Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 25.02.2004 - 34 O 143/03 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 25.02.2004 - 34 O 143/03
- OLG Düsseldorf, 26.10.2004 - 20 U 62/04
- BGH, 20.09.2007 - I ZR 171/04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96
Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.02.2004 - 34 O 143/03
Herabsetzend oder verunglimpfend ist eine vergleichende Werbung hingegen, wenn über die mit jedem Werbevergleich grundsätzlich verbundenen negativen Wirkungen hinaus für den Mitbewerber besondere Umstände hinzu treten, die den Vergleich in unangemessener Weise abfällig, abwertend und unsachlich erscheinen lassen (vgl. BGH WRP 99, 414, 416 - "Vergleichen Sie"; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, § 2 UWG RdNr. 14 m.w.N.).
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