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| AG Hamburg, 04.09.1990 - 36a C 288/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1991, 910
- ZUM 1993, 549
- afp 1991, 659
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19
Traumreise ohne Traumschiffkapitän
Insofern ist unerheblich, dass die unzulässige Bildnisverwendung im Rahmen einer gewinnsteigernden Sensationsberichterstattung erfolgt war und/oder zumindest den Gewinn des Presseorgans durch Steigerung der Auflage erhöhen konnte (BGH v. 20.03.2012 - VI ZR 123/11, NJW 2012, 1728 Rn. 28/31 f., siehe auch BGH v. 06.12.2005 - VI ZR 265/04, NJW 2006, 605 Rn. 17 und zuvor ähnlich AG Hamburg v. 04.09.1990 - 36 a C 288/90, GRUR 1991, 910 f., v. 13.09.1994 - 36a C 2572/94, AfP 1995, 528, allgemein Staudinger/Hager, BGB, 2017, Das Persönlichkeitsrecht, C 253) Soweit der BGH a.a.O. zwar auch betont hat, dass jedenfalls bei Prominenten u a. der Abbildung, dem Namen sowie sonstigen Merkmalen der Persönlichkeit ein wirtschaftlicher Wert zukomme und dass die jeweilige Persönlichkeit diese Popularität und ein damit verbundenes Image wirtschaftlich dadurch verwerten könne, dass sie Dritten gegen Entgelt gestatte, ihr Bildnis oder ihren Namen, aber auch andere Merkmale der Persönlichkeit werblich einzusetzen (…BGH v. 20.03.2012 - VI ZR 123/11, NJW 2012, 1728 Rn. 23), könnte dieser Aspekt zwar für solche Personenkreise - zu denen auch der Kläger gehört - theoretisch eine etwas weitergehende Lesart tragen. - OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 160/18
Unzulässiger Klickköder ("Clickbaiting") - Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos …
Insofern ist nach der Rechtsprechung dann auch unerheblich, dass die unzulässige Bildnisverwendung im Rahmen einer gewinnsteigernden Sensationsberichterstattung erfolgt war und/oder zumindest den Gewinn des Presseorgans durch Steigerung der Auflage erhöhen helfen konnte (…BGH v. 20.03.2012 - VI ZR 123/11, NJW 2012, 1728 Rn. 28/31 f.; siehe auch BGH v. 06.12.2005 - VI ZR 265/04, NJW 2006, 605 Rn. 17 und zuvor ähnlich AG Hamburg v. 04.09.1990 - 36 a C 288/90, GRUR 1991, 910 f.; v. 13.09.1994 - 36a C 2572/94, AfP 1995, 528; allgemein Staudinger/Hager, BGB, 2017, Das Persönlichkeitsrecht, C 253). - OLG München, 08.02.2007 - 6 U 5649/05
Zur Bemessung einer angemessenen Vergütung des Urhebers sowie des Übersetzers …
anbelange, könne der Betrag - der sich angesichts der bis zum 01. April 2005 getätigten Verkäufe bei einer Beteiligung von jeweils 1% am Nettoladenverkaufspreis für den Titel "A..." auf EUR 853, 76, für "Das ..." auf EUR 392, 67 belaufe - nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes GRUR 1991, 910 ff - Horoskop-Kalender zulässigerweise mit der Klage auf Einwilligung in eine Vertragsänderung verbunden werden. - AG Hamburg, 13.09.1994 - 36a C 2572/94
Anspruch eines Fotomodells auf eine Lizenzgebühr anläßlich einer Veröffentlichung …
Bereits in anderem Zusammenhang hat die erkennende Abteilung des Amtsgerichtes Hamburg entschieden, daß ein Foto, welches einen Normalbürger bei einer Alltagstätigkeit zeigt, keinen eigenständigen Vermögenswert hat und daher nicht "kommerzialisierbar" ist (vgl. AG Hamburg GRUR 1991, 910 [AG Hamburg 04.09.1990 - 36 a C 288/90] Normalbürger).
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