Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   EuGH, 11.11.1975 - 37/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,934
EuGH, 11.11.1975 - 37/75 (https://dejure.org/1975,934)
EuGH, Entscheidung vom 11.11.1975 - 37/75 (https://dejure.org/1975,934)
EuGH, Entscheidung vom 11. November 1975 - 37/75 (https://dejure.org/1975,934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    Verordnung 1709/74/EWG; ; gemeinsamer Zolltarif Tarifnummer 08.11; ; gemeinsamer Zolltarif Tarifstelