Rechtsprechung
| LG Köln, 26.08.2014 - 33 O 56/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Domain "bag.de" bleibt dem Bundesarbeitsgericht vorbehalten
- JurPC
Bag.de
- kanzlei.biz
Bundesarbeitsgericht hat Anspruch auf Übertragung der Domain
- online-und-recht.de
Bundesarbeitgericht hat Recht auf Domain "bag.de"
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang des Namensrechts des Bundesarbeitsgerichts als eines obersten Bundesgerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Die Domain "bag.de" steht dem Bundesarbeitsgericht zu
- lto.de (Kurzinformation)
BAG klagt erfolgreich in eigener Sache - LG Köln gibt Domain bag.de frei
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Bundesarbeitsgericht steht Domain "bag.de" zu
- it-fachanwaeltin.de (Kurzinformation)
#Domainrecht: Domainhändler muss bag.de für das Bundesarbeitsgericht freimachen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bundesarbeitsgericht hat Anspruch auf Domain "bag.de"
- e-recht24.de (Kurzinformation)
Domainrecht: Gehört die Adresse www.bag.de dem Bundesarbeitsgericht?
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Das "BAG" und die passende Domain
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)
Domain bag.de steht dem Bundesarbeitsgericht zu
Besprechungen u.ä. (2)
- internet-law.de (Kurzanmerkung)
Bundesrepublik klagt Domain "bag.de” ein
- uni-jena.de
, S. 4 (Entscheidungsbesprechung)
Namensschutz für Domains (Clemens Rogge)
Sonstiges
- cmshs-bloggt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Bundesarbeitsgericht sichert sich Domain bag.de vor dem LG Köln
Papierfundstellen
- MMR 2014, 770
- K&R 2014, 745
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.11.2013 - I ZR 153/12
Löschung eines Dispute-Eintrages - sr.de
Auszug aus LG Köln, 26.08.2014 - 33 O 56/14
Für Abkürzungen, die aus dem vollständigen Namen abgeleitet werden, gilt dieser Schutz ebenfalls, sofern die Abkürzung selbst Unterscheidungskraft aufweist (…vgl. Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Aufl. 2014, § 12 Rz 111; BGH GRUR 2014, 506 Tz 10 - sr.de - mit weiteren Nachweisen).
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