Rechtsprechung
| VG Berlin, 24.04.2007 - 35 A 220.07 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 24.04.2007 - 35 A 220.07
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2007 - 3 S 33.07
Wird zitiert von ... (2)
- VG Berlin, 26.04.2007 - 35 A 426.04
Regelausweisungsgrund des öffentlichen Gewaltaufrufs in § 54 Nr. 5a AufenthG 2004
Nachdem die Kammer erfahren hatte, dass der Kläger am Morgen des 24. April 2007 in Abschiebegewahrsam genommen worden war, untersagte sie dem Antragsgegner im Hinblick auf die für den 26. April 2007 vorgesehene Beweisaufnahme, für die das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet worden war, noch am selben Tage im Wege der Zwischenverfügung, vor der abschließenden Entscheidung der Kammer über den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes Abschiebemaßnahmen gegen den Antragsteller einzuleiten und durchzuführen (VG 35 A 220.07).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakten (2 Bände), die Ausländerakte des Klägers (einschließlich Sonderheft "Sicherheitsrelevante Erkenntnisse"), die Akten der Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (VG 35 A 243.05 / OVG 3 S 33.06 [2 Bände und Ordner mit Anlagen zu den Schriftsätzen des Antragsgegners] sowie VG 35 A 220.07 / OVG 3 S 36.07), die Akten des Asylverfahrens (VG 34 X 34.07 und 35.07) einschließlich des Verwaltungsvorgangs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, sowie die Verfahrensakten des Bruders des Klägers (VG 35 A 203.04 und 204.04) nebst Ausländerakte und die Akte des Verfahrens zum Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung gegen mutmaßliche Mitglieder der HuT (VG 22 A 108.03 / OVG 5 A 10.03) Bezug genommen, die vorgelegen haben und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
- VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 174/08
Mangels substantiierter Darlegung eines Verfassungsverstoßes unzulässige …
Rn. 4 Mit Beschluss vom 26. April 2007 - VG 35 A 220.07 - ordnete das Verwaltungsgericht Berlin die aufschiebende Wirkung der Klage hinsichtlich der Versagung der Aufenthaltserlaubnis und der Abschiebungsandrohung im Bescheid vom 18. November 2005 an.
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