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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 27.07.2011 - 33 O 119/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,83184
LG Düsseldorf, 27.07.2011 - 33 O 119/09 (https://dejure.org/2011,83184)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.07.2011 - 33 O 119/09 (https://dejure.org/2011,83184)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juli 2011 - 33 O 119/09 (https://dejure.org/2011,83184)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Sparkassenvorstands bei pflichtiwidriger Genehmigung einer Kreditüberziehung um 1,1 Millionen Euro

  • Wolters Kluwer

    Haftung von Vorstandsmitgliedern einer Sparkasse hinsichtlich Gewährung von laufenden Geschäftskrediten für eine GmbH als Unternehmen (Entwicklung und Vertrieb von MP-3-Playern)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 54/03

    Haftung des Vorstands einer Genossenschaftsbank wegen Vergabe eines Darlehens …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.07.2011 - 33 O 119/09
    Sie können im Geschäftsverkehr in gleicher Weise tätig werden, wie die Organe von Aktiengesellschaften bzw. von Genossenschaften (zu letzteren vgl. BGH ZIP 2005, 981).

    Eine Pflichtverletzung und damit eine Schadensersatzpflicht des Vorstandes kommt somit nur in Betracht, wenn die Grenzen, in denen sich ein vom Verantwortungsbewusstsein getragenes, ausschließlich am Unternehmenswohl orientiertes, auf sorgfältiger Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruhendes unternehmerisches Handeln überschritten werden und die Bereitschaft, unternehmerische Risiken einzugehen, in unverantwortlicher Weise überspannt wird oder das Verhalten des Vorstandes aus anderen Gründen als pflichtwidrig gelten muss (vgl. dazu BGHZ 135, 244, BGH ZIP 2005, 981 ff., Kammergericht Berlin KG 2005, 581, OLG Frankfurt a.a.O.).

    Da sich das Verschulden nur auf die haftungsbegründende Pflichtverletzung und nicht auch auf die Haftung des ausfüllenden Schaden beziehen muss, kommt es auf Vorhersehbarkeit des konkreten Schadens zum Zeitpunkt der Kreditgenehmigung nicht an (vgl. BGH ZIP 2005, 981, 983).

  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 175/95

    Pflichten des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft konkretisiert

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.07.2011 - 33 O 119/09
    Rn. 126 Vielmehr wird der Umfang eines Pflichtenverstoßes maßgeblich durch die Business Judgement Rule (§ 93 Abs. 1 Satz 2 AktG) bestimmt, die die Grundsätze der Arag/Garmenbeck Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 12. April 1997 (BGHZ 135, 244 ff.) aufgreift und in das Gesetz aufgenommen hat (…vgl. Thümmel, persönliche Haftung von Managern und Aufsichtsräten, 4. Aufl. Rdnr. 185).

    Eine Pflichtverletzung und damit eine Schadensersatzpflicht des Vorstandes kommt somit nur in Betracht, wenn die Grenzen, in denen sich ein vom Verantwortungsbewusstsein getragenes, ausschließlich am Unternehmenswohl orientiertes, auf sorgfältiger Ermittlung der Entscheidungsgrundlagen beruhendes unternehmerisches Handeln überschritten werden und die Bereitschaft, unternehmerische Risiken einzugehen, in unverantwortlicher Weise überspannt wird oder das Verhalten des Vorstandes aus anderen Gründen als pflichtwidrig gelten muss (vgl. dazu BGHZ 135, 244, BGH ZIP 2005, 981 ff., Kammergericht Berlin KG 2005, 581, OLG Frankfurt a.a.O.).

  • BGH, 10.01.2000 - II ZR 251/98

    Organstellung des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse nach einer Fusion

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.07.2011 - 33 O 119/09
    Das führt zwangsläufig dazu, dass ihre Führungsgremien als Organe zu behandeln sind (vgl. dazu BGH, Urteil - II ZR 251/98 - vom 10. Januar 2000= ZIP 2000, 508).

    Wie bereits der Bundesgerichtshof ausgeführt hat, ist "mit dieser eigenverantwortlichen, im Kern weisungsfreien Repräsentantenstellung … die Existenz eines Arbeitsverhältnisses nicht zu vereinbaren" (vgl. dazu Bundesgerichtshof - II ZR 251/98 - Urteil vom 10. Januar 2000 = ZIP 2000, 508).

