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| FG Nürnberg, 10.08.1999 - I 35/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.02.1989 - I R 9/85
1. Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung - 2. Keine …
Auszug aus FG Nürnberg, 10.08.1999 - I 35/96
Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung ist demnach begrifflich und entsprechend ihrem Wesen ein Vorgang zu verstehen, durch den eine gesellschaftsrechtliche Ausschüttung von Gewinn verdeckt wird, so daß dieser Vorgang der Form nach nicht als Ausschüttung, sondern unter einer anderen Bezeichnung als Betriebsausgabe erscheint (vgl. Urteile des BFH vom 2. Dezember 1992 I R 54/91 , BStBl. 1993, 311 und vom 22. Februar 1989 I R 9/85 , BStBl. II 1989, 631). - BFH, 02.12.1992 - I R 54/91
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer …
Auszug aus FG Nürnberg, 10.08.1999 - I 35/96
Unter einer verdeckten Gewinnausschüttung ist demnach begrifflich und entsprechend ihrem Wesen ein Vorgang zu verstehen, durch den eine gesellschaftsrechtliche Ausschüttung von Gewinn verdeckt wird, so daß dieser Vorgang der Form nach nicht als Ausschüttung, sondern unter einer anderen Bezeichnung als Betriebsausgabe erscheint (vgl. Urteile des BFH vom 2. Dezember 1992 I R 54/91 , BStBl. 1993, 311 und vom 22. Februar 1989 I R 9/85 , BStBl. II 1989, 631). - BFH, 30.08.1995 - I R 126/94
Empfängerbenennung i.S.d. § 160 AO bei Lizenzzahlungen an eine ausländische …
Auszug aus FG Nürnberg, 10.08.1999 - I 35/96
Nach dem Urteil des BFH vom 30. August 1995 I R 126/94 (BFH/NV 1996, 267) genügt jedoch die Benennung des möglicherweise tatsächlichen Zahlungsempfängers nicht den Anforderungen des § 160 AO .
- OVG Niedersachsen, 18.01.2007 - 10 ME 44/07
Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen; Anwendbarkeit der …
So wird im strafgerichtlichen Urteil des Landgerichts A. vom 25. November 1996 (Az.: 33 a 35/96 Kls 72 Js 51586/96) festgehalten, der Antragsteller habe seine Ausbildung nach 3 ½ Jahren abgebrochen, bzw. im Urteil des Landgerichts A. vom 22. Juni 2004 (Az.: 46 a 11/04 6433 Js 2200/04) und im Beschluss des Landgerichts Hildesheim - Strafvollstreckungskammer - vom 28. Juni 2006 (Az.: 23 StVK 131/06), der Antragsteller habe die Gesellenprüfung nicht bestanden.
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