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| LG Hamburg, 21.01.2005 - 324 O 970/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Urteilstenor mit Streitwertfestsetzungsbeschluss
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.09.2004 - 324 O 285/04
- LG Hamburg, 21.01.2005 - 324 O 970/03
- OLG Hamburg, 29.11.2005 - 7 U 97/04
- OLG Hamburg, 15.05.2007 - 7 U 23/05
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 223/05
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 96/07
- BVerfG, 06.04.2009 - 1 BvR 3141/08
- BVerfG, 07.04.2009 - 1 BvR 3143/08
- EGMR, 19.02.2015 - 53495/09
- EGMR, 19.02.2015 - 53649/09
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamburg, 15.05.2007 - 7 U 23/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch auf Lizenzgebühr bei Nutzung eines …
Auf die Berufung der Beklagten zu 1) wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 21.1.2005 - Geschäftsnummer 324 O 970/03 - abgeändert, soweit die Beklagte zu 1) verurteilt worden ist, an den Kläger 1.253,69 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 21.1.2004 zu zahlen. - LG Hamburg, 03.04.2009 - 324 O 783/08 Mit Urteil der Kammer vom 21.1.2005 (Az. 324 O 970/03 ) wurde die Klägerin dieses Verfahrens verurteilt, an den Beklagten als Gesamtschuldnerin mit der K.
- LG Hamburg, 16.10.2009 - 324 O 323/09 Mit Urteil der Kammer vom 21.1.2005 (Aktenzeichen 324 O 970/03 , Anlage K2) wurde die Klägerin verurteilt, an den Beklagten als Gesamtschuldnerin mit der K. Werbeagentur GmbH EUR 61 253, 69, davon EUR 60 000,- als Lizenzanspruch und EUR 1 253, 69 als Erstattung von Rechtsanwaltskosten, zu zahlen.
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