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Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 05.03.2025

Rechtsprechung
   LG Köln, 29.04.2025 - 33 O 67/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,50091
LG Köln, 29.04.2025 - 33 O 67/25 (https://dejure.org/2025,50091)
LG Köln, Entscheidung vom 29.04.2025 - 33 O 67/25 (https://dejure.org/2025,50091)
LG Köln, Entscheidung vom 29. April 2025 - 33 O 67/25 (https://dejure.org/2025,50091)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 17/18

    Berechtigte Gegenabmahnung - Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel über …

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2025 - 33 O 67/25
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.2021 - I ZR 17/18, GRUR 2021, 752 - Berechtigte Gegenabmahnung, mwN).

    Selbst der Versuch einer Einigung nach einer Gegenabmahnung begründet ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen in der Regel nicht (vgl. BGH, GRUR 2021, 752 - Berechtigte Gegenabmahnung).

    Diese hat sie - was ebenfalls gegen den Rechtsmissbrauch spricht (vgl. BGH, GRUR 2021, 752 - Berechtigte Gegenabmahnung) - auch im vorliegenden Fall im Rahmen des Verfügungsverfahrens durchgesetzt.

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 202/10

    Marktführer Sport

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2025 - 33 O 67/25
    Das ist im Wege einer Prognoseentscheidung anhand der normativ zu bewertenden Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2012 - I ZR 202/10, GRUR 2012, 1053 - Marktführer Sport, mwN).

    Zu diesen Verkehrskreisen gehört auch die zur Entscheidung berufene Kammer, so dass die Kammer die Verkehrsauffassung selbst beurteilen kann (vgl. BGH, GRUR 2012, 1053 - Marktführer Sport).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2025 - 33 O 67/25
    Allerdings entspräche ein zu feingliedriger Streitgegenstandsbegriff, der sich streng an dem vorgetragenen Lebenssachverhalt orientiert und bereits jede Variante - wie beispielsweise jede auch nur geringfügig abweichende, durch ein und dieselbe Werbeaussage bewirkte Fehleinschätzung der Verbraucher - einem neuen Streitgegenstand zuordnet, nicht der gebotenen natürlichen Betrachtungsweise und würde darüber hinaus zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten führen (BGHZ 194, 314 Rn. 23 - Biomineralwasser).

    Vielmehr ist in den Fällen, in denen sich die Klage gegen die konkrete Verletzungsform richtet, in dieser Verletzungsform der Lebenssachverhalt zu sehen, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird (BGHZ 194, 314 Rn. 24 - Biomineralwasser).

  • BGH, 05.10.2017 - I ZR 184/16

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Verfahrensfehlerhafte Abweichung des …

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2025 - 33 O 67/25
    Weiter führt die Antragstellerin im Rahmen der Antragsbegründung aus, dass der Verbraucher als angesprochener Verkehrskreis durch die Nutzung der Darstellung im Rahmen der konkret zum Gegenstand des Antrags gemachten Verletzungsform darüber irrt, dass die Angebote vor einer Apotheke stammten (vgl. zum Streitgegenstand im Rahmen der Irreführung: BGH, Urteil vom 05.10.2017 - I ZR 184/16, GRUR 2018, 203 - Betriebspsychologe).

    Rn. 84 Der Bundesgerichtshof (GRUR 2018, 203 - Betriebspsychologe) geht davon aus, dass der Streitgegenstand im Rahmen einer Irreführung wie folgt bestimmt wird:.

  • EuGH, 06.09.2012 - C-544/10

    Wein darf nicht als "bekömmlich" vermarktet werden

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2025 - 33 O 67/25
    Rn. 100 Schließlich kommt hinzu, dass die Werbung einen gesundheitlichen Bezug aufweist, der eine strenge Beurteilung rechtfertigt (…vgl. Dreyer in Harte/Henning, UWG, 5. Aufl., § 5 Rn. 303, mwN, s. auch EuGH, Urteil vom 06.09.2012 - C-544/10, GRUR 2012, 1161 - Deutsches Weintor).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2025 - 33 O 67/25
    Rn. 93 Die Frage, ob eine Angabe irreführend ist, richtet sich nach dem Verständnis des situationsadäquat aufmerksamen, durchschnittlich informierten und verständigen Mitglied des angesprochenen Verkehrskreises (BGH, Urteil vom 02.10.2003 - I ZR 150/01, BGHZ 156, 250 - Marktführerschaft; Urteil vom 07.07.2005 - I ZR 253/02, GRUR 2005, 877 - Werbung mit Testergebnis).
  • BGH, 07.07.2005 - I ZR 253/02

