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Rechtsprechung
   OLG München, 25.04.2018 - 34 AR 62/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10472
OLG München, 25.04.2018 - 34 AR 62/18 (https://dejure.org/2018,10472)
OLG München, Entscheidung vom 25.04.2018 - 34 AR 62/18 (https://dejure.org/2018,10472)
OLG München, Entscheidung vom 25. April 2018 - 34 AR 62/18 (https://dejure.org/2018,10472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 3
    Zulässigkeit einer Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandmehrheit auf Klägerseite

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandmehrheit auf Klägerseite

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 95 O 3808/17
  • OLG München, 25.04.2018 - 34 AR 62/18

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 699
  • MDR 2018, 1211
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 20.10.2016 - 32 Sa 63/16

    Zuständigkeit der Gerichte für eine Schadensersatzklage einer …

    Auszug aus OLG München, 25.04.2018 - 34 AR 62/18
    Rn. 5 Soweit sich die Antragsteller auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (vom 20.10.2016, 32 SA 63/16) berufen, ist ihnen zuzugeben, dass eine Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit grundsätzlich möglich ist.
  • OLG Hamm, 21.03.2016 - 32 Sa 9/16

    Bestimmung des gemeinschaftlich zuständigen Gerichts bei Verbindung mehrerer …

    Auszug aus OLG München, 25.04.2018 - 34 AR 62/18
    Demgegenüber ist eine Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite bereits nach dem eindeutigen Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht möglich (OLG München vom 12.5.2010, 34 AR 9/10, juris; OLG Hamm vom 21.3.2016, 32 SA 9/16, juris, vom 21.3.2016, I-32 SA 9/16 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG München, 12.05.2010 - 34 AR 9/10

    Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite; …

    Auszug aus OLG München, 25.04.2018 - 34 AR 62/18
    Demgegenüber ist eine Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite bereits nach dem eindeutigen Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht möglich (OLG München vom 12.5.2010, 34 AR 9/10, juris; OLG Hamm vom 21.3.2016, 32 SA 9/16, juris, vom 21.3.2016, I-32 SA 9/16 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BayObLG, 30.04.2019 - 1 AR 30/19

    Gerichtsstandsbestimmung für Schadensersatzklagen in- und ausländischer …

    In gleicher Weise hat das Oberlandesgericht München am 25. April 2018 (34 AR 62/18, NJW-RR 2018, 699) entschieden, dass die Möglichkeit einer Gerichtsstandsbestimmung nicht eröffnet ist für einen Rechtsstreit, in dem mehrere Streitgenossen als Kläger ihre behaupteten Ansprüche gegen einen Beklagten verfolgen und ein gemeinsam zuständiges Gericht hierfür nicht besteht.
  • LG Dortmund, 10.02.2021 - 8 O 15/18
    Rn. 3 In Abkehr von einer obergerichtlichen Rechtsprechung, die davon ausging, dass eine Zuständigkeitsbestimmung bei Gerichtsstandsmehrheit auf Klägerseite bereits nach dem eindeutigen Wortlaut des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht möglich ist, (OLG München, 25. April 2018 - 34 AR 62/18; OLG München B. v. 12.5.2010, 34 AR 9/10, juris; OLG Hamm B. v. 21.3.2016, 32 SA 9/16 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen) geht der BGH nun davon aus, dass eine entsprechende Anwendung der Vorschrift in Betracht kommt, wenn mehrere Kläger ihre Ansprüche in subjektiver Klagehäufung geltend machen wollen und ein gemeinsamer Gerichtsstand hierfür nicht eröffnet ist (…BGH X ARZ 252/18 = NZKart 2018, 579, Rn 19 unter Bezugnahme auf BGH, B.v. 7. Juli 1972 - I ARZ 112/72, NJW 1972, 1861, juris Rn. 7).
  • BayObLG, 23.09.2024 - 101 AR 92/24

    Kommanditgesellschaft, Gerichtsstandsbestimmung, Antragsgegner, …

    Die Möglichkeit einer Gerichtsstandsbestimmung ist nicht eröffnet für einen Rechtsstreit, in dem mehrere Streitgenossen als Kläger ihre behaupteten Ansprüche gegen einen Beklagten verfolgen und ein gemeinsam zuständiges Gericht hierfür nicht besteht; denn auf mögliche Fälle der aktiven Streitgenossenschaft kann § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO nicht analog angewendet werden (BayObLG…, Beschluss vom 30. April 2019, 1 AR 30/19, juris Rn. 25; OLG München, Beschluss vom 25. April 2018, 34 AR 62/18, NJW-RR 2018, 699 [juris Rn. 4]; OLG Hamm…, Beschluss vom 21. März 2016, I-32 SA 9/16, juris Rn. 12;… Toussaint in Beck OK ZPO, 53. Ed. Stand 1. Juli 2024, § 36 Rn. 12.1;… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 21. Aufl. 2024, § 36 Rn. 17;… Patzina in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 36 Rn. 23).
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