Rechtsprechung
| VG Berlin, 14.12.2009 - 33 L 260.09 A |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 80 Abs. 5, AsylVfG § 27 a
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Polen, Überstellungsfrist, Untertauchen, flüchtig - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- VG Berlin, 02.10.2009 - 9 L 452.09
Dublin II-VO, Dublinverfahren, Griechenland, vorläufiger Rechtsschutz, …
Auszug aus VG Berlin, 14.12.2009 - 33 L 260.09
Dabei kann auf sich beruhen, ob eine derartige Fristverlängerung und ihre Dauer ohnehin von den beteiligten Staaten nur einvernehmlich getroffen werden könnte und daher die vom Bundesamt vorgenommene Information Polens auf einem Formularblatt über das angebliche Untertauchen des Antragstellers nicht ausreichen würde (vgl. 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin, Beschluss vom 2. Oktober 2009 - 9 L 452.09 A -).
- VG Berlin, 31.05.2018 - 22 K 462.17
Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland für ein Asylverfahren nach Ablauf …
Vor diesem Hintergrund wäre eine … erneut versuchte - zwangsweise - Durchsetzung der Abschiebung bis zum Ablauf der Sechsmonatsfrist nicht etwa daran gescheitert, dass der Kläger nicht auffindbar gewesen wäre (ebenso Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. Dezember 2009 - VG 33 L 260.09 A -).Rn. 46 (VG Berlin, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - VG 9 L 101.14 A -, S. 6; vom 30. Dezember 2013 - VG 33 L 557.13 A -, S. 4-5; vom 6. Dezember 2013 - VG 23 L 400.13 A -, S. 3;… vom 5. Juni 2013 - VG 21 L 151.13 A -, juris, Rn. 13; …und vom 13. Januar 2011 - VG 33 L 530.10 A -, juris, Rn. 22; a.A. Beschluss vom 14. Dezember 2009 - VG 33 L 260.09 -, juris, Rn. 4),.
- VG Berlin, 08.12.2017 - 22 K 354.16
Abschiebung eines Asylsuchenden in den für das Asylverfahren zuständigen …
Allein die Tatsache, dass der Betroffene zu dem ihm gesetzten Termin der Selbstgestellung bei der Polizei zwecks Durchführung einer geplanten Direkt-Abschiebung nicht erschienen ist, führt nicht zur Erfüllung des Merkmals "flüchtig ist" in Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin-III-VO (gegen das VG Berlin, Beschluss vom 13. Januar 2011 - VG 33 L 530.10 A - juris Rn; wie VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - VG 33 L 260.09 A -).Vor diesem Hintergrund wäre eine bis zum 24. Juli 2017 erneut versuchte - zwangsweise - Durchsetzung der Abschiebung bis zum Ablauf der Sechsmonatsfrist nicht etwa daran gescheitert, dass der Antragsteller nicht auffindbar gewesen wäre (ebenso Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. Dezember 2009 - VG 33 L 260.09 A -).
- VG Berlin, 16.02.2017 - 22 K 611.16
Überstellung eines Asylsuchenden nach Finnland zur Durchführung des …
Allein die Tatsache, dass der Betroffene zu dem ihm gesetzten Termin der Selbstgestellung bei der Polizei zwecks Durchführung einer geplanten Direkt-Abschiebung nicht erschienen ist, führt nicht zur Erfüllung des Merkmals "flüchtig ist" in Art. 29 Abs. 2 Satz 2 Dublin-III-VO (gegen VG Berlin…, Beschluss vom 13. Januar 2011 - VG 33 L 530.10 A - juris Rn. 20 und vom 6. Dezember 2017 - 34 L 1404.17 A - wie VG Berlin, Beschluss vom 14. Dezember 2009 - VG 33 L 260.09 A -).Vor diesem Hintergrund wäre eine … erneut versuchte - zwangsweise - Durchsetzung der Abschiebung bis zum Ablauf der Sechsmonatsfrist nicht etwa daran gescheitert, dass der Kläger nicht auffindbar gewesen wäre (ebenso Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. Dezember 2009 - VG 33 L 260.09 A -).
- VG Berlin, 25.01.2018 - 31 L 586.17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
Rn. 18 Die noch unter Geltung der Dublin-II-VO ergangenen Entscheidungen, die unter Hinweis auf den Zweck der Überstellungsfrist, dem unzuständigen Mitgliedstaat einen Zeitraum von sechs Monaten zur Überstellung zu geben, weitgehend von einer Flüchtigkeit in der o.g. Konstellation ausgehen (VG Berlin, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - VG 9 L 101.14 A -, S. 6; vom 30. Dezember 2013 - VG 33 L 557.13 A -, S. 4-5; vom 6. Dezember 2013 - VG 23 L 400.13 A -, S. 3;… vom 5. Juni 2013 - VG 21 L 151.13 A -, juris, Rn. 13; …und vom 13. Januar 2011 - VG 33 L 530.10 A -, juris, Rn. 22; a.A. Beschluss vom 14. Dezember 2009 - VG 33 L 260.09 -, juris, Rn. 4), sind nicht auf die Rechtslage nach der Dublin-III-VO übertragbar. - VG Berlin, 09.03.2018 - 28 L 129.18
Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsanordnung bei Ablauf der Überstellungsfrist …
Rn. 18 Die noch unter Geltung der Dublin II-VO ergangenen Entscheidungen, die unter Hinweis auf den Zweck der Überstellungsfrist, dem unzuständigen Mitgliedstaat einen Zeitraum von sechs Monaten zur Überstellung zu geben, weitgehend von einer Flüchtigkeit in der o.g. Konstellation ausgehen (VG Berlin, Beschlüsse vom 5. Mai 2014 - VG 9 L 101.14 A -, S. 6; vom 30. Dezember 2013 - VG 33 L 557.13 A -, S. 4-5; vom 6. Dezember 2013 - VG 23 L 400.13 A -, S. 3;… vom 5. Juni 2013 - VG 21 L 151.13 A -, juris, Rn. 13; …und vom 13. Januar 2011 - VG 33 L 530.10 A -, juris, Rn. 22; a.A. Beschluss vom 14. Dezember 2009 - VG 33 L 260.09 -, juris, Rn. 4), sind nicht auf die Rechtslage nach der Dublin III-VO übertragbar. - VG Berlin, 13.01.2011 - 33 L 530.10
Zum Begriff "flüchtig" in Art. 19 Abs. 4 S. 2 bzw. 20 Abs. 2 S. 2 Dublin-II-VO …
Rn. 25 Dass das LABO nach dem 13. Dezember 2010, an dem der Antragsteller dort erneut vorsprach, sein Ausbleiben am 10. Dezember 2010 erklärte und somit für das LABO wieder erreichbar war, noch zwei Tage zur Durchführung der Abschiebung Zeit gehabt hätte, stellt sich als angesichts des organisatorischen Aufwands einer Überstellung und der hierfür zu treffenden Vorbereitungen als rein theoretische Möglichkeit dar und steht dem Merkmal "flüchtig" somit ebenfalls nicht entgegen (anders dagegen im Verfahren, dass dem Beschluss der Kammer im Verfahren VG 33 L 260.09 A vom 14.12.2009 zugrunde lag). - VG Berlin, 30.10.2013 - 33 L 374.13
Zuständigkeit für die Durchführung eines Asylverfahrens; Zustimmung zur …
Für sie besteht das Recht, die Durchführung ihrer Asylverfahren in Deutschland effektiv durchzusetzen (vgl. auch Beschluss vom 14. Dezember 2009 - VG 33 L 260.09 A -), zumal nicht ersichtlich ist, inwieweit Polen weiterhin einer Wiederaufnahme der Antragsteller zustimmen würde, wäre den polnischen Behörden die Tatsache des hier ein Asylverfahren betreibenden Partners/Kindesvaters bekannt. - VG Berlin, 08.04.2014 - 33 L 81.14
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebung
Für den Antragsteller besteht das Recht, die Durchführung seines Asylverfahrens in Deutschland effektiv durchzusetzen (vgl. auch Beschluss vom 14. Dezember 2009 - VG 33 L 260.09 A -).
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