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Rechtsprechung
   AG München, 23.06.2016 - 333 C 16463/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,52485
AG München, 23.06.2016 - 333 C 16463/13 (https://dejure.org/2016,52485)
AG München, Entscheidung vom 23.06.2016 - 333 C 16463/13 (https://dejure.org/2016,52485)
AG München, Entscheidung vom 23. Juni 2016 - 333 C 16463/13 (https://dejure.org/2016,52485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall -Geltung von Vorfahrtsregeln in einem öffentlichen Parkhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-aktuell.NACHRICHTEN (Kurzinformation)

    AG München lässt Vorfahrtberechtigten nach Unfall in Parkhaus zu 50% haften

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unfall im Parkhaus

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zusammenstoß im Parkhaus - In einem Parkhaus müssen auch Vorfahrtsberechtigte vorsichtig fahren

  • versr.de (Kurzinformation)

    Unfall im Parkhaus

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Was Parkplatz- und Parkhausnutzer wissen sollten

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Im Parkhaus ist besondere Vorsicht geboten - Vorfahrtsberechtigter trägt Teilschuld an Unfall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfall im Parkhaus: Beteiligte haften jeweils zu 50 Prozent - Auch von rechts kommendes Fahrzeug muss mit erhöhter Vorsicht fahren

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 08.09.2009 - 14 U 45/09

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Geltung der Vorfahrtsregeln auf einem …

    Auszug aus AG München, 23.06.2016 - 333 C 16463/13
    Die Regeln der Straßenverkehrsordnung sind auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen grundsätzlich anwendbar (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Urteil vom 08.09.2009, Aktenzeichen: 14 U 45/09).
  • LG Bochum, 15.11.2002 - 5 S 209/02
    Auszug aus AG München, 23.06.2016 - 333 C 16463/13
    Diese spezifische Rücksichtnahmepflicht verlangt von jedem Nutzer des Parkplatzes, also nicht nur von dem Wartepflichtigen, sondern auch dem Bevorrechtigten, dass dieser die Fahrbahnen auf einem Parkplatz lediglich mit Schrittgeschwindigkeit, also nur mit etwa 10 km/h befährt und dabei ständig bremsbereit ist, um so auf auftauchende Fahrzeuge aus Einstellboxen oder kreuzenden oder mündenden Verkehr oder Fußgänger reagieren zu können (vgl. LG Bochum, Urteil vom 15.11.2002, Aktenzeichen: 5 S 209/02).
  • LG Osnabrück, 21.02.2018 - 4 S 27/18

    Verkehrsunfall auf Supermarktparkplatz

    Schrittgeschwindigkeit bedeutet eine sehr langsame Geschwindigkeit, die der eines normal gehenden Fußgängers entspricht, also in der Größenordnung zwischen 4-7 km/h, höchstens jedoch 10 km/h (LG Heidelberg, Urteil vom 20.02.2015, Az. 3 O 93/14; AG München, Urteil vom 13.6.2016, Aktenzeichen 333 C 16463/13; OLG Düsseldorf, Urteil vom 7.3.2017, Az. 1 U 97/16).
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