Rechtsprechung
| LG Hamburg, 19.04.2005 - 332 S 18/04 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit der Kündigung eines Mietverhältnisses; Einschränkung der Kostentragungspflicht eines Versicherers; Übernahme außergerichtlicher Kosten
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 06.07.2004 - 912 C 141/04
- LG Hamburg, 19.04.2005 - 332 S 18/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 02.06.1999 - 20 U 233/98
Deckungsausschluß bei einer dem Verhältnis des Obsiegens und Unterliegens nicht …
Auszug aus LG Hamburg, 19.04.2005 - 332 S 18/04
Grundgedanke des § 5 (3) a) ARB 2000 ist es, dass der Versicherer nach einem Vergleich ohne Rücksicht auf die ursprüngliche Rechtslage den Versicherten nur von den Rechtskosten freizustellen hat, die ihm das Gericht nach §§ 91 ff ZPO auferlegt hätte, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie der Vergleich erlassen hätte; darüber hinausgehende Kosten muss der Versicherte selbst tragen (so OLG Hamm, 20. Zivilsenat, Urteil vom 2. Juni 1999, Az: 20 U 233/98 zu § 2 (3) a) ARB 75 unter Verweis auf BGH VersR 1977, 809).Der Versicherer hat daher sowohl im Rahmen gerichtlicher als auch außergerichtlicher Einigungen nur diejenigen Kosten zu tragen, die dem Versicherungsnehmer nach §§ 91 ff ZPO auferlegt worden wären, wenn ein Gerichtsurteil mit demselben Inhalt wie der Vergleich ergangen wäre (OLG Hamm 20. Zivilsenat, Urteil vom 2. Juni 1999, Az: 20 U 233/98).
- BGH, 16.06.1977 - IV ZR 97/76
Erstattung von infolge eines Vergleichs entstandener Prozesskosten aufgrund eines …
Auszug aus LG Hamburg, 19.04.2005 - 332 S 18/04
Grundgedanke des § 5 (3) a) ARB 2000 ist es, dass der Versicherer nach einem Vergleich ohne Rücksicht auf die ursprüngliche Rechtslage den Versicherten nur von den Rechtskosten freizustellen hat, die ihm das Gericht nach §§ 91 ff ZPO auferlegt hätte, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie der Vergleich erlassen hätte; darüber hinausgehende Kosten muss der Versicherte selbst tragen (so OLG Hamm, 20. Zivilsenat, Urteil vom 2. Juni 1999, Az: 20 U 233/98 zu § 2 (3) a) ARB 75 unter Verweis auf BGH VersR 1977, 809). - LG Bielefeld, 15.01.2003 - 21 S 286/02
Auszug aus LG Hamburg, 19.04.2005 - 332 S 18/04
Sie betrifft vielmehr sämtliche bis zur Erledigung der Sache angefallenen Kosten (LG Bielefeld 21. Zivilkammer, Urteil vom 15. Januar 2003, Az: 21 S 286/02).
- AG Aachen, 16.12.2005 - 84 C 501/05
Umfang der Erstattungspflicht einer Rechtsschutzversicherung für aufgebrachte …
Da dies nicht geschehen ist, sondern vielmehr die weite Formulierung "einverständliche Erledigung" verwandt worden ist, sollten alle Streitfälle umfasst werden, die ohne gerichtliche Entscheidung und damit gütlich erledigt werden (OLG Hamm, NJW-RR 1999, 1403; AG Aachen, Urteil vom 01.12.2005, 80 C 340/05; LG Hamburg, Urteil vom 19.04.2005, 332 S 18/04).Es kommt lediglich auf das Verhältnis des erstrebten Ergebnisses zu dem erzielten Ergebnis an (…Prölss/Martin, a.a.O., § 5 ARB 94, Rn.15; vgl. auch LG Bielefeld, ZfS 1991, 415 ff.;… LG Kempten, a.a.O.) ohne Berücksichtigung der materiellen Rechtslage (…BGH, a.a.O.; LG Hamburg, Urteil vom 19.04.2005, 332 S 18/04).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".