  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.07.2011 - 33 O 119/09
    Es fehlt insoweit an jedem hinreichenden Sachvortrag des dafür darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten zu 2) (vgl. dazu BGH - VIII ZR 95/84 - Urteil vom 24. April 1985 zitiert nach Juris Rdnr. 66).
  • BGH, 03.12.2001 - II ZR 308/99

    Sorgfaltspflicht des Vorstandes einer Genossenschaftsbank bei der Kreditvergabe; …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.07.2011 - 33 O 119/09
    Rn. 128 Diese einschränkenden Grenzen einer Haftung sind jedoch überschritten, wenn aus der Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters das hohe Risiko eines Schadens unabweisbar ist und keine vernünftige wirtschaftliche Grundlage dafür sprechen, es dennoch einzugehen (vgl. dazu BGH - II ZR 308/99 - Urteil vom 3. Dezember 2001 = ZIP 2002, 213).
  • BGH, 24.11.1980 - II ZR 182/79

    Zuständigkeit für Verträge über Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.07.2011 - 33 O 119/09
    Rn. 111 Soweit teilweise öffentliche Aufgaben der Sparkasse bestehen, können diese auch einem privatrechtlich angestelltem Organmitglied in rechtsgeschäftlicher Form übertragen und in gleicher Weise wieder entzogen werden (vgl. dazu BGH, Urteil - II ZR 182/79 vom 24. November 1980 = BGHZ 79, 38 = zitiert nach Juris Rdnr. 32).
  • OLG Frankfurt, 12.12.2007 - 17 U 111/07

    Aktiengesellschaft: Vorstandshaftung wegen pflichtwidrigen Kreditengagements

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.07.2011 - 33 O 119/09
    Rn. 125 Dem Beklagten zu 2) ist jedoch einzuräumen, dass alleine der Umstand des Ausfalles eines Kredits die Haftung von Vorstandsmitgliedern eines Kreditinstituts nicht zu begründen vermag (vgl. dazu ausführlich OLG Frankfurt - 17 U 111/07 - Urteil vom 12. Dezember 2007 = AG 2008, 453 bis 456).
  • OLG Nürnberg, 05.03.2008 - 4 W 72/08

    Zulässiger Rechtsweg für die Haftung des Vorstandsmitglieds einer bayrischen …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.07.2011 - 33 O 119/09
    Rn. 120 Wenn teilweise eine Haftungsbegrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die aufgrund der fehlenden Haftungsregelung im Sparkassengesetz unter Rückgriff auf die Regelungen für kommunale Wahlbeamte angenommen wird (vgl. Kiethe BKR 2005, 177, 181; OLG Nürnberg - 4 W 71/08 - Beschluss vom 5. März 2008 = WM 2009, 68 ff.) ist zum einen nicht verallgemeinerungsfähig, zum anderen ist es von der Regelung des Sparkassengesetzes in den Ländern abhängig (…vgl. Kiethe a.a.O.; OLG Rostock, Urteil - 1 W 3/10 - Beschluss vom 15. März 2010 = NJW 2011, 55).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2008 - 4 W 71/08

    Zum Streitwert einer isolierten Feststellungsklage wegen verletzungsbedinger …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.07.2011 - 33 O 119/09
    Rn. 120 Wenn teilweise eine Haftungsbegrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die aufgrund der fehlenden Haftungsregelung im Sparkassengesetz unter Rückgriff auf die Regelungen für kommunale Wahlbeamte angenommen wird (vgl. Kiethe BKR 2005, 177, 181; OLG Nürnberg - 4 W 71/08 - Beschluss vom 5. März 2008 = WM 2009, 68 ff.) ist zum einen nicht verallgemeinerungsfähig, zum anderen ist es von der Regelung des Sparkassengesetzes in den Ländern abhängig (…vgl. Kiethe a.a.O.; OLG Rostock, Urteil - 1 W 3/10 - Beschluss vom 15. März 2010 = NJW 2011, 55).
  • OLG Rostock, 15.03.2010 - 1 W 3/10

