Rechtsprechung
| LG Coburg, 19.07.2018 - 33 S 40/18 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73
Haftung des Schädigers für ohne Schuld des Geschädigten entstandenen höheren …
Auszug aus LG Coburg, 19.07.2018 - 33 S 40/18
Aus der auch vom Amtsgericht zitierten BGH-Entscheidung, Az.: VI ZR 42/73, gehe als Begründung für die Auferlegung des Werkstattrisikos auf den Schädiger hervor, dass dem Geschädigten der Weg der Inanspruchnahme seiner Werkstatt häufig schon deshalb verschlossen sei, weil er deren Kostengestaltung kaum beurteilen oder beeinflussen könne, zumindest bevor der vom Gericht im Rechtsstreit bestellte Sachverständige sein Gutachten erstattet hat.So hat der Bundesgerichtshof in der zitierten Entscheidung vom 29.10.1974, Az: VI ZR 42/73, abgedruckt in NJW 1975, 160 ff. (konkret auf Seite 162) ausgeführt, dass der Geschädigte in den Fällen der unsachgemäßen oder unwirtschaftlichen Arbeitsweise der Reparaturwerkstatt nicht darauf verwiesen werden kann, der übersetzten Forderung der Werkstatt seine Einwände entgegenzusetzen, um die Forderung in gerichtlicher Auseinandersetzung auf die angemessene Höhe zurückzuführen.
- LG Coburg, 28.05.2021 - 33 S 10/21
Ersatzpflicht bei Beschädigung eines Leasingfahrzeuges - Ersatzfähigkeit von …
Auch insoweit ist unerheblich, ob der Kläger die Rechnung bereits bezahlt hat oder nicht, vgl. zu dieser Problematik auch den Hinweis der erkennenden Kammer vom 19.7.2018, Az. 33 S 40/18, und Beschluss der erkennenden Kammer vom 23.08.2019, Az. 33 S 6/19. - AG Amberg, 04.10.2022 - 2 C 369/22
Ersatzfähigkeit von Privatgutachterkosten auch bei Ergänzungsgutachten
Zwar muss sich der Geschädigte bei Auftragserteilung sowie bei weiteren Vorkehrungen für eine ordnungsgemäße zügige Durchführung der Reparatur von wirtschaftlich vertretbaren, das Interesse des Schädigers an einer Geringhaltung des Schadens mitberücksichtigenden Erwägungen leiten lassen (LG Coburg, Urt. v. 19.07.2018 - 33 S 40/18 = BeckRS 2018, 57291 Rn. 6). - AG Brühl, 09.05.2022 - 21 C 26/21 Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob der Geschädigte die Reparaturkosten bereits vor Regulierung durch den Versicherer aus eigenerTasche beglichen hat (LG Coburg 33 S 40/18, LG Saarbrücken 13 S 69/21, LG Wuppertal 9 S 90/17).
- AG Wuppertal, 18.07.2022 - 37 C 22/20
Verkehrsunfall Leasingauto: Bedeutung dolo-agit-Einrede
Denn die Reparaturrechnung stellt auch dann, wenn der Geschädigte sie noch nicht beglichen hat, ein starkes Indiz für die Erforderlichkeit des Herstellungsaufwandes dar, sofern der Geschädigte -wie hiereine Werkstatt beauftragt hat, sein Fahrzeug nach den Vorgaben eines privaten Sachverständigengutachtens zu reparieren, und die Werkstatt eine dem Gutachten entsprechende Reparatur durchgeführt hat (vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 05.10.2017 - 9 S 90/17 -, LG Coburg, Urteil vom 19.07.2018 - 33 S 40/18 -, LG Saarbrücken Urteil vom 22.10.2021 - 13 S 69/21 -, alle zitiert nach beck-online). - AG Wuppertal, 18.07.2022 - 37 Denn die Reparaturrechnung stellt auch dann, wenn der Geschädigte sie noch nicht beglichen hat, ein starkes Indiz für die Erforderlichkeit des Herstellungsaufwandes dar, sofern der Geschädigte -wie hiereine Werkstatt beauftragt hat, sein Fahrzeug nach den Vorgaben eines privaten Sachverständigengutachtens zu reparieren, und die Werkstatt eine dem Gutachten entsprechende Reparatur durchgeführt hat (vgl. LG Wuppertal, Urteil vom 05.10.2017 - 9 S 90/17 -, LG Coburg, Urteil vom 19.07.2018 - 33 S 40/18 -, LG Saarbrücken Urteil vom 22.10.2021 - 13 S 69/21 -, alle zitiert nach beck-online).
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