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LG Berlin, 04.07.2013 - 37 O 190/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- autokaufrecht.info
Mindestanforderungen für einen gutgläubigen Erwerb von Kraftfahrzeugen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.07.2013 - 37 O 190/12
- KG, 27.03.2014 - 8 U 114/13
- KG, 22.05.2014 - 8 U 114/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.02.2005 - VIII ZR 82/03
Gutgläubiger Erwerb des Eigentums an einem Leasingfahrzeug durch die …
Auszug aus LG Berlin, 04.07.2013 - 37 O 190/12
Unter grober Fahrlässigkeit ist ein Handeln zu verstehen, bei dem die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt worden und bei dem dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich hätte jedem aufdrängen müssen (st. Rspr., vgl. etwa BGH , Urt . v. 09.02.2005 - VIII ZR 82/03 , NJW 2005, 1365). - BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97
Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage
Auszug aus LG Berlin, 04.07.2013 - 37 O 190/12
Etwas anderes lässt sich auch nicht daraus herleiten, dass eine Klage auf Feststellung des Annahmeverzugs als zulässig erachtet wird, weil es sich hierbei lediglich um eine Ausnahme handelt, die allein aus Gründen der Zweckmäßigkeit und mit dem schutzwürdigen Interesse des Klägers zu rechtfertigen ist, den für die Vollstreckung nach §§ 756, 765 ZPO erforderlichen Nachweis des Annahmeverzugs bereits im Erkenntnisverfahren erbringen zu können (vgl. hierzu BGH , Urt . v. 19.04.2000 - XII ZR 332/97 , NJW 2000, 2280 [2281]) .