    Rechtswegabgrenzung: Schadensersatzklage einer öffentlich-rechtlichen Sparkasse …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.07.2011 - 33 O 119/09
    Rn. 120 Wenn teilweise eine Haftungsbegrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die aufgrund der fehlenden Haftungsregelung im Sparkassengesetz unter Rückgriff auf die Regelungen für kommunale Wahlbeamte angenommen wird (vgl. Kiethe BKR 2005, 177, 181; OLG Nürnberg - 4 W 71/08 - Beschluss vom 5. März 2008 = WM 2009, 68 ff.) ist zum einen nicht verallgemeinerungsfähig, zum anderen ist es von der Regelung des Sparkassengesetzes in den Ländern abhängig (…vgl. Kiethe a.a.O.; OLG Rostock, Urteil - 1 W 3/10 - Beschluss vom 15. März 2010 = NJW 2011, 55).
  • OLG Hamm, 09.07.1980 - 5 Ws 28/80
  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Diese Pflichtenstellung von SP vorständen ist zwar dem SPgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) - anders als den SPgesetzen anderer Bundesländer (vgl. etwa § 10 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen SPgesetzes; § 25 Abs. 4 Satz 1 des SPgesetzes für Baden-Württemberg) - nicht ausdrücklich zu entnehmen; jedoch findet die Vorschrift des § 93 AktG analoge Anwendung (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2021 - 3 StR 628/19 -, juris;… BGH, Hinweisbeschluss vom 15.09.2014 - II ZR 112/13 = NJW-RR 2015, 603 Rn. 6; LG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2011 - 33 O 119/09 -, juris Rn. 100;… Hadamitzky, in: Müller-Gugenberger, Wirtschaftsstrafrecht, 7. Aufl. 2021, Rn. 67.11;… Heinevetter/Engau/Menking/Dietlein, SpkG NRW, 3. Aufl., 6. Lfg., § 19 Ziffer 8.2.1).

    Jedoch entspricht es auch bei positiver Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit angesichts der allgegenwärtigen Risiken einer Kreditvergabe der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters, Kredite grundsätzlich nicht ohne übliche Sicherheiten zu gewähren und zudem für die ordnungsgemäße Bewertung der Sicherheiten sowie die Beachtung der Richtlinien über Beleihungsobergrenzen Sorge zu tragen (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.2001 - II ZR 308/99 = MDR 2002, 401; BGH, Urteil vom 21.03.2005 - II ZR 54/03 = MDR 2005, 1061; OLG Dresden…, Urteil vom 25.09.2007 - 2 U 318/07 -, juris Rn. 33; OLG Koblenz…, Urteil vom 24.09.2007 - 12 U 1437/04 -, juris Rn. 99; OLG Zweibrücken, Urteil vom 06.10.2009 - 8 U 75/08 = BeckRS 2009, 88978; LG Bielefeld, Urteil vom 06.11.2009 - 17 O 139/06 = BeckRS 2010, 6538 ebenso dem folgend OLG Hamm Urteil vom 12.07.2012 - 27 U 12/10 = BeckRS 2012, 16355 als Berufungsinstanz; LG Düsseldorf, Urteil vom 27.07.2011 - 33 O 119/09 -, juris Rn,.

    Rn. 330 Nach diesen Grundsätzen ist eine Pflichtverletzung dann gegeben, wenn ein Vorstandsmitglied eines Kreditinstituts gegen diese in dieser Branche anerkannten Erkenntnisse und Erfahrungsgrundsätze in unvertretbarer Weise verstößt, so dass vielmehr eine Kreditgewährung zu Versagen gewesen wäre (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 27. Juli 2011 - 33 O 119/09 -, juris).

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 6 U 182/11

    Haftung eines Vorstandsmitgliedes einer nordrhein-westfälischen Sparkasse wegen …

    I. Auf die Berufung der Klägerin wird der Beklagte unter teilweiser Abänderung des am 27. Juli 2011 verkündeten Urteils der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (33 O 119/09) unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels verurteilt, an die Klägerin über den bereits vom Landgericht zuerkannten Betrag hinaus weitere 84.143,96 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22. Januar 2008 zu zahlen.

    Rn. 43 den Beklagten unter teilweiser Abänderung des am 27. Juli 2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (33 O 119/09) zu verurteilen, an sie weitere 89.143,96 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 22. Januar 2008 zu zahlen und die Berufung des Beklagten zurückzuweisen.

  • BGH, 20.01.2015 - II ZR 112/13
    LG Düsseldorf - Az. 33 O 119/09 vom 27.07.2011;.
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