Rechtsprechung
| LG Hamburg, 20.06.1995 - 326 T 54/95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsmittel für die "Rücknahme" des Konkursantrages
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 12.05.1995 - 65 cN 118/95
- LG Hamburg, 20.06.1995 - 326 T 54/95
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- LG Dortmund, 23.09.1985 - 9 T 560/85
Beschwerde gegen die Anordnung einers allgemeinen Veräußerungsverbots nach …
Auszug aus LG Hamburg, 20.06.1995 - 326 T 54/95
Die Beschwerdekammer folgt zu der hier maßgebenden Frage der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, daß nach Abberufung des Geschäftsführers, der den Konkursantrag gestellt hat, eine Rücknahme dann nicht mit den Wirkungen des § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO erfolgen kann, wenn sie - wie hier - von dem verbliebenen bzw. nachfolgenden alleinigen Geschäftsführer erklärt wird (LG Dortmund ZIP 1985, 1341 f., AG Duisburg ZIP 1995, 582, Beschluß vom 03.11.1994, Landgericht Duisburg Beschluß vom 22.11.1994 - 4 T 250/94 - vgl. Anmerkung zu AG Duisburg a.a.O. Seite 594; nicht entschieden von KG NJW 1985, 2157, vgl. dort Seite 2159 1. Sp. letzer Satz, LG Tübingen KTS 1961, 158 f.; anders LG Berlin KTS 1974, 182 ff.). - AG Duisburg, 03.11.1994 - 43 N 231/94
Auszug aus LG Hamburg, 20.06.1995 - 326 T 54/95
Die Beschwerdekammer folgt zu der hier maßgebenden Frage der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung, daß nach Abberufung des Geschäftsführers, der den Konkursantrag gestellt hat, eine Rücknahme dann nicht mit den Wirkungen des § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO erfolgen kann, wenn sie - wie hier - von dem verbliebenen bzw. nachfolgenden alleinigen Geschäftsführer erklärt wird (LG Dortmund ZIP 1985, 1341 f., AG Duisburg ZIP 1995, 582, Beschluß vom 03.11.1994, Landgericht Duisburg Beschluß vom 22.11.1994 - 4 T 250/94 - vgl. Anmerkung zu AG Duisburg a.a.O. Seite 594; nicht entschieden von KG NJW 1985, 2157, vgl. dort Seite 2159 1. Sp. letzer Satz, LG Tübingen KTS 1961, 158 f.; anders LG Berlin KTS 1974, 182 ff.).
- AG Duisburg, 10.11.2001 - 62 IN 47/01
Rücknahme eines von mehreren Gesellschaftern gestellten Antrags auf Eröffnung des …
Dies gilt auch, wenn, wie hier, der Antrag von mehreren Geschäftsführern gestellt war, einer der Antragsteller aus seinem Amt ausscheidet und die Rücknahme von dem verbliebenen Mitgeschäftsführer erklärt wird (vgl. LG Dortmund NJW-RR 1986, 258 [LG Dortmund 23.09.1985 - 9 T 560/85] ; LG Hamburg, Beschluß vom 20.6.1995 - 326 T 54/95, zit. bei Delhaes in Kölner Schrift zur InsO, 2. Aufl. 2000, S. 148; FK- Schmerbach § 15 RdNr. 20 f.; Kübler/Prütting/Pape § 13 RdNr. 20, 21).
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