Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 33-IV-10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
Grundrecht auf Rechtswahrnehmungsgleichheit (Art. 18 Abs.1 SächsVerf) iVm. Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 S.2 SächsVerf); zur Erforderlichkeit anwaltlicher Hilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 15.01.2010 - 399 UR II 2761/09
- AG Leipzig, 24.02.2010 - 399 UR II 2761/09
- VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 33-IV-10
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 33-IV-10
Entscheidungen der Fachgerichte allgemein auf die richtige Auslegung der Gesetze und die korrekte Anwendung des einfachen Rechts zu kontrollieren, ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes; er kann nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) verbürgten Rechtswahrnehmungsgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 [357 f.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - Vf. 36-IV-09).Entsprechend dem für die Prozesskostenhilfe geltenden Prüfungsmaßstab überschreiten die Fachgerichte ihren Entscheidungsspielraum erst dann, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den einem unbemittelten Rechtsuchenden im Vergleich zum bemittelten Rechtsuchenden die Rechtswahrnehmung unverhältnismäßig erschwert wird (BVerfG, NJW 2009, 3417 [3417 f.]; BVerfGE 81, 347 [357 f.]).
- BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 33-IV-10
Den verfassungsrechtlichen Anforderungen zur Gewährleistung der Rechtswahrnehmungsgleichheit hat der Gesetzgeber mit dem Beratungshilfegesetz grundsätzlich Genüge getan (vgl. BVerfG NJW 2009, 3417 [3417 f.]).Entsprechend dem für die Prozesskostenhilfe geltenden Prüfungsmaßstab überschreiten die Fachgerichte ihren Entscheidungsspielraum erst dann, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den einem unbemittelten Rechtsuchenden im Vergleich zum bemittelten Rechtsuchenden die Rechtswahrnehmung unverhältnismäßig erschwert wird (BVerfG, NJW 2009, 3417 [3417 f.]; BVerfGE 81, 347 [357 f.]).
- BVerfG, 13.08.2009 - 1 BvR 615/09
Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beratungshilfe für die Einlegung eines …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 33-IV-10
Der Verweis auf die Selbsthilfe stellt jedenfalls dann keinen Verstoß gegen das Gebot der Rechtswahrnehmungsgleichheit dar, wenn ein Bemittelter in vergleichbarer Angelegenheit die Einschaltung eines Rechtsanwaltes vernünftigerweise nicht in Betracht ziehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. August 2009 - 1 BvR 615/09 - juris Rn. 11). - VerfGH Sachsen, 29.05.2009 - 36-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 33-IV-10
Entscheidungen der Fachgerichte allgemein auf die richtige Auslegung der Gesetze und die korrekte Anwendung des einfachen Rechts zu kontrollieren, ist nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes; er kann nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) verbürgten Rechtswahrnehmungsgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 [357 f.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Mai 2009 - Vf. 36-IV-09). - VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 105-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 33-IV-10
Art. 18 Abs. 1 SächsVerf in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 1 Satz 2 SächsVerf) gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 105-IV-09; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22
Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil …
Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob die fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts beruht (für die verfassungsgerichtliche Überprüfung von Entscheidungen nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB: BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 1868/08 - juris; vgl. auch SächsVerfGH, Beschluss vom 26. August 2010 - Vf. 33-IV-10). - VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 125-IV-16 Die von den Fachgerichten hierzu getroffenen tatsächlichen Feststellungen sind ihrerseits nur eingeschränkt durch den Verfassungsgerichtshof zu überprüfen (SächsVerfGH…, Beschluss vom 18. April 2011, a.a.O.; vgl. auch SächsVerfGH, Beschluss vom 26. August 2010 - Vf. 33-IV-10).
- VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 122-IV-10 Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob die fachgerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite des Grundrechts beruht (für die verfassungsgerichtliche Überprüfung von Entscheidungen nach § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB BVerfG Beschluss vom 30. Juni 2009 - 1 BvR 1868/08; vgl. auch SächsVerfGH, Beschluss vom 26. August 2010 - Vf. 33-IV-10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".