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   BPatG, 16.11.2010 - 33 W (pat) 14/10   

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https://dejure.org/2010,9118
BPatG, 16.11.2010 - 33 W (pat) 14/10 (https://dejure.org/2010,9118)
BPatG, Entscheidung vom 16.11.2010 - 33 W (pat) 14/10 (https://dejure.org/2010,9118)
BPatG, Entscheidung vom 16. November 2010 - 33 W (pat) 14/10 (https://dejure.org/2010,9118)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 61 Abs 1 MarkenG, § 20 Abs 2 S 1 DPMAV 2004, § 20 Abs 2 S 2 DPMAV 2004
    Markenbeschwerdeverfahren - "Unterschriftsmangel II" - zur schriftlichen Ausfertigung eines Beschlusses des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) gehört die Unterschrift des an seinem Zustandekommen beteiligten Amtsträgers oder Abdruck seines Namens mit Abdruck des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Unterschriftsmangel II" - zur schriftlichen Ausfertigung eines Beschlusses des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) gehört die Unterschrift des an seinem Zustandekommen beteiligten Amtsträgers oder Abdruck seines Namens mit Abdruck des ...

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Unterschriftsmangel II" - zur schriftlichen Ausfertigung eines Beschlusses des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) gehört die Unterschrift des an seinem Zustandekommen beteiligten Amtsträgers oder Abdruck seines Namens mit Abdruck des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Unterschriftsmangel II

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Markenbeschwerdeverfahren - "Unterschriftsmangel II" - zur schriftlichen Ausfertigung eines Beschlusses des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) gehört die Unterschrift des an seinem Zustandekommen beteiligten Amtsträgers oder Abdruck seines Namens mit Abdruck des ...

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 434
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus BPatG, 16.11.2010 - 33 W (pat) 14/10
    Da somit die Nachholung einer fehlenden Beschlussunterschrift lediglich mit Wirkung für die Zukunft möglich ist (vgl. BGH NJW 1998, 609 f.; Musielak, ZPO, 5. Aufl., § 329, Rn. 4), müsste der nachträglich unterschriebene Beschluss erneut zugestellt werden, und er würde eine neue Beschwerdefrist in Kraft setzen (vgl. BPatGE 38, 16 f. und 41, 44 f. - Formmangel).
  • BPatG, 09.06.1998 - 24 W (pat) 125/97
    Auszug aus BPatG, 16.11.2010 - 33 W (pat) 14/10
    Es liegt kein Beschluss vor, sondern bestenfalls ein Beschlussentwurf (BPatG BlPMZ 2009, 130; s. auch BPatG, PAVIS Proma, Kliems, 30 W (pat) 157/96, 24 W (pat) 125/97, 30 W (pat) 180/97, 30 W (pat) 193/97 und 28 W (pat) 207/00; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 61, Rn. 3; Fezer, Markenrecht, § 61 MarkenG, Rn. 2; Fezer/Fink, Hdb. Markenpraxis, Bd. I, MarkenVerfR, 1. Teil.
  • BPatG, 20.09.2000 - 28 W (pat) 207/00
    Auszug aus BPatG, 16.11.2010 - 33 W (pat) 14/10
    Es liegt kein Beschluss vor, sondern bestenfalls ein Beschlussentwurf (BPatG BlPMZ 2009, 130; s. auch BPatG, PAVIS Proma, Kliems, 30 W (pat) 157/96, 24 W (pat) 125/97, 30 W (pat) 180/97, 30 W (pat) 193/97 und 28 W (pat) 207/00; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., § 61, Rn. 3; Fezer, Markenrecht, § 61 MarkenG, Rn. 2; Fezer/Fink, Hdb. Markenpraxis, Bd. I, MarkenVerfR, 1. Teil.
  • BPatG, 29.09.2010 - 35 W (pat) 40/09
    Auszug aus BPatG, 16.11.2010 - 33 W (pat) 14/10
    Diese Rechtsfolge muss auf die Beschwerde der Antragsteller ausdrücklich festgestellt werden, um auf diese Weise den durch die Zustellung entstandenen äußeren Anschein eines wirksamen Entscheidung des Deutschen Patent- und Markenamts zu beseitigen (BPatG BlPMZ 2006, 415 - Paraphe; BPatG vom 29.9.2010, 35 W (pat) 40/09; s. Kirschneck in Ströbele/Hacker, a. a. O. m. w. N.).
  • BPatG, 21.02.2013 - 10 W (pat) 19/12

