Rechtsprechung
| LG München I, 21.08.2007 - 33 O 3699/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Frankfurt/Main, 01.12.2011 - 30 C 1849/11
Kein fliegender Gerichtsstand bei Rechtsverletzungen im Internet
Dass - nach der noch herrschenden Meinung - der Verzicht auf Abgrenzungskriterien zur wertungskonformen Anwendung des den Kläger begünstigenden Wahlgerichtsstands des § 32 ZPO diesen "zu einem "Selbstbedienungsladen" der Prozessbevollmächtigten bei persönlichkeitsverletzenden Delikten im Internet verkommen lässt" (so zugespitzt die Formulierung des Amtsgerichts Charlottenburg in AfP 2010, 86), erfordert ein Gesetzesverständnis von § 32 ZPO, wonach zur Bejahung des § 32 ZPO ein "deutlicher Bezug" der im Internet erfolgten Rechtsverletzung zu dem in Anspruch genommenen Gerichtsstand der unerlaubten Handlung im Sinne des § 32 ZPO vorliegen muss (vergleiche in diesem Sinne die zunehmend kritische Rechtsprechung der Instanzgerichte, etwa Landgericht Mosbach, K&R 2007, 486; Landgericht München I, Urteil vom 21. August 2007, Az. 33 O 3699/07 (Juris); Amtsgericht Luckenwalde, K&R 2007, 344; Amtsgericht Krefeld, K& R 2007, 229; Landgericht Krefeld, AfP 2008, 99; Amtsgericht Frankfurt am Main, MMR 2009, 480). - AG Hamburg, 03.09.2013 - 23a C 311/13
Filesharing, fliegender Gerichtsstand
Eines solchen hinreichenden Bezuges bedarf es - unabhängig von den unter 1. erörterten Aspekten - auch bei Urheberrechtsverletzungen (…vergleiche etwa Amtsgericht Frankfurt am Main, Urt. v. 01.12.2011, Az. 30 C 1849/11 - 25;… Urt. v. 13.02.2012, Az. 31 C 2528/11; Beschl. vom 19.07.2013, Az. 30 C 1042/13; aber auch LG Frankfurt am Main, Ur. v. 18.07.2012, Az. 2-06 S 3/12; LG Mosbach, KR 2007, 486; LG München I, Urt. vom 21.08.2007, Az. 33 O 3699/07;… ebenso auch Vollkommer in Zöller, 29. Auflage 2012, 8 32 Rn. 17 m.w.N.).
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