Rechtsprechung
| LG Köln, 28.08.2017 - 36 O 229/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Schadensersatzanspruch gegen Hotel bei Fahrzeugbeschädigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.08.2017 - 36 O 229/16
- OLG Köln, 26.08.2019 - 22 U 134/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 08.04.2013 - 11 U 214/12
Berücksichtigung von Vorschäden eines unfallbeschädigten Fahrzeugs
Auszug aus LG Köln, 28.08.2017 - 36 O 229/16
Rn. 17 Dabei kann dahinstehen, ob die Darlegungen des Klägers zu Art und Entstehung der Vorschäden an dem Fahrzeug ausreichend sind, um eine Abgrenzung der Vorschäden von dem behaupteten neuen Schaden zu ermöglichen (vgl. zu diesem Erfordernis OLG Köln, Beschl. v. 08.04.2013, 11 U 214/12, Rn. 2 - juris), insbesondere da der Kläger ein konkretes Schadensereignis, das zu den behaupteten neuen Schäden geführt haben soll, nicht darzulegen sowie unter Beweis zu stellen vermag.
- OLG Köln, 26.08.2019 - 22 U 134/17
Beschädigung eines Autos durch Hotel-Parkservice
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 28.08.2017 - 36 O 229/16 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
dejure.org
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