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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 28.12.2015 - 328 T 67/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,50927
LG Hamburg, 28.12.2015 - 328 T 67/15 (https://dejure.org/2015,50927)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28.12.2015 - 328 T 67/15 (https://dejure.org/2015,50927)
LG Hamburg, Entscheidung vom 28. Dezember 2015 - 328 T 67/15 (https://dejure.org/2015,50927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Notarielle Vollstreckungsklausel - und die Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.01.2012 - VII ZB 71/09

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckungserinnerung gegen die Erteilung einer …

    Auszug aus LG Hamburg, 28.12.2015 - 328 T 67/15
    Nicht zu überprüfen hat es hingegen, ob sie (materiell-rechtlich) wirksam erteilt wurde (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012, VII ZB 57/11, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012, VII ZB 71/09, zitiert nach juris BGH, Beschluss vom 23. Mai 2013, VII ZB 31/11, zitiert nach juris).

    Gelangt die Prüfung des Notars zum objektiv falschen Ergebnis und erteilt er zu Unrecht eine einfache Vollstreckungsklausel nach §§ 724, 725 ZPO, so liegt darin eine fehlerhafte Ausübung der ihm nach dem Gesetz übertragenen Aufgaben (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012, VII ZB 71/09, Rn. 14, zitiert nach juris BGH Beschluss vom 25. Oktober 2012, VII ZB 57/11, Rn. 8, zitiert nach juris).

    Seiner Nachprüfung unterliegt es, ob eine Klausel vorhanden ist und ob sie ordnungsgemäß erteilt wurde, nicht hingegen, ob sie unter materiell rechtlich wirksamen Voraussetzungen erteilt werden durfte (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012, VII ZB 71/09, Rn. 14, zitiert nach juris BGH Beschluss vom 25. Oktober 2012, VII ZB 57/11, Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 23. Mai 2013, VII ZB 31/11, Rn. 12, zitiert nach juris;… Lackmann in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Auflage 2015, § 797 Rn. 4).

    Rn. 20 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Vollstreckungsakt dann ausnahmsweise unwirksam sein, wenn grundlegende, schwere Mängel vorliegen und dieser von vorneherein unwirksam ist (BGH…, Urteil vom 16. Februar 1976, II ZR 171/74, Rn. 7, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012, VII ZB 71/09, Rn. 14, zitiert nach juris).

    Eine in solcher Weise fehlerhaft erteilte Vollstreckungsklausel leidet nicht an einem grundlegenden, schwerwiegenden Mangel, der es rechtfertigen könnte, die Überprüfung der Klauselerteilung dem nach obigen Grundsätzen hierfür allein vorgesehenen Verfahren nach § 732 ZPO zu entziehen (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - VII ZB 71/09 -, Rn. 17, juris).

  • BGH, 25.10.2012 - VII ZB 57/11

    Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses: Umfang einer …

    Auszug aus LG Hamburg, 28.12.2015 - 328 T 67/15
    Nicht zu überprüfen hat es hingegen, ob sie (materiell-rechtlich) wirksam erteilt wurde (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012, VII ZB 57/11, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012, VII ZB 71/09, zitiert nach juris BGH, Beschluss vom 23. Mai 2013, VII ZB 31/11, zitiert nach juris).

    Gelangt die Prüfung des Notars zum objektiv falschen Ergebnis und erteilt er zu Unrecht eine einfache Vollstreckungsklausel nach §§ 724, 725 ZPO, so liegt darin eine fehlerhafte Ausübung der ihm nach dem Gesetz übertragenen Aufgaben (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012, VII ZB 71/09, Rn. 14, zitiert nach juris BGH Beschluss vom 25. Oktober 2012, VII ZB 57/11, Rn. 8, zitiert nach juris).

    Seiner Nachprüfung unterliegt es, ob eine Klausel vorhanden ist und ob sie ordnungsgemäß erteilt wurde, nicht hingegen, ob sie unter materiell rechtlich wirksamen Voraussetzungen erteilt werden durfte (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012, VII ZB 71/09, Rn. 14, zitiert nach juris BGH Beschluss vom 25. Oktober 2012, VII ZB 57/11, Rn. 9; BGH…, Beschluss vom 23. Mai 2013, VII ZB 31/11, Rn. 12, zitiert nach juris;… Lackmann in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Auflage 2015, § 797 Rn. 4).

  • BGH, 23.05.2012 - VII ZB 31/11

    Antrag auf Erteilung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses: Umfang der …

    Auszug aus LG Hamburg, 28.12.2015 - 328 T 67/15
    Nicht zu überprüfen hat es hingegen, ob sie (materiell-rechtlich) wirksam erteilt wurde (BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2012, VII ZB 57/11, zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012, VII ZB 71/09, zitiert nach juris BGH, Beschluss vom 23. Mai 2013, VII ZB 31/11, zitiert nach juris).

    Seiner Nachprüfung unterliegt es, ob eine Klausel vorhanden ist und ob sie ordnungsgemäß erteilt wurde, nicht hingegen, ob sie unter materiell rechtlich wirksamen Voraussetzungen erteilt werden durfte (BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2012, VII ZB 71/09, Rn. 14, zitiert nach juris BGH Beschluss vom 25. Oktober 2012, VII ZB 57/11, Rn. 9; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2013, VII ZB 31/11, Rn. 12, zitiert nach juris;… Lackmann in: Musielak/Voit, ZPO, 12. Auflage 2015, § 797 Rn. 4).

  • BGH, 16.02.1976 - II ZR 171/74

    Anfechtbarkeit von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen

    Auszug aus LG Hamburg, 28.12.2015 - 328 T 67/15
    Rn. 20 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann ein Vollstreckungsakt dann ausnahmsweise unwirksam sein, wenn grundlegende, schwere Mängel vorliegen und dieser von vorneherein unwirksam ist (BGH, Urteil vom 16. Februar 1976, II ZR 171/74, Rn. 7, zitiert nach juris; BGH…, Beschluss vom 12. Januar 2012, VII ZB 71/09, Rn. 14, zitiert nach juris).
  • AG Münster, 26.06.2018 - 9 K 4/18

    Notarielle Grundschuldbestellungsurkunde, Vollstreckungsklausel, …

    Das Landgericht Hamburg, Az. 328 T 67/15, lässt die Frage offen, verneint aber eine eigene Prüfungskompetenz des Vollstreckungsgerichts hinsichtlich der materiellen Wirksamkeit der Klausel.
  • LG Hamburg, 02.12.2020 - 328 T 49/20

    Wirksamkeit einer durch Notar erteilten einfachen Vollstreckungsklausel; …

    Rn. 19 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (zuletzt mit Beschluss vom 01. Februar 2017, Az. VII ZB 22/16 zuvor bereits u.a. mit Beschluss vom 25. Oktober 2012, VII ZB 57/11, Beschluss vom 12. Januar 2012, VII ZB 71/09 und Beschluss vom 23. Mai 2013, VII ZB 31/11), welcher sich die Kammer ebenfalls wiederholt angeschlossen hat (u.a. Beschluss vom 13.08.2014, Az. 328 T 42/14 und Beschluss vom 28.12.2015, Az. 328 T 67/15, veröffentlicht bei juris),.
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