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   OLG München, 02.12.2005 - 33 Wx 152/05   

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https://dejure.org/2005,10710
OLG München, 02.12.2005 - 33 Wx 152/05 (https://dejure.org/2005,10710)
OLG München, Entscheidung vom 02.12.2005 - 33 Wx 152/05 (https://dejure.org/2005,10710)
OLG München, Entscheidung vom 02. Dezember 2005 - 33 Wx 152/05 (https://dejure.org/2005,10710)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringungsverfahren, Bestellung von zwei Verfahrenspflegern

  • Judicialis

    FGG § 70b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 70b
    Bestellung nur eines Pflegers im Unterbringungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nur ein Verfahrenspfleger bei Unterbringungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Bestellung eines Verfahrenspflegers im Unterbringungsverfahren; Voraussetzungen für die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung der Betroffenen in der beschützenden Abteilung einer Pflegeeinrichtung; Anforderungen an das Vorliegen der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 578 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93

    Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen;

    Auszug aus OLG München, 02.12.2005 - 33 Wx 152/05
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich; es ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150).

    Die Würdigung von Sachverständigengutachten ist Sache der freien tatrichterlichen Beweiswürdigung und vom Beschwerdegericht nur dahin nachprüfbar, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) und bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat (§ 25 FGG), ob seine Beweiswürdigung in sich widerspruchsfrei ist und nicht gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verstößt, ferner ob die Beweisanforderungen vernachlässigt oder überspannt worden sind (BayObLGZ 1993, 18/19 f. m.w.N.).

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus OLG München, 02.12.2005 - 33 Wx 152/05
    Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich; es ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung, denn der Staat hat von Verfassungs wegen nicht das Recht, seine erwachsenen und zur freien Willensbestimmung fähigen Bürger zu erziehen, zu bessern oder zu hindern, sich selbst gesundheitlich zu schädigen (BVerfGE 22, 180/219 f. = NJW 1967, 1795; BayObLGZ 1993, 18/19; BayObLG NJWE-FER 2001, 150).
  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG München, 02.12.2005 - 33 Wx 152/05
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908).
  • OLG Hamm, 22.06.1993 - 15 W 145/93

    Freiheitsentziehung; Bettgitter; Bauchgurte am Rollstuhl; Betreuung;

    Auszug aus OLG München, 02.12.2005 - 33 Wx 152/05
    Abzustellen ist aber auch darauf, wie sich die Unterbringung konkret für die Betroffene auswirkt und in welchem Ausmaß sie diese als Einschränkung der ihr verbliebenen Lebensqualität empfindet (vgl. OLG Hamm BtPrax 1993, 172/174).
  • BayObLG, 08.08.1994 - 3Z BR 209/94

    Voraussetzungen einer freiheitsentziehenden Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus OLG München, 02.12.2005 - 33 Wx 152/05
    Mit der weiteren Beschwerde kann also nicht geltend gemacht werden, die tatsächlichen Folgerungen des Tatrichters seien nicht die einzig möglichen, nicht schlechthin zwingend (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 1617/1618 m.w.N.).
  • OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05

    Verhältnismäßigkeit der Unterbringung verwirrter Heimbewohner bei

    Auszug aus OLG München, 02.12.2005 - 33 Wx 152/05
    Hierzu wird auf den auch der Verfahrenspflegerin bekannten Senatsbeschluss vom 1.8.2005 - 33 Wx 86/05 Bezug genommen, welcher dieselbe Unterbringungseinrichtung betrifft.
  • BayObLG, 05.05.1998 - 3Z BR 103/98

    Beachtung der Verhältnismäßigkeit bezüglich des Grundrechts der persönlichen

    Auszug aus OLG München, 02.12.2005 - 33 Wx 152/05
    Für die Gefahrenprognose maßgeblich sind insbesondere die Persönlichkeit des Betroffenen, sein früheres Verhalten, seine aktuelle Befindlichkeit und seine zu erwartenden Lebensumstände (BayObLGZ 1998, 116/118 m.w.N.).
  • BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01

    Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung

    Auszug aus OLG München, 02.12.2005 - 33 Wx 152/05
    Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908).
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