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   LG Köln, 05.03.2013 - 33 O 144/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,4584
LG Köln, 05.03.2013 - 33 O 144/12 (https://dejure.org/2013,4584)
LG Köln, Entscheidung vom 05.03.2013 - 33 O 144/12 (https://dejure.org/2013,4584)
LG Köln, Entscheidung vom 05. März 2013 - 33 O 144/12 (https://dejure.org/2013,4584)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenschutz einer international registrierten Wortmarke eines Reiseveranstalters hinsichtlich Dienstleistungen

  • aufrecht.de

    Kein Dispute mangels Löschungsanspruch

  • aufrecht.de

    Berechtigung eines Widerspruchs bei Domain bye-bye.de

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Domainrecht: Zum Unterlassungsanspruch und Dispute-Eintrag bei Markenrechtsverletzung

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Bye, bye Dispute-Antrag

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    LG Köln schützt Markenrechtsverletzer vor Löschung seiner Domain

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    LG Köln schützt Markenrechtsverletzer vor Löschung seiner Domain

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unbegründeter Marken-Dispute auf Domain ist Rechtsverletzung

  • hagendorff.org (Kurzinformation)

    Markenverletzung begründet nicht unbedingt die Berechtigung von Dispute Eintrag gegen Domains

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Marke vs. Domain - Was passiert im Kollisionsfall?

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Domainstreit: Kann ein unberechtigter Dispute-Eintrag gelöscht werden?

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Was kann ich tun-wenn ein unbegründeter Marken-Dispute auf eine Domain vorliegt?

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Was passiert wenn Marke und Domain kollidieren?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsverletzende Domain & unberechtigter Dispute-Eintrag

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 254
  • MMR 2013, 469
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2013 - 33 O 144/12
    Wird der eigene Name durch einen Nichtberechtigten als Domain-Name unter der in Deutschland üblichen Top-Level-Domain ".de" registriert, wird dadurch über die Zuordnungsverwirrung hinaus ein besonders schutzwürdiges Interesse des Namensträgers beeinträchtigt, da die mit dieser Bezeichnung gebildete Internet-Adresse nur einmal vergeben werden kann (BGH GRUR 2008, 1099, Rz. 25 - afilias.de).
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2013 - 33 O 144/12
    Davon kann jedoch, insbesondere bei einem Gebrauch des Domainnamens in Branchen außerhalb des Reise-Bereichs, nicht ausgegangen werden (vgl. auch BGH GRUR 2009, 685, Rz. 36 - ahd.de).
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2013 - 33 O 144/12
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH GRUR 2012, 1040 Rz. 25 -pjur/pure mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02

    Verfassungsrechtlicher Schutz von Domains - ad-acta.de

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2013 - 33 O 144/12
    Das folgt aus dem vom Beklagten allerdings zur Begründung des Gegenteils zitierten Nichtabhilfebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 2004 (GRUR 2005, 261 f.).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 155/09

    Sedo

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2013 - 33 O 144/12
    Domainnamen, die zu einer aktiven, im geschäftlichen Verkehr verwendeten Homepage führen (hierzu zählt auch die Fallgruppe des sog. Domain-Parking - BGH GRUR 2011, 617 Rz. 19 -Sedo), kommt in der Regel neben der Adressfunktion eine kennzeichnende Funktion zu.
  • OLG Köln, 17.03.2006 - 6 U 163/05

    Rechtsverletzung durch unberechtigten Dispute-Eintrag

    Auszug aus LG Köln, 05.03.2013 - 33 O 144/12
    Dazu hat das OLG Köln in GRUR-RR 2006, 267, Rz. 12 folgende Ausführungen gemacht, denen sich die Kammer anschließt:.
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