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BPatG, 09.12.2003 - 33 W (pat) 158/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 22.06.1999 - C-342/97
Lloyd Schuhfabrik Meyer
Auszug aus BPatG, 09.12.2003 - 33 W (pat) 158/03
Ob Verwechslungsgefahr besteht, hängt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG von der Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken einerseits und andererseits von der Identität oder Ähnlichkeit der von den beiden Marken erfaßten Dienstleistungen ab, wobei von dem Leitbild eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers auszugehen ist (EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHé/TISSERAND). - BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97
ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus BPatG, 09.12.2003 - 33 W (pat) 158/03
Ob Verwechslungsgefahr besteht, hängt nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG von der Identität oder Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Marken einerseits und andererseits von der Identität oder Ähnlichkeit der von den beiden Marken erfaßten Dienstleistungen ab, wobei von dem Leitbild eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers auszugehen ist (…EuGH GRUR Int 1999, 734, 736 - Lloyd; BGH GRUR 2000, 506, 508 - ATTACHé/TISSERAND). - BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96
HONKA
- BGH, 10.11.1999 - I ZB 13/97
Ketof/ETOP; Verwechslungsgefahr von Marken für rezeptpflichtige Arzneimittel
Auszug aus BPatG, 09.12.2003 - 33 W (pat) 158/03
Dabei stehen die verschiedenen für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr heranzuziehenden Faktoren in einer Wechselwirkung, so daß z.B. ein geringerer Grad an Markenähnlichkeit durch eine höhere Kennzeichnungskraft der älteren Marke bzw durch einen höheren Grad an Warenähnlichkeit ausgeglichen werden kann (stRspr vgl BGH GRUR 2000, 603, 604 - Cetof/ETOP). - BPatG, 10.07.1998 - 33 W (pat) 73/96
Auszug aus BPatG, 09.12.2003 - 33 W (pat) 158/03
Immobilien und Versicherungswesen sind Gegenstand der Finanzberatung, weil es sich insoweit um bedeutende Anlage- und Investitionsmöglichkeiten handelt (vgl auch BPatGE 40, 192 - AIG).
- BPatG, 12.01.2011 - 29 W (pat) 51/10
Markenbeschwerdeverfahren - "E-tat/ETAX" - zur Kennzeichnungskraft - …
Die Beratung eines Unternehmens umfasst typischerweise auch Konzeption und Ausgestaltung seiner Werbung sowie finanzielle Aspekte (vgl. BPatG 29 W (pat) 113/97; 33 W (pat) 158/03). - BPatG, 04.06.2020 - 25 W (pat) 590/17
Markenbeschwerdeverfahren - "YOUR NEXT OFFICE (Wort-Bild-Marke)/NEXT …
Auch der Beschluss des Bundespatentgerichts vom 9. Dezember 2003, Az. 33 W (pat) 158/03, erscheint nach Auffassung des Senats überholt, soweit dort ausgeführt wird, dass die Dienstleistungen "Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten" gegenüber den Dienstleistungen "Werbung; Finanzwesen" mittelgradig ähnlich seien, da es zum klassischen Aufgabenbereich einer Unternehmensverwaltung bzw. Geschäftsführung gehöre, die Konzeption und Ausgestaltung der Werbung des Unternehmens zu entwerfen sowie dessen finanzielle Angelegenheiten zu regeln.