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Rechtsprechung
   AG Frankfurt/Main, 07.11.2008 - 33 C 1783/08 - 57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,33003
AG Frankfurt/Main, 07.11.2008 - 33 C 1783/08 - 57 (https://dejure.org/2008,33003)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.11.2008 - 33 C 1783/08 - 57 (https://dejure.org/2008,33003)
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. November 2008 - 33 C 1783/08 - 57 (https://dejure.org/2008,33003)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Einspruch Betriebskostenabrechnung: völlig überhöht kein Argument

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    „Völlig überhöht“ ist kein Argument, Betriebskostenabrechnung nicht zu zahlen - Aussage kann nicht als fristwahrender Einwand gewertet werden

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • AG Frankfurt/Main, 19.06.2008 - 33 C 404/08

    Wohnraummietvertrag: Fälligkeit der Nebenkostenabrechnung bei behaupteter …

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 07.11.2008 - 33 C 1783/08
    Wenn - wie es in Frankfurt am Main der Fall ist - beide Leistungen vom selben Versorger erbracht und einheitlich nach Verbrauch berechnet werden, ist die Abrechnung auch bei Zusammenfassung der Positionen Wasser und Abwasser hinreichend nachvollziehbar (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.03.2008, Az. 33 C 3275/07-50; Urteil vom 19.06.2008, Az. 33 C 404/08-56).
  • AG Frankfurt/Main, 28.03.2008 - 33 C 3275/07

    Wohnraummiete: Formularvertragliche Gestattung der Betriebskostenabrechnung nach …

    Auszug aus AG Frankfurt/Main, 07.11.2008 - 33 C 1783/08
    Wenn - wie es in Frankfurt am Main der Fall ist - beide Leistungen vom selben Versorger erbracht und einheitlich nach Verbrauch berechnet werden, ist die Abrechnung auch bei Zusammenfassung der Positionen Wasser und Abwasser hinreichend nachvollziehbar (AG Frankfurt am Main, Urteil vom 28.03.2008, Az. 33 C 3275/07-50; Urteil vom 19.06.2008, Az. 33 C 404/08-56).
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