Rechtsprechung
| AG Frankfurt/Main, 27.07.2011 - 33 C 1957/11 (31) |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Widerruf der Gestattung zum Anbringen einer Parabolantenne
- rabüro.de (Kurzinformation)
Der Wunsch, Spielfilme etc. im Fernsehen empfangen zu können, ist nicht grundgesetzlich geschützt
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Anspruch auf Installation einer Parabolantenne zum Empfang ausländischer Fernsehprogramme - Befriedigung des Informationsbedürfnisses über das Internet
Wird zitiert von ... (2)
- LG Frankfurt/Main, 21.05.2013 - 13 S 75/12
Pflichten der Wohnungseigentümer: Anspruch auf Beseitigung einer Parabolantenne; …
Das in der Wohnungseigentumsanlage die Möglichkeit eines Breitband-DSL-Anschluss besteht, haben die Beklagten ebenso wenig in Abrede genommen, wie den Vortrag der Klägerin, das entsprechende Fernsehprogramme im Internet kostenfrei zu empfangen sind (vgl. dazu AG Frankfurt am Main, Urteil vom 27.07.2011 - 33 C 1957/11, juris). - AG Halle/Saale, 13.11.2012 - 95 C 4392/11
Wohnraummiete: Verweisung des Mieters auf Nutzung des Internets zum Empfang …
Der Mieter darf zum Empfang ausländischer Fernsehsender aus seiner Heimat - nach momentanem Stand der Technik - nicht auf die Nutzung des Internets verwiesen werden (Abweichung von AG Frankfurt, vom 27. Juli 2011, 33 C 1957/11 (31), Info M 2012, 222).Wohl ist der Entscheidung des AG Frankfurt (vom 27.07.2011 - 33 C 1957/11) insoweit zuzustimmen, als es entsprechend dem Fortschritt der Technik möglich ist, auch über Internet ausländische Programme und Informationssendungen zu empfangen.
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