Rechtsprechung
   VG Berlin, 10.12.2013 - 36 K 201.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38080
VG Berlin, 10.12.2013 - 36 K 201.13 (https://dejure.org/2013,38080)
VG Berlin, Entscheidung vom 10.12.2013 - 36 K 201.13 (https://dejure.org/2013,38080)
VG Berlin, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 36 K 201.13 (https://dejure.org/2013,38080)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,38080) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die besoldungsrechtlich relevante Vortätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vortätigkeit als Flugbegleiterin kann besoldungsrechtliche Erfahrungszeit sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vortätigkeit als Flugbegleiterin kann besoldungsrechtliche Erfahrungszeit sein - Als Flugbegleiterin erworbene Strategien zur Konfliktbewältigung an Bord können als Erfahrungszeit für Polizeidienst Berücksichtigung finden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Berlin, 20.03.2013 - 7 K 302.12

    Tätigkeit als Flugbegleiter ist besoldungsrechtliche Erfahrungszeit

    Auszug aus VG Berlin, 10.12.2013 - 36 K 201.13
    Die Klägerin legte daraufhin ihren am 24. April 2013 begründeten Widerspruch ein, sie verwies dabei insbesondere auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. März 2013 zum Az. VG 7 K 302.12, in der die Flugbegleitertätigkeit als Erfahrungszeit für Richter anerkannt worden war.

    Die Erwägungen in der zitierten Entscheidung der 7. Kammer (VG 7 K 302.12) sind deshalb nicht eins zu eins auf den vorliegenden zu übertragen.

    Nicht anders als in dem von der 7. Kammer entschiedenen Fall zum Az. VG 7 K 302.12 kann insoweit für die Aufgaben einer Flugbegleiterin gelten, dass ihre Tätigkeit damit verbunden ist, einer Vielzahl von Regularien in diplomatischer Form Geltung zu verschaffen und die in der besonderen Situation des Flugbetriebs im Umgang mit Menschen verschiedenster kultureller Hintergründe gehäuft und vielfältig auftretenden menschlichen Bedürfnisse und Konflikte zu erkennen, befriedigend auszugleichen und zu lösen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht