxxx " (ZUM 2002, 565) sowie der Entscheidung der Kammer (ZUM 2004, 399 [LG Hamburg 09.01.2004 - 324 O 554/03] ) zum Fall "Lxxx". - LG Köln, 11.01.2023 - 28 O 434/21 Für die Schätzung einer angemessenen Lizenz stellen grundsätzlich die Bekanntheit und der Sympathie- bzw. Imagewert des Abgebildeten, der Aufmerksamkeitswert, der Verbreitungsgrad und die Rolle, die dem Abgebildeten in der Werbung zugeschrieben wird (z.B. Blickfang oder Empfehler ["Testimonial"]), die wesentlichen Gesichtspunkte dar (vgl. OLG München, ZUM 2003, 139; LG Hamburg, Urt. v. 9.1. 2004 - 324 O 554/03;… Kammer, Urt. v. 15.3.2017 - 28 O 118/13 - Wer wird Millionär?).
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