    Patentbeschwerdeverfahren - "Reise-Notfallset" - zum Fehlen der

    Zur schriftlichen Ausfertigung eines Beschlusses gehört die Unterschrift des an seinem Zustandekommen beteiligten Amtsträgers (vgl. Schulte, PatG, 8. Aufl., § 47 Rdn. 9; Senatsbeschluss in BlPMZ 2006, 415 - Paraphe; BPatG BlPMZ 2009, 130 - Unterschriftsmangel; BPatGE 52, 184, 185 - Unterschriftsmangel II).

    Weil hier der "Beschluss" im schriftlichen Verfahren zustande kommen sollte und somit nicht schon vor seiner schriftlichen Herausgabe im Wege der Verkündung existent und wirksam werden konnte, liegt allenfalls ein Entwurf, jedoch kein wirksamer Beschluss vor (vgl. BPatG BlPMZ 2009, 130 - Unterschriftsmangel; BPatGE 52, 184, 186 - Unterschriftsmangel II).

    Die Unterschrift des den Beschluss erlassenden Amtsträgers auf der Urschrift kann somit nicht durch den Abdruck des Namens des Amtsträgers zusammen mit dem Dienstsiegel des Patentamts auf der Ausfertigung ersetzt werden (a. A. wohl BPatGE 52, 184 - Unterschriftsmangel II).

    Diese Rechtsfolge muss auf die Beschwerde der Anmelder ausdrücklich festgestellt werden, um auf diese Weise den durch die Zustellung entstandenen äußeren Anschein eines wirksamen Beschlusses zu beseitigen (Senatsbeschluss in BlPMZ 2006, 415 - Paraphe; BPatGE 52, 184, 187 - Unterschriftsmangel II; Schulte, a. a. O., § 73 Rdn. 27 a. E.).

  • BPatG, 18.06.2015 - 7 W (pat) 74/14

    Rechtmäßigkeit der Gewährung von Einsicht in die vollständige Akte einschließlich

    Der durch die Zustellung entstandene äußere Anschein eines wirksamen Beschlusses kann auf Beschwerde durch Feststellung der Unwirksamkeit beseitigt werden (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 21. Februar 2013, 10 W (pat) 19/12, in juris, sowie die Senatsbeschlüsse BPatGE 52, 184, 187 - Unterschriftsmangel II; BlPMZ 2006, 415 - Paraphe; Schulte/ Rudloff-Schäffer , a. a. O., § 47 Rn. 10 ) .
  • BPatG, 06.09.2018 - 30 W (pat) 803/18

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "medizinisches Steckgerät" -

    Während nämlich verkündete Beschlüsse im Zeitpunkt der Verkündung existent und zugleich wirksam werden, wird bei Entscheidungen im schriftlichen Verfahren der Beschluss erst existent, wenn er - mit den Unterschriften versehen - den Gerichts- bzw. Behördenbereich verlassen hat (vgl. BPatGE 38, 16 f.; BPatG, 33 W (pat) 14/10).
  • BPatG, 28.10.2015 - 9 W (pat) 43/09

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Pumpe mit integrierter Leistungsregelung"

    Zwar könnten die Unterschriften grundsätzlich nachgeholt werden (vgl. BPatGE 52, 184), allerdings nur innerhalb der Fünf-Monats-Frist (vgl. BPatGE 54, 184).
  • BPatG, 20.01.2011 - 28 W (pat) 114/10

    Markenlöschungsbeschwerdeverfahren - "Hl. Hildegard" - Unterschriftserfordernis

    Fehlt eine der drei erforderlichen Unterschriften, so liegt derzeit lediglich ein Entwurf der Löschungsentscheidung vor, jedoch kein wirksamer Beschluss (vgl. Kirschneck in Ströbele, Hacker, MarkenG, 9. Auflage, § 61, Rdnr. 3; 33. Senat, Beschluss vom 16. November 2010, 33 W (pat) 14/10.).
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