Rechtsprechung
EuGH, 05.10.1988 - 357/87 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Schmid / Hauptzollamt Stuttgart-West
1 . Gemeinsamer Zolltarif - Gemeinsame allgemeine Vorschriften über die Nomenklatur und die Zollsätze - "Verpackungen" im Sinne der Vorschrift 2 - Bierfässer, Bierflaschen und Kisten für Bierflaschen - Einbeziehung - Spätere Rücklieferung an den ausländischen ...
- EU-Kommission
Schmid / Hauptzollamt Stuttgart-West
- Wolters Kluwer
Zollerhebung auf Bier; Entrichtung von Zöllen auf nicht zurückgelieferte Leergebinde; Begriff des Containers
- Judicialis
EWGV Art. 177; ; VO Nr. 1224/80 Art. 3; ; VO Nr. 1224/80 Art. 8 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Gemeinsamer Zolltarif - Gemeinsame allgemeine Vorschriften über die Nomenklatur und die Zollsätze - "Verpackungen" im Sinne der Vorschrift 2 - Bierfässer, Bierflaschen und Kisten für Bierflaschen - Einbeziehung - Spätere Rücklieferung an den ausländischen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (7)
- BFH, 17.01.2023 - VII R 7/20
Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für die Erstellung von Druckvorlagen für …
a) Im Zusammenhang mit der Auslegung von Teil I Titel I Abschnitt C Abs. 2 letzter Satz des Anhangs zu Art. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 des Rates vom 28.06.1968 über den Gemeinsamen Zolltarif (ABlEG 1968 Nr. L 172, 1) hat der EuGH mit seinem Urteil Schmid vom 05.10.1988 - C-357/87 (EU:C:1988:478, Slg. 1988, 6239) den Begriff der Umschließung dahingehend ausgelegt, dass sich dieser auf Behältnisse bezieht, die sich nicht nur zur Beförderung der betreffenden Waren, sondern auch zu ihrer Lagerung und Vermarktung eignen. - BFH, 18.12.2013 - VII B 107/12
Preisschilder sind zollwertrechtlich keine Umschließungen
Abgesehen davon, dass die Klägerin nicht zu Unrecht auf das Urteil des EuGH vom 5. Oktober 1988 357/87 (Slg. 1988, 6239) hingewiesen hat, in dem der EuGH den Begriff Umschließung anscheinend mit dem eines Behältnisses für die Beförderung, Lagerung und Vermarktung von Waren gleichgesetzt hat, spricht entgegen der Ansicht des HZA nichts ernstlich dafür, der Begriff der Umschließung könne auch bloße Warenanhänger meinen, die außer zu werben über den Preis und z.B. die Eigenschaften der Ware, deren richtige Behandlung und dergleichen informieren sollen. - FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 179/16
Inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 18.06.2019 4 K 178/16 - Bemessung …
Ausgehend von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach der Begriff der Umschließungen sich auf Behältnisse beziehe, die sich nicht nur zur Beförderung der Waren, sondern auch zu ihrer Lagerung und Vermarktung eigneten (Urteil vom 5. Oktober 1988, C-357/87), werde deutlich, dass das Wesen von Umschließungen darin bestehe, Waren in sich aufzunehmen bzw. diese zu umhüllen, sei es für Transport- oder für Lagerungs- und Vermarktungszwecke.
- FG Düsseldorf, 16.05.2007 - 4 K 1546/05
Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft (EuGH) zur Entscheidung …
Dies ergebe sich im Umkehrschluss aus dem Urteil des EuGH vom 05.10.1988, Rs. 357/87. - FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 177/16
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 18.06.2019 4 K 148/17 …
Ausgehend von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach der Begriff der Umschließungen sich auf Behältnisse beziehe, die sich nicht nur zur Beförderung der Waren, sondern auch zu ihrer Lagerung und Vermarktung eigneten (Urteil vom 5. Oktober 1988, C-357/87), werde deutlich, dass das Wesen von Umschließungen darin bestehe, Waren in sich aufzunehmen bzw. diese zu umhüllen, sei es für Transport- oder für Lagerungs- und Vermarktungszwecke. - FG Hamburg, 18.06.2019 - 4 K 178/16
Bemessung eines erhöhten Zollwerts wegen der Einbeziehung von Zahlungen an …
Ausgehend von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, wonach der Begriff der Umschließungen sich auf Behältnisse beziehe, die sich nicht nur zur Beförderung der Waren, sondern auch zu ihrer Lagerung und Vermarktung eigneten (Urteil vom 5. Oktober 1988, C-357/87), werde deutlich, dass das Wesen von Umschließungen darin bestehe, Waren in sich aufzunehmen bzw. diese zu umhüllen, sei es für Transport- oder für Lagerungs- und Vermarktungszwecke. - FG Düsseldorf, 11.08.2021 - 4 K 818/20
Nachträgliche Festsetzung und Mitteilung des Zolls sowie des Antidumpingzolls
Das Tatbestandsmerkmal der Kosten von Umschließungen ist weit auszulegen (EuGH, Urteil vom 5. Oktober 1988 Rs. 357/87, Slg. 1988, 6239 Randnr. 13 ff.).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1988 - 357/87 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Firma Albert Schmid gegen Hauptzollamt Stuttgart-West.
Zoll auf wiederverwendbare Umschließungen
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 17.11.1987 - XI K 100/85
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1988 - 357/87
- EuGH, 05.10.1988 - 357/87
- FG Baden-Württemberg, 25.04.1989 - XI K 100/85