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   AG Stuttgart, 24.05.2011 - 37 C 5827/10   

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https://dejure.org/2011,47505
AG Stuttgart, 24.05.2011 - 37 C 5827/10 (https://dejure.org/2011,47505)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 24.05.2011 - 37 C 5827/10 (https://dejure.org/2011,47505)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Mai 2011 - 37 C 5827/10 (https://dejure.org/2011,47505)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Überbelegung der Wohnung; Vertragswidrigkeit der Überbelegung einer Wohnung durch die Geburt von Kindern

  • mietrechtsiegen.de

    Wohnraummietvertrag - Kündigung einer mit acht Personen belegten Wohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Überbelegung der Wohnung; Vertragswidrigkeit der Überbelegung einer Wohnung durch die Geburt von Kindern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Acht Personen in einer 64 qm Mietwohnung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Acht Personen sind für eine 64 m²-Wohnung zuviel!

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Kündigung bei schadensteigender Überbelegung

  • der-rechthaber.de (Kurzinformation)

    Acht Personen auf 64 qm - zuviel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wie die Ölsardinen: Acht Personen auf 64m²

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.07.1993 - VIII ARZ 1/93

    Kein vertragswidriger Gebrauch bei bloßer Überbelegung

    Auszug aus AG Stuttgart, 24.05.2011 - 37 C 5827/10
    Eine Überbelegung ist auch dann vertragswidrig, wenn eine ursprünglich vertragsgemäß belegte Wohnung durch die Geburt von Kindern überbelegt wird (vgl. BGH WuM 1993, S. 529).
  • OLG Hamm, 06.10.1982 - 4 REMiet 13/81

    Anforderungen an die Substantiierung des Rechts eines Vermieters zur Kündigung

    Auszug aus AG Stuttgart, 24.05.2011 - 37 C 5827/10
    Hinzutreten müssen noch andere Umstände, wie zum Beispiel das verstärkte Abnutzen oder eine Beschädigung der Wohnung, Störungen der übrigen Hausmitbewohner, etc. (vgl. hierzu OLG Hamm, WuM 1982, S. 323).
  • AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 06.03.2014 - 23 C 226/13

    Untervermietung: Versagung bei Überbelegung

    So ging etwa das AG Stuttgart (Urteil v. 24.5.2011, Az.: 37 C 5827/10 = WuM 2012, S. 150 ff.) im Falle einer 3-Zimmerwohnung mit 64, 3 m² für zwei Erwachsene mit sechs unter 12-jährigen Kindern über die oben genannte "Faustregel" hinweg, nach der 60 m² grundsätzlich ausgereicht hätten.
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