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Rechtsprechung
   AG Saarbrücken, 07.10.2016 - 36 C 348/16 (12)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,33641
AG Saarbrücken, 07.10.2016 - 36 C 348/16 (12) (https://dejure.org/2016,33641)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.10.2016 - 36 C 348/16 (12) (https://dejure.org/2016,33641)
AG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - 36 C 348/16 (12) (https://dejure.org/2016,33641)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • mietrechtsiegen.de

    Umlagefähigkeit von Mieterwechselkosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mieterwechselkosten sind nicht umlagefähig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nutzerwechselkosten gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung!

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wichtig zu wissen für Mieter und Vermieter: Wer muss sog. Nutzerwechselkosten tragen?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mieterwechselkosten sind nicht umlagefähig! (IMR 2016, 507)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus AG Saarbrücken, 07.10.2016 - 36 C 348/16
    Der ursprüngliche Antrag auf Rückzahlung der Betriebskostenvorauszahlungen für den Zeitraum von Januar bis April 2014 war zulässig und begründet, §§ 535, 556 BGB (allgem. : BGH, NJW 2005, 1499).
  • BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 19/07

    Kein Anspruch des Vermieters auf Erstattung einer "Nutzerwechselgebühr" in den …

    Auszug aus AG Saarbrücken, 07.10.2016 - 36 C 348/16
    Die einmalig entstehenden Aufwendungen beim Auszug des Mieters fallen nicht darunter und können deshalb in der Betriebskostenabrechnung nicht dem Mieter angelastet werden (allgem. : BGH, NJW 2008, 575).
  • AG Münster, 12.09.2019 - 6 C 1738/19

    Nutzerwechselgebühr, Betriebskosten

    Die Frage ist bereits höchstrichterlich entschieden und wird von der überwiegenden Rechtsprechung einheitlich beantwortet (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2007, VIII ZR 19/07; AG Kassel, Urteil vom 08. Mai 2018 - 453 C 539/18; AG Saarbrücken, Urteil vom 07. Oktober 2016 - 36 C 348/16 (12); AG Rheine…, Urteil vom 04. Februar 2009 - 14 C 445/08 -, Rn. 5, juris).
  • LG Saarbrücken, 14.11.2016 - 10 T 73/16

    Vermieter muss Zugang, nicht Absendung der Nebenkostenabrechnung beweisen!

    Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 7. Oktober 2016 \u0097 36 C 348/16 (12) \u0097 wird zurückgewiesen.
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