Rechtsprechung
LG Hamburg, 02.06.2006 - 328 O 397/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rabüro.de
Stellt Formulierung "sofort zahlen" in Bürgschaftsvertrag erstes Anfordern dar?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bürgschaft - Formulierung "sofort zahlen" im Text beinhaltet "erstes Anfordern"!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Formulierung "sofort zahlen" im Bürgschaftstext beinhaltet "erstes Anfordern"! (IBR 2007, 75)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.06.1997 - VII ZR 324/95
Formularmäßige Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts ohne Ausgleich; Ablösung …
Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2006 - 328 O 397/05
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 5. Juni 1997 - VII ZR 324/95, NJW 1997, 2598), der sich das Gericht anschließt, benachteiligt eine Sicherungsabrede, die das dem Auftragnehmer grundsätzlich bestehende Wahlrecht gemäß § 17 Nr. 3 VOB/B zwischen mehreren Arten von Sicherheiten dahingehend beschränkt, dass als erstmalige Sicherheit ein Bareinbehalt unter gleichzeitiger Abbedingung der Pflicht des Auftraggebers zur Einzahlung auf Sperrkonto gestellt wird, der nur durch Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern abgelöst werden kann, diesen entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen; sie verstößt gegen § 9 ABGG und ist unwirksam. - BGH, 22.11.2001 - VII ZR 208/00
Gewährleistungsbürgschaft auf erstes Anfordern
Auszug aus LG Hamburg, 02.06.2006 - 328 O 397/05
Die Vorgabe des Sicherungsmittels ist eine in sich geschlossene Konzeption, von der nicht einzelne Elemente isoliert betrachtet werden können (BGH, Urteil vom 22. November 2001 - VII ZR 208/00, zitiert nach juris).