    Werbung mit Testergebnis

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2025 - 33 O 67/25
    Rn. 93 Die Frage, ob eine Angabe irreführend ist, richtet sich nach dem Verständnis des situationsadäquat aufmerksamen, durchschnittlich informierten und verständigen Mitglied des angesprochenen Verkehrskreises (BGH, Urteil vom 02.10.2003 - I ZR 150/01, BGHZ 156, 250 - Marktführerschaft; Urteil vom 07.07.2005 - I ZR 253/02, GRUR 2005, 877 - Werbung mit Testergebnis).
  • OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 197/16

    Unterlassungsansprüche eines Modeunternehmens wegen Nachahmung einer Jeans

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2025 - 33 O 67/25
    Als grundsätzlich unschädlich nimmt das OLG Köln es in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 13.05.2015 - 6 W 16/15, juris; Urteil vom 14.07.2017 - 6 U 197/16, juris) an, wenn der Antragsteller nicht mehr als einen Monat seit der Kenntnisnahme von dem Verstoß zugewartet hat.
  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13

    "L-Thyrox"

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2025 - 33 O 67/25
    So hat der Senat beispielsweise angenommen, dass notwendige Recherchen auch bei Überschreitung der Monatsfrist nicht dringlichkeitsschädlich sind (vgl. Senat, Urteil vom 25.07.2014 6 U 197/13, WRP 2014, 1085 - L-Thyrox).
  • OLG Köln, 10.07.2015 - 6 U 195/14

    Durchsetzung von Ansprüchen wegen Verletzung des Urheberrechts (hier: an einer …

    Auszug aus LG Köln, 29.04.2025 - 33 O 67/25
    Rn. 106 Die aufgrund der Vermutung des § 12 Abs. 1 UWG grundsätzlich anzunehmende Dringlichkeit kann entfallen, wenn der Antragsteller längere Zeit zuwartet, obwohl er die Rechtsverletzung und die Person des Verantwortlichen kennt oder sich der sich aufdrängenden Kenntnis verschließt und dadurch zu erkennen gibt, dass es ihm nicht eilig ist (vgl. OLG Köln, BeckRS 2016, 9601).
  • OLG Köln, 13.05.2015 - 6 W 16/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Untersagung der Verwendung einer anderen Taxi-App als …

  • BGH, 06.10.2016 - I ZR 25/15

    Keine Vervielfältigung der WoW-Client-Software zu gewerblichen Zwecken - World of …

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel - …

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 23/15

    Geo-Targeting - Werbung im Internet für Telekommunikationsdienstleistungen: …

  • BGH, 03.11.2016 - I ZR 227/14

    Optiker-Qualität - Unlauterer Wettbewerb: Werbung für eine Brille mit der Angabe …

  • BGH, 11.09.2024 - I ZR 168/23

    Wettbewerbsrechtlicher Beseitigungsanspruch umfasst nicht die Rückzahlung zu …

  • BGH, 27.03.2013 - I ZR 100/11

    AMARULA/Marulablu

  • BGH, 05.02.2015 - I ZR 136/13

    TIP der Woche - Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: …

  • BGH, 08.11.2018 - I ZR 108/17

    Wettbewerb zweier Vermarktungsunternehmen für Hörfunkwerbezeiten: …

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Rechtsprechung
   LG Köln, 05.03.2025 - 33 O 67/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,51126
LG Köln, 05.03.2025 - 33 O 67/25 (https://dejure.org/2025,51126)
LG Köln, Entscheidung vom 05.03.2025 - 33 O 67/25 (https://dejure.org/2025,51126)
LG Köln, Entscheidung vom 05. März 2025 - 33 O 67/25 (https://dejure.org/2025,51126)
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