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Rechtsprechung
   LG Köln, 29.07.2022 - 33 O 355/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,28721
LG Köln, 29.07.2022 - 33 O 355/22 (https://dejure.org/2022,28721)
LG Köln, Entscheidung vom 29.07.2022 - 33 O 355/22 (https://dejure.org/2022,28721)
LG Köln, Entscheidung vom 29. Juli 2022 - 33 O 355/22 (https://dejure.org/2022,28721)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Kündigungsbutton nach Login zulässig

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kündigungsmöglichkeit durch Schaltfläche auf Website nach § 312k Abs. 2 BGB muss auch ohne Eingabe von Kundennummer und Kundenkennwort möglich sein

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Kündigungsbutton darf nicht von Passwortabfrage abhängen

Papierfundstellen

  • MMR 2023, 381
  • K&R 2023, 82
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Nürnberg, 30.07.2024 - 3 U 2214/23

    Erreichbarkeit des bei Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr …

    Rn. 20 Aus der Rechtsprechung hat sich, soweit ersichtlich, bisher lediglich das LG Köln mit der Problematik befasst (Beschluss vom 29. Juli 2022, 33 O 355/22, MMR 2023, 381).
  • KG, 18.11.2025 - 5 UKl 10/25

    Gestaltung des Kündigungsprozesses hinsichtlich Dauerschuldverträgen im …

    Rn. 38 (b) Das im Streitfall bestehende Erfordernis, nach dem Betätigen der Kündigungsschaltfläche eine Kundenummer und ein Passwort einzugeben, stellt dagegen einen Zwischenschritt dar, der bei typisierender Betrachtung grundsätzlich geeignet ist, den Verbraucher etwa dann von der Kündigung abzuhalten, wenn die entsprechenden Daten zum Zeitpunkt der beabsichtigten Kündigung nicht oder nicht ohne Weiteres bereitstehen (so etwa auch LG Köln, Beschluss vom 29. Juli 2022 - 33 O 355/22, MMR 2023, 381 [juris Rn. 4]).
  • KG, 21.01.2025 - 5 UKl 8/24

    Anforderungen an die Auffindbarkeit einer Kündigungsschaltfläche für ein …

    An der Unmittelbarkeit fehle es etwa, wenn von dem Unternehmer eine Hürde aufgebaut werde, die im Gesetz nicht vorgesehen sei (vgl. etwa OLG Nürnberg…, Urteil vom 30. Juli 2024 - 3 U 2214/23, WRP 2024, 1397 [juris Rn. 19 ff., insbesondere Rn. 32 f.]; LG Köln, Beschluss vom 29. Juli 2022 - 33 O 355/22, MMR 2023, 381 [juris Rn. 4]; ähnlich LG München I…, Urteil vom 10. Oktober 2023 - 33 O 15098/22, MMR 2024, 813 Rn. 27 ff.; LG München I…, Urteil vom 16.11.2023 - 12 O 4127/23, MMR 2024, 359 Rn. 27; vgl. auch Güster/Booke, MMR 2022, 450, 451); die Schaltfläche dürfe weder versteckt oder nur mit erheblichem Aufwand auf der Webseite auffindbar und insbesondere nicht erst aufgrund des Anklickens eines Hyperlinks zu finden sein (vgl. Stiegler, VuR 2021, 443, 449;… BeckOK BGB/Maume [1.8.2024], § 312k Rn. 38;… BeckOK IT-Recht/Föhlisch [1.10.2024], § 312k BGB Rn. 20; ähnlich auch LG Koblenz…, Urteil vom 7. März 2023 - 11 O 21/22, CR 2023, 336 [juris Rn. 30]; LG Frankfurt, Urteil vom 30. August 2023 - 2-06 O 411/22, CR 2024, 274; LG München I…, Urteil vom 16.11.2023 - 12 O 4127/23, MMR 2024, 359 Rn. 28).
  • KG, 12.11.2025 - 5 U 6/25

    Zulässigkeit von Kündigungsbutton mit Passwortabfrage

    Rn. 34 (b) Das im Streitfall bestehende Erfordernis, nach dem Betätigen der Kündigungsschaltfläche neben der E-Mail-Adresse auch ein Passwort einzugeben, stellt dagegen einen Schritt dar, der bei typisierender Betrachtung grundsätzlich geeignet ist, den Verbraucher etwa dann von der Kündigung abzuhalten, wenn die entsprechenden Daten zum Zeitpunkt der beabsichtigten Kündigung nicht oder nicht ohne Weiteres bereitstehen (so etwa auch LG Köln, Beschluss vom 29. Juli 2022 - 33 O 355/22, MMR 2023, 381 [juris Rn. 4]).
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