Rechtsprechung
| VG Köln, 25.11.2013 - 33 L 932/13.PVB |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beachtung des Rangprinzips bei der Freistellung eines Soldaten von der dienstlichen Tätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 25.11.2013 - 33 L 932/13.PVB
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2014 - 20 B 55/14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VG Köln, 25.08.2014 - 33 K 3865/13
Anspruch des Sprechers einer Gruppe von Soldaten auf Freistellung für AUfgaben …
Auszug aus VG Köln, 25.11.2013 - 33 L 932/13
Der Beteiligte zu 1. wird im Wege der einstweiligen Verfügung mit Wirkung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens - 33 K 3865/13.PVB - verpflichtet, dem Antragsteller unverzüglich in Änderung des Beschlusses vom 24.06.2013 den Beteiligten zu 2. für eine Freistellung von der dienstlichen Tätigkeit vorzuschlagen.Dem Beteiligten zu 2. wird im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, bis zu einer Entscheidung des Gerichts im Verfahren 33 K 3865/13.PVB eine Freistellung des Mitglieds des Beteiligten zu 1. K. A. auszusprechen.
Rn. 8 Rn. 9 1. den Beteiligten zu 1. im Wege der einstweiligen Verfügung mit Wirkung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens - 33 K 3865/13.PVB - zu verpflichten, ihn unverzüglich in Änderung des Beschlusses vom 24.06.2013 dem Beteiligten zu 2. für eine Freistellung von der dienstlichen Tätigkeit vorzuschlagen,.
Rn. 11 Rn. 12 2. dem Beteiligten zu 2. im Wege der einstweiligen Verfügung zu untersagen, bis zu einer Entscheidung des Gerichts im Verfahren 33 K 3865/13.PVB eine Freistellung des Mitglieds des Beteiligten zu 1. K. A. auszusprechen.
Rn. 17 Mit Beschluss vom 30.09.2013 hat die Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen durch den Vorsitzenden ohne Anhörung der Verfahrensbeteiligten den Beteiligten zu 1. im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, mit Wirkung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens 33 K 3865/13.PVB den Antragsteller unverzüglich in Änderung des Freistellungsbeschlusses vom 24.06.2013 dem Beteiligten zu 2. für eine Freistellung von der dienstlichen Tätigkeit vorzuschlagen und dem Beteiligten zu 2. im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, bis zu einer Entscheidung des Gerichts im Verfahren 33 K 3865/13.PVB eine Freistellung des Mitglieds des Beteiligten zu 1. K. A. auszusprechen.
Rn. 21 Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf die Gerichtsakte in diese Verfahren sowie im Verfahren 33 K 3865/13.PVB ergänzend Bezug genommen.
Rn. 26 Ein Verfügungsgrund liegt vor, weil ausnahmsweise das Ergebnis eines Verfahrens zur Hauptsache - hier das Verfahren 33 K 3865/13.PVB - schon ganz bzw. teilweise faktisch vorweggenommen werden darf.
Rn. 37 Da der Beteiligte zu 1. nach dem Vorstehenden verpflichtet ist, den Antragsteller unverzüglich dem Beteiligten zu 2. für eine Freistellung von der dienstlichen Tätigkeit vorzuschlagen, besteht zugleich ein Verfügungsgrund und -anspruch auf Untersagung bis zu einer Entscheidung des Gerichts im Verfahren 33 K 3865/13.PVB gegenüber dem Beteiligten zu 2., dass dieser das Mitglied des Beteiligten zu 1. K. A. für eine Tätigkeit bei dem Beteiligten zu 1. von den Dienstpflichten freistellet.".
- BVerwG, 12.01.2009 - 6 PB 24.08
Freistellung von Personalratsmitgliedern; Gruppensprecher und …
Auszug aus VG Köln, 25.11.2013 - 33 L 932/13
Rn. 31 ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 12.01.2009 - 6 PB 24/08 -, PersR 2009, 126 = NWVBl. 2009, 351; juris (…Rdz. 7) m.w.N.; OVG NRW, a.a.O. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1997 - 1 B 2834/96
Auszug aus VG Köln, 25.11.2013 - 33 L 932/13
Rn. 27 vgl. hierzu: OVG NRW, Beschluss vom 15.01.1997 - 1 B 2834/96.PVB -, juris (…Rdz. 22).
- VG Köln, 27.05.2014 - 33 M 16/14
Betreibung der Vollstreckung aus dem Beschluss der Fachkammer für …
Der am 14.05.2014 gestellte Antrag, gegenüber dem Beteiligten zu 1. die Vollstreckung aus dem Beschluss der Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen vom 25.11.2013 - 33 L 932/13.PVB - zu betreiben, wird abgelehnt.Rn. 3 gegenüber dem Beteiligten zu 1. die Vollstreckung aus dem Beschluss der Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen vom 25.11.2013 - 33 L 932/13.PVB - zu betreiben,.
Der Beschluss der Fachkammer vom 25.11.2013 - 33 L 932/13.PVB - bedarf nämlich zu seiner Durchsetzung keines gesonderten Vollstreckungsverfahrens.
Rn. 12 Der Beschluss der Fachkammer vom 25.11.2013 - 33 L 932/13.PVB -, mit dem (im Wege einstweiliger Verfügung) die Verpflichtung des Beteiligten zu 1. festgestellt wird, den Antragsteller (mit Wirkung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens - 33 K 3865/13.PVB -) gegenüber dem Beteiligten zu 2. für eine Freistellung vorzuschlagen, ist nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein - Westfalen - Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen - vom 29.04.2014 - 20 B 55/14.PVB -, mit dem die Beschwerde des Beteiligten zu 1. zurückgewiesen wurde, rechtskräftig.
- VG Köln, 25.08.2014 - 33 K 3865/13
Anspruch des Sprechers einer Gruppe von Soldaten auf Freistellung für AUfgaben …
Rn. 17 Aufgrund des zugleich mit dem vorliegenden Antrag gestellten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (33 L 932/13.PVB) hat die Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen mit Beschluss vom 25.11.2013 den Beteiligten zu 1. im Wege der einstweiligen Verfügung verpflichtet, mit Wirkung bis zum Abschluss dieses Hauptsacheverfahrens den Antragsteller unverzüglich in Änderung des Freistellungsbeschlusses vom 24.06.2013 der Beteiligten zu 2. für eine Freistellung von der dienstlichen Tätigkeit vorzuschlagen und der Beteiligten zu 2. im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, bis zu einer Entscheidung des Gerichts im vorliegenden Verfahren eine Freistellung des Mitglieds des Beteiligten zu 1. K. A. auszusprechen.Rn. 18 Nachdem der Beteiligte zu 1. mit Beschluss vom 13.05.2014 eine Abänderung seines Beschlusses vom 24.06.2013 abgelehnt hatte, hat der Antragsteller unter dem 14.05.2014 beantragt, gegenüber dem Beteiligten zu 1. die Vollstreckung aus dem Beschluss der Fachkammer vom 25.11.2013 - 33 L 932/13.PVB - zu betreiben (VG Köln 33 M 16/14).
Rn. 22 Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie in den Verfahren 33 L 932/13.PVB und 33 M 16/14 ergänzend Bezug genommen.
Rn. 27 Hierzu hat die Fachkammer im Verfahren gleichen Rubrums betreffend den Erlass einer einstweiligen Verfügung im Beschluss vom 25.11.2013 - 33 L 932/13.PVB - ausgeführt:.
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