Rechtsprechung
| AG Mönchengladbach, 28.11.2018 - 36 C 438/17 |
Zitiervorschläge
AG Mönchengladbach, Entscheidung vom 28. November 2018 - 36 C 438/17 (https://dejure.org/2018,55203)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,55203) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- mietrechtsiegen.de
WEG - Anspruch auf Verlegung von Trittschalldämmung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mönchengladbach, 28.11.2018 - 36 C 438/17
- LG Düsseldorf, 27.06.2019 - 19 S 152/18
- BGH, 26.06.2020 - V ZR 173/19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.03.2018 - V ZR 276/16
Trittschallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus AG Mönchengladbach, 28.11.2018 - 36 C 438/17
Diese Bestimmung ist insbesondere bei den Schallschutz beeinflussenden Veränderungen des Sondereigentums maßgeblich (BGH, U. v. 01.6.2012, V ZR 195/11, NJW 2012, 2725, 2726; U. v. 16.03.2018, V ZR 276/16, NJW 2018, 2123).Wenn allerdings grundlegende Um- oder Ausbauten wie etwa ein Dachgeschossausbau durchgeführt werden, dann sind die zu dem Zeitpunkt der Um- oder Ausbaumaßnahme geltenden technischen Anforderungen an den Schallschutz zu beachten (BGH, U. v. 16.03.2018, V ZR 276/16, NJW 2018, 2123, 2124).
- BGH, 01.06.2012 - V ZR 195/11
Klage eines Wohnungseigentümers gegen den Eigentümer der darüber liegenden …
Auszug aus AG Mönchengladbach, 28.11.2018 - 36 C 438/17
Diese Bestimmung ist insbesondere bei den Schallschutz beeinflussenden Veränderungen des Sondereigentums maßgeblich (BGH, U. v. 01.6.2012, V ZR 195/11, NJW 2012, 2725, 2726; U. v. 16.03.2018, V ZR 276/16, NJW 2018, 2123).
dejure.org
Übersicht AG Mönchengladbach
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.