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| LG Hamburg, 04.10.2005 - 326 T 92/05 |
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Verfahrensgang
- AG Hamburg, 12.09.2005 - 67c IN 312/05
- LG Hamburg, 04.10.2005 - 326 T 92/05
- AG Hamburg, 26.04.2006 - 67c IN 312/05
- BGH, 13.06.2006 - IX ZB 262/05
- LG Hamburg, 06.11.2006 - 303 T 21/06
Wird zitiert von ... (2)
- LG Hamburg, 06.11.2006 - 303 T 21/06
Insolvenzeröffnungsverfahren: Wirkung einer Abwicklungsanordnung nach dem …
Zur Darstellung des Sachverhalts wird zunächst auf Teil I. der Gründe des Insolvenzeröffnungsbeschlusses des Amtsgerichts Hamburg vom 12.09.2005 (Bl. 102 ff. d. A.) sowie auf die Gründe des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 13.06.2006 unter dem Aktenzeichen IX ZB 262/05 (Bl. 1200 ff. d. A.) verwiesen, durch welche die (ursprüngliche) Beschwerdeentscheidung der Zivilkammer 26 des Landgerichts Hamburg (326 T 92/05) vom 04.10.2005 über die sofortige Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) vom 16.09.2005 (Eingang 19.09.2005) aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die namens der Schuldnerin eingelegte sofortige Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1) an das Landgericht Hamburg - Zivilkammer 3 - zurückverwiesen wurde. - AG Hamburg, 10.01.2006 - 67a IN 599/05 Die Abwicklungsanordnung nach § 37 KWG begründet unmittelbar durch Hoheitsakt öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten der Verfügungsadressaten gegenüber den Anlegern (so auch AG Hamburg ZIP 2005, 1748; LG Hamburg, Beschl. v. 4.10.2005 - 326 T 92/05: ¹wohl zutreffendÂ"; vgl. auch BGH ZIP 2003, 1641 = ZInsO 2003, 848, dazu EWiR 2004, 719 (Siller) ).
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