Rechtsprechung
| OLG München, 05.10.2022 - 36 W 1320/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 406
Sachverständigenablehnung wegen Vorwegnahme der Untersuchung - Samsungkabel - RA Kotz
Besorgnis Befangenheit Sachverständiger: Vorwegnahme Ergebnisses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Besorgnis der Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Ausführungen zur Sinnhaftigkeit weiterer Untersuchungen
- rechtsportal.de
Besorgnis der Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen wegen Ausführungen zur Sinnhaftigkeit weiterer Untersuchungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nicht jeder Hinweis auf eine überflüssige Begutachtung macht befangen!
Verfahrensgang
- LG München II, 02.09.2022 - 10 OH 2641/20
- OLG München, 05.10.2022 - 36 W 1320/22
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03
Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung
Auszug aus OLG München, 05.10.2022 - 36 W 1320/22
Rein subjektive, unvernünftige oder eingebildete Vorstellungen des Ablehnenden scheiden aus (vgl. z.B. BVerfG NJW 1993, 2230; BGHZ 156, 269). - BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines …
Auszug aus OLG München, 05.10.2022 - 36 W 1320/22
Ausreichend ist schon der "böse Schein", das heißt der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität (vgl. BVerfG NJW 2012, 3228, beck-online). - BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90
Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren …
Auszug aus OLG München, 05.10.2022 - 36 W 1320/22
Rein subjektive, unvernünftige oder eingebildete Vorstellungen des Ablehnenden scheiden aus (vgl. z.B. BVerfG NJW 1993, 2230; BGHZ 156, 269).
- BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83
Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit
Auszug aus OLG München, 05.10.2022 - 36 W 1320/22
Unerheblich ist dabei auch, ob sich der abgelehnte Sachverständige selbst für befangen hält (vgl. BVerfGE 73, 330, 335). - BGH, 11.06.2008 - X ZR 124/06
Befangenheit eines Sachverständigen im Verfahren vor dem Bundespatentgericht
Auszug aus OLG München, 05.10.2022 - 36 W 1320/22
Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH DS 2008, 266; OLG München BauR 2021, 291 = BeckRS 2020, 20319; jeweils zitiert nach beck-online). - OLG München, 18.08.2020 - 20 W 1121/20
Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen
Auszug aus OLG München, 05.10.2022 - 36 W 1320/22
Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH DS 2008, 266; OLG München BauR 2021, 291 = BeckRS 2020, 20319; jeweils zitiert nach beck-online). - OLG München, 05.03.1991 - 1 W 896/91
Auszug aus OLG München, 05.10.2022 - 36 W 1320/22
Ebenfalls kann es die Besorgnis der Befangenheit begründen, wenn Umstände vorliegen, die auch bei einer vernünftigen, nüchtern denkenden Partei die Befürchtung rechtfertigen können, der Sachverständige habe sich einseitig festgelegt und glaube den Angaben der einen Partei mehr als den Angaben der anderen (vgl. OLG München NJW 1992, 1569, beck-online). - LG München II, 02.09.2022 - 10 OH 2641/20
Keine Befangenheit eines Sachverständigen, wenn dieser auf das wahrscheinliche …
Auszug aus OLG München, 05.10.2022 - 36 W 1320/22
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landgerichts München II vom 02.09.2022, Az. 10 OH 2641/20, wird zurückgewiesen.
- OLG München, 05.05.2023 - 31 W 259/23
Ablehnung des Sachverständigen wegen Überschreitung des Gutachtenauftrags
Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 11.6.2008, X ZR 124/06 = DS 2008, 266; OLG München BauR 2021, 291 = BeckRS 2020, 20319; OLG München, Beschluss vom 5.10.2022; Az. 36 W 1320/22 = BeckRS 2022; jeweils zitiert nach beck-online). - OLG München, 04.12.2025 - 31 W 1483/25
Beschwerde, Richterablehnung, Befangenheit, Frist, Ablehnungsgesuch, …
Der Anschein der Befangenheit muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 11.06.2008, X ZR 124/06 = DS 2008, 266; OLG München…, Beschluss vom 05.05.2023, 31 W 259/23 e, Rn. 56 = BeckRS 2023, 10498; OLG München, Beschluss vom 05.10.2022, 36 W 1320/22 Rn. 8 =BeckRS 2022, 36072; beck-online). - OLG München, 28.03.2026 - 31 W 1439/25
Befangenheit, Sachverständigenablehnung, Näheverhältnis, Rechtliches Gehör, …
Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Juni 2008 - X ZR 124/06 -, juris, Rn. 2 m.w.N.; OLG München, Beschluss vom 18.08.2020 - 20 W 1121/20, BeckRS 2020, 20319; OLG München, Beschluss vom 5. Oktober 2022 - 36 W 1320/22 -, juris, Rn. 8). - OLG München, 27.03.2026 - 31 W 428/26
Befangenheitsantrag, Sachverständigenablehnung, Unparteilichkeit, Wirtschaftliche …
Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BGH, Beschluss vom 11.6.2008, X ZR 124/06 = DS 2008, 266; OLG München BauR 2021, 291 = BeckRS 2020, 20319; OLG München, Beschluss vom 5.10.2022; Az. 36 W 1320/22 = BeckRS 2022; jeweils zitiert nach beckonline).
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