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BPatG, 24.07.2007 - 33 W (pat) 104/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 18.06.2002 - C-299/99
NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG …
Auszug aus BPatG, 24.07.2007 - 33 W (pat) 104/05
Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 - Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel). - EuGH, 12.02.2004 - C-218/01
Henkel
Auszug aus BPatG, 24.07.2007 - 33 W (pat) 104/05
Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 - Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel). - BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03
"Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens …
Auszug aus BPatG, 24.07.2007 - 33 W (pat) 104/05
Kann einer Wortmarke ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ergibt sich daraus ein tatsächlicher Anhalt dafür, dass ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice). - BPatG, 14.05.1997 - 29 W (pat) 11/96
Auszug aus BPatG, 24.07.2007 - 33 W (pat) 104/05
Dementsprechend werden Begriffe toter Sprachen nach ständiger Rechtsprechung des Bundespatentgerichts nur dann als nicht unterscheidungskräftig oder freihaltungsbedürftig angesehen, wenn sie entweder in den allgemeinen oder den Fachwortschatz eingegangen sind, oder aber die betreffende Sprache auf dem einschlägigen Waren- und Dienstleistungsgebiet nach wie vor Fachsprache ist (vgl. BPatG Mitt. 1983, 115 - LEGALITER; Mitt. 1987, 76 - ARS ELECTRONICA; GRUR 1998, 58 - JURIS LIBRI;… Ströbele/Hacker, Markengesetz, 8. Aufl., § 8, Rdn. 259).
- BPatG, 12.12.2007 - 29 W (pat) 134/05
My World
Demgegenüber gab es entsprechend der Vorgaben des Bundesgerichtshofs seit "BONUS" (GRUR 1998, 465) und "BONUS II" (GRUR 2002, 816), und weiter in "RATIONAL SOFTWARE CORPORATION" (GRUR 2001, 162), "REICH und SCHÖN" (GRUR 2001, 1042); "Gute Zeiten - schlechte Zeiten" (GRUR 2001, 1043); "BerlinCard" (GRUR 2005, 417), "LOKMAUS" (GRUR 2005, 578) Entscheidungen, die diese Linie nicht verfolgten, sondern in denen allein auf tatsächliche Feststellungen zum beschreibenden Gebrauch des Markenworts im maßgeblichen Waren- oder Dienstleistungssegment abgestellt wurde und demnach Zeichen für schutzfähig gehalten wurden, wie "air-dsl" (BPatG, Beschluss v. 27.08.2007 - 25 W (pat) 98/05; "Audit Committe Institute" (BPatG, Beschluss v. 21.08.2007 - 33 W (pat) 103/05) und "EQUIFORUM" (BPatG, Beschluss v. 24.07.2007 - 33 W (pat) 104/05, sowie "NanoConcept" (33 W (pat) 85/06) und "artconcept" (33 W (pat) 65/06). - BPatG, 07.09.2009 - 26 W (pat) 45/08 Es seien vom Bundespatentgericht auch Marken wie "EQUIFORUM" -33 W (pat) 104/05 -und "ForumKüche" 32 W (pat) 177/00 -als unterscheidungskräftig bewertet worden.