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   BPatG, 16.03.2004 - 33 W (pat) 271/02   

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https://dejure.org/2004,25977
BPatG, 16.03.2004 - 33 W (pat) 271/02 (https://dejure.org/2004,25977)
BPatG, Entscheidung vom 16.03.2004 - 33 W (pat) 271/02 (https://dejure.org/2004,25977)
BPatG, Entscheidung vom 16. März 2004 - 33 W (pat) 271/02 (https://dejure.org/2004,25977)
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  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 16.03.2004 - 33 W (pat) 271/02
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 16.03.2004 - 33 W (pat) 271/02
    Kann demnach einer Wortmarke kein für die beanspruchten Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (stRspr BGH aaO - Cityservice, BGH GRUR 1999, 1089 - YES).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Auszug aus BPatG, 16.03.2004 - 33 W (pat) 271/02
    Bei der Beurteilung der Unterscheidungskraft als der einer Marke innewohnenden konkreten Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, ist grundsätzlich ein großzügiger Maßstab anzulegen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um dieses Schutzhindernis zu überwinden (stRspr vgl BGH GRUR 2003, 1050 - Cityservice; GRUR 2002, 540 - OMEPRAZOK).
  • BPatG, 04.12.2001 - 33 W (pat) 203/01
    Auszug aus BPatG, 16.03.2004 - 33 W (pat) 271/02
    Der aus dem englischen Sprachraum stammende Bestandteil "Cyber" wird als Präfix in Begriffen verwendet, die eine Beziehung zum Internet oder zur elektronischen Kommunikation über Computer ausdrücken wollen (stRspr vgl zB HABM R0133/99-1 - CyberDOCS; BPatG 33 W (pat) 203/01 - Cyberdollar; 29 W (pat) 42/98 - CyberHome; 32 W (pat) 78/99 - CyberLaw).
  • BPatG, 29.10.1998 - 29 W (pat) 42/98
    Auszug aus BPatG, 16.03.2004 - 33 W (pat) 271/02
    Der aus dem englischen Sprachraum stammende Bestandteil "Cyber" wird als Präfix in Begriffen verwendet, die eine Beziehung zum Internet oder zur elektronischen Kommunikation über Computer ausdrücken wollen (stRspr vgl zB HABM R0133/99-1 - CyberDOCS; BPatG 33 W (pat) 203/01 - Cyberdollar; 29 W (pat) 42/98 - CyberHome; 32 W (pat) 78/99 - CyberLaw).
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