Rechtsprechung
| AG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 33 C 3932/19 (28) |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - 33 C 3932/19 (28) (https://dejure.org/2020,19871)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- rabüro.de
Zur Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Störung des Hausfriedens
- mietrechtsiegen.de
Fristlose Mietvertragskündigung wegen Störung des Hausfriedens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung bei nächtlicher Lärmbelästigung und Störung des Hausfriedens
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- KG, 04.05.2010 - 6 U 174/09
Abwendung einer Räumungsvollstreckung durch Sicherheitsleistung: Berücksichtigung …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 33 C 3932/19
Bei der Sicherheitsleistung zur Abwendung der Räumung hält das Gericht eine Jahresnettomiete zuzüglich der Vollstreckungskosten für angemessen (vgl. Beschluss des KG Berlin vom 04.05.2010, Az. 6 U 174/09).
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