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Rechtsprechung
   VG Köln, 27.05.2014 - 33 M 16/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,35603
VG Köln, 27.05.2014 - 33 M 16/14 (https://dejure.org/2014,35603)
VG Köln, Entscheidung vom 27.05.2014 - 33 M 16/14 (https://dejure.org/2014,35603)
VG Köln, Entscheidung vom 27. Mai 2014 - 33 M 16/14 (https://dejure.org/2014,35603)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • VG Köln, 25.11.2013 - 33 L 932/13

    Beachtung des Rangprinzips bei der Freistellung eines Soldaten von der …

    Auszug aus VG Köln, 27.05.2014 - 33 M 16/14
    Der am 14.05.2014 gestellte Antrag, gegenüber dem Beteiligten zu 1. die Vollstreckung aus dem Beschluss der Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen vom 25.11.2013 - 33 L 932/13.PVB - zu betreiben, wird abgelehnt.

    Rn. 3 gegenüber dem Beteiligten zu 1. die Vollstreckung aus dem Beschluss der Fachkammer für Bundespersonalvertretungssachen vom 25.11.2013 - 33 L 932/13.PVB - zu betreiben,.

    Der Beschluss der Fachkammer vom 25.11.2013 - 33 L 932/13.PVB - bedarf nämlich zu seiner Durchsetzung keines gesonderten Vollstreckungsverfahrens.

    Rn. 12 Der Beschluss der Fachkammer vom 25.11.2013 - 33 L 932/13.PVB -, mit dem (im Wege einstweiliger Verfügung) die Verpflichtung des Beteiligten zu 1. festgestellt wird, den Antragsteller (mit Wirkung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens - 33 K 3865/13.PVB -) gegenüber dem Beteiligten zu 2. für eine Freistellung vorzuschlagen, ist nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein - Westfalen - Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen - vom 29.04.2014 - 20 B 55/14.PVB -, mit dem die Beschwerde des Beteiligten zu 1. zurückgewiesen wurde, rechtskräftig.

  • VG Köln, 25.08.2014 - 33 K 3865/13

    Anspruch des Sprechers einer Gruppe von Soldaten auf Freistellung für AUfgaben …

    Auszug aus VG Köln, 27.05.2014 - 33 M 16/14
    Rn. 8 Die Verpflichtung zur Abgabe einer Willenserklärung kann - wie vorliegend - auch durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung erfolgen, weil - wie geschehen - sich die Wirkung der Willenserklärung auf eine bloß vorläufige Regelung beschränkt ("mit Wirkung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens - 33 K 3865/13.PVB") hat; zudem war die besondere Eilbedürftigkeit deshalb gegeben, weil wegen der zu erwartenden Verfahrensdauer in der Hauptsache ein endgültiger - irreparabler - Rechtsverlust hinsichtlich der von dem Antragsteller beanspruchten Möglichkeit drohte, seine Aufgaben als Gruppensprecher der Soldaten im Vorstand des Beteiligten zu 1. - und nunmehr auch als 2. stellvertretender Vorsitzender des Beteiligten zu 1. - ordnungsgemäß wahrzunehmen;.

    Rn. 12 Der Beschluss der Fachkammer vom 25.11.2013 - 33 L 932/13.PVB -, mit dem (im Wege einstweiliger Verfügung) die Verpflichtung des Beteiligten zu 1. festgestellt wird, den Antragsteller (mit Wirkung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens - 33 K 3865/13.PVB -) gegenüber dem Beteiligten zu 2. für eine Freistellung vorzuschlagen, ist nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein - Westfalen - Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen - vom 29.04.2014 - 20 B 55/14.PVB -, mit dem die Beschwerde des Beteiligten zu 1. zurückgewiesen wurde, rechtskräftig.

  • OLG Köln, 07.12.1995 - 18 U 93/95
    Auszug aus VG Köln, 27.05.2014 - 33 M 16/14
    Rn. 9 vgl. dazu, dass ausnahmsweise auch durch eine einstweilige Verfügung die Abgabe einer Willenserklärung bestimmt werden kann: OLG Stuttgart, Urteil vom 15. Februar 1973 - 10 U 106/72 -, NJW 1973, 908; OLG Köln, Urteil vom 07.12.1995 - 18 U 93/95 -, NJW-RR 1997, 59.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2014 - 20 B 55/14

    Ausnahmen von der in § 46 Abs. 3 S. 2 BPersVG vorgesehenen Rangfolge bzw. …

    Auszug aus VG Köln, 27.05.2014 - 33 M 16/14
    Rn. 12 Der Beschluss der Fachkammer vom 25.11.2013 - 33 L 932/13.PVB -, mit dem (im Wege einstweiliger Verfügung) die Verpflichtung des Beteiligten zu 1. festgestellt wird, den Antragsteller (mit Wirkung bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens - 33 K 3865/13.PVB -) gegenüber dem Beteiligten zu 2. für eine Freistellung vorzuschlagen, ist nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein - Westfalen - Fachsenat für Bundespersonalvertretungssachen - vom 29.04.2014 - 20 B 55/14.PVB -, mit dem die Beschwerde des Beteiligten zu 1. zurückgewiesen wurde, rechtskräftig.
  • OLG Stuttgart, 15.02.1973 - 10 U 106/72

    Abschluss eines Bierlieferungsvertrages; Nichtigkeit einer Vertragsbestimmung; …

    Auszug aus VG Köln, 27.05.2014 - 33 M 16/14
    Rn. 9 vgl. dazu, dass ausnahmsweise auch durch eine einstweilige Verfügung die Abgabe einer Willenserklärung bestimmt werden kann: OLG Stuttgart, Urteil vom 15. Februar 1973 - 10 U 106/72 -, NJW 1973, 908; OLG Köln, Urteil vom 07.12.1995 - 18 U 93/95 -, NJW-RR 1997, 59.
  • VG Stuttgart, 08.08.1984 - PVS 13/84
    Auszug aus VG Köln, 27.05.2014 - 33 M 16/14
    Rn. 7 vgl. zu dieser Konstellation: VG Stuttgart, Beschluss vom 08.08.1984 - PVS 13/84 -, PersV 1991, 223.
  • VG Köln, 25.08.2014 - 33 K 3865/13

    Anspruch des Sprechers einer Gruppe von Soldaten auf Freistellung für AUfgaben …

    Rn. 18 Nachdem der Beteiligte zu 1. mit Beschluss vom 13.05.2014 eine Abänderung seines Beschlusses vom 24.06.2013 abgelehnt hatte, hat der Antragsteller unter dem 14.05.2014 beantragt, gegenüber dem Beteiligten zu 1. die Vollstreckung aus dem Beschluss der Fachkammer vom 25.11.2013 - 33 L 932/13.PVB - zu betreiben (VG Köln 33 M 16/14).

    Rn. 22 Wegen des Sach- und Streitstandes im Übrigen wird auf die Gerichtsakte in diesem Verfahren sowie in den Verfahren 33 L 932/13.PVB und 33 M 16/14 ergänzend Bezug genommen.

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