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   VK Südbayern, 03.06.2004 - 36-05/04   

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VK Südbayern, 03.06.2004 - 36-05/04 (https://dejure.org/2004,30757)
VK Südbayern, Entscheidung vom 03.06.2004 - 36-05/04 (https://dejure.org/2004,30757)
VK Südbayern, Entscheidung vom 03. Juni 2004 - 36-05/04 (https://dejure.org/2004,30757)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Nachunternehmer: Zulässigkeit des Verlangens nach Angabe der Leistungen, die an Nachunternehmer vergeben werden sollen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widersprüchliche Nachunternehmer-Erklärung: Ausschluss!

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 28.08.2002 - Verg 20/02

    Ausschluss des Angebots bei unvollständigen Angaben zum Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus VK Südbayern, 03.06.2004 - 36-05/04
    Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen daher - soweit ein nicht nur unerheblicher Teil des Gesamtauftrags betroffen ist - grundsätzlich zum Ausschluss eines Angebotes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A (BayObLG, Beschluss vom 28. August 2002, VergabeR 2003, 76; Beschluss vom 08. November 2002, IBR 03, 95; Beschluss vom 17. Juni 2002, Vergabe 02, 485; OLG Thüringen, Beschluss vom 03. Mai 2002, Vergabe 02, 488; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Juni 2002, WVerg. 6/02).

    Schließlich hat das BayObLG in seiner Entscheidung vom 15.04.2003, Verg 5/03 ausgeführt: "Die Vergabestelle muss sich nicht auf unsichere und daher streitträchtige Rückschlüsse aus den Angebotsunterlagen verweisen lassen, wenn der Bieter seiner Verpflichtung zur eindeutigen Angabe der für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungen nicht nachgekommen ist (BayObLG VergabeR 2003, 76)." Im hier vorliegenden Fall ist insbesonders auch die wettbewerbsrelevante Komponente zu sehen.

    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um kalkulationserhebliche Erklärungen, die sich wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die Beurteilung der Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters auf die Wettbewerbsstellung auswirken (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002 - Verg 20/02; Thüringer OLG VergabeR 2002, 256/259; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2001 - Verg 10/00; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000 - 11 Verg 1/99; Beck'scher VOB-Kommentar/Prieß § 10 Rn. 15 und § 21 Rn. 34; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 25 Rn. 127).

  • BayObLG, 08.11.2002 - Verg 27/02

    Ausschluss eines Bieters wegen Unzulänglichkeit von Erklärungen zum

    Auszug aus VK Südbayern, 03.06.2004 - 36-05/04
    Lückenhafte, unklare und widersprüchliche Angaben zum Nachunternehmereinsatz führen daher - soweit ein nicht nur unerheblicher Teil des Gesamtauftrags betroffen ist - grundsätzlich zum Ausschluss eines Angebotes nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) VOB/A (BayObLG, Beschluss vom 28. August 2002, VergabeR 2003, 76; Beschluss vom 08. November 2002, IBR 03, 95; Beschluss vom 17. Juni 2002, Vergabe 02, 485; OLG Thüringen, Beschluss vom 03. Mai 2002, Vergabe 02, 488; OLG Dresden, Beschluss vom 12. Juni 2002, WVerg. 6/02).

    Das gilt auch, wenn der Umfang der angebotenen Nachunternehmerleistungen für die Vergabestelle aufgrund der Lücken oder Unklarheiten nicht erkennbar ist (BayObLG Beschluss vom 08. November 2002; IBR 03, 95)".

  • BayObLG, 15.04.2003 - Verg 5/03

    Bieterausschluss im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 03.06.2004 - 36-05/04
    (BayObLG, Beschluss vom 15.04.2003, Verg 5/03; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.07.2003 Verg 32/03).

    Schließlich hat das BayObLG in seiner Entscheidung vom 15.04.2003, Verg 5/03 ausgeführt: "Die Vergabestelle muss sich nicht auf unsichere und daher streitträchtige Rückschlüsse aus den Angebotsunterlagen verweisen lassen, wenn der Bieter seiner Verpflichtung zur eindeutigen Angabe der für den Nachunternehmereinsatz vorgesehenen Leistungen nicht nachgekommen ist (BayObLG VergabeR 2003, 76)." Im hier vorliegenden Fall ist insbesonders auch die wettbewerbsrelevante Komponente zu sehen.

  • OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99

    Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung;

    Auszug aus VK Südbayern, 03.06.2004 - 36-05/04
    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um kalkulationserhebliche Erklärungen, die sich wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die Beurteilung der Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters auf die Wettbewerbsstellung auswirken (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002 - Verg 20/02; Thüringer OLG VergabeR 2002, 256/259; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2001 - Verg 10/00; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000 - 11 Verg 1/99; Beck'scher VOB-Kommentar/Prieß § 10 Rn. 15 und § 21 Rn. 34; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 25 Rn. 127).
  • OLG Jena, 05.12.2001 - 6 Verg 4/01

    Anschlussbeschwerde; Angebot, unvollständiges; Nachunternehmereinsatz

    Auszug aus VK Südbayern, 03.06.2004 - 36-05/04
    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um kalkulationserhebliche Erklärungen, die sich wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die Beurteilung der Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters auf die Wettbewerbsstellung auswirken (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002 - Verg 20/02; Thüringer OLG VergabeR 2002, 256/259; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2001 - Verg 10/00; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000 - 11 Verg 1/99; Beck'scher VOB-Kommentar/Prieß § 10 Rn. 15 und § 21 Rn. 34; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 25 Rn. 127).
  • BayObLG, 12.04.2000 - Verg 1/00

    Vergabe von Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 03.06.2004 - 36-05/04
    Denn § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB soll gerade bei Rügen von für die Vergabeentscheidung offensichtlich nicht relevanten Verstößen verhindern, dass diese der Überprüfung in einem Nachprüfungsverfahren unterzogen werden müssen (BayObLGZ 2000, 109/122 f. m.w.N.).
  • BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99

    Vertretung des Freistaats Bayer im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VK Südbayern, 03.06.2004 - 36-05/04
    Unerheblich ist es daher, wenn Erklärungen fehlen, die ohne Einfluss auf die Preise und damit auf das Wettbewerbsergebnis sind, so dass ihre nachträgliche Ergänzung die Wettbewerbsstellung des Bieters nicht verändert (BayObLGZ 1999, 389/394 m.w.N.).
  • BayObLG, 10.10.2000 - Verg 5/00

    Voraussetzungen einer wirksamen Zustellung

    Auszug aus VK Südbayern, 03.06.2004 - 36-05/04
    Das bedeutet, dass es nach seinem Inhalt derart bestimmt sein muss, dass die Annahme durch ein einfaches "ja" erfolgen kann (vgl. BayObLG Beschluss vom 10.10.2000 - Verg 5/00 - Umdruck S. 9).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.2001 - Verg 10/00

    Kann die Bietereignung vom Nachunternehmereinsatz abhängen?

    Auszug aus VK Südbayern, 03.06.2004 - 36-05/04
    Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich grundsätzlich um kalkulationserhebliche Erklärungen, die sich wegen ihrer erheblichen Bedeutung für die Beurteilung der Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Bieters auf die Wettbewerbsstellung auswirken (vgl. BayObLG, Beschluss vom 28.08.2002 - Verg 20/02; Thüringer OLG VergabeR 2002, 256/259; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.06.2001 - Verg 10/00; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2000 - 11 Verg 1/99; Beck'scher VOB-Kommentar/Prieß § 10 Rn. 15 und § 21 Rn. 34; Heiermann/Riedl/Rusam VOB 9. Aufl. A § 25 Rn. 127).
  • VK Bund, 06.10.2003 - VK 2-80/03

    Vergabe einer Baumaßnahme

    Auszug aus VK Südbayern, 03.06.2004 - 36-05/04
    Des Weiteren hat z. B. die VK Bund in ihrem Beschluss vom 06.10.2003, VK 2-80/03 mit einer Reihe weiterer Fundstellen folgendes ausgeführt: "Bei Art und Umfang eines beabsichtigten Nachunternehmereinsatzes handelt es sich um kalkulationserhebliche Erklärungen, die sich auf die Wettbewerbsstellung des bietenden Unternehmers auswirken.
  • VK Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - VK-SH 32/05

    Umfang der Nachunternehmerleistungen unklar - Ausschluss!

    Das Angebot der Bg leidet eingedenk der unter a.) bb) dargestellten Grundsätze jedenfalls an dem unheilbaren Mangel, dass die Eintragungen in der Nachunternehmerliste unvollständig sind, da sie mangels entsprechender Eintragungen in der Spalte ,,OZ" den Umfang der beabsichtigten Nachunternehmerleistungen nicht zweifelsfrei erkennen lassen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 08.12.2005, 6 Verg 12/05; OLG Naumburg, Beschluss vom 25.10.2005, 1 Verg 5/05, IBR 2006, 43; Beschluss vom 18.07.2005, 1 Verg 5/05; VK Arnsberg, Beschluss vom 27.07.2005, VK 10/2005; VK Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16.03.2005, VK 5/04; VK Südbayern, Beschluss vom 03.06.2004, 36-05/04; VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30.11.2004, VK 2-LVwA LSA 40/04).
  • VK Schleswig-Holstein, 06.10.2005 - VK-SH 27/05

    Benennung von Nachunternehmern

    Zwar ist herrschende Rechtsprechung und Spruchpraxis, dass Angebote zwingend auszuschließen sind, wenn eine geforderte Zuordnung der Nachunternehmerleistungen zu den Ordnungsziffern unterbleibt (OLG Naumburg, v. 18.07.2005, Az.: 1 Verg 5/05; VK- Arnsberg, v. 27.07.2005, Az.: VK 10/2005; VK-Rheinland-Pfalz, v. 16.03.2005, Az.: VK 5/04; VK-Südbayern, v. 03.06.2004, Az.: 36-05/04; VK-Sachsen-Anhalt, v. 30.11.2004, Az.: VK 2-LVwA LSA 40/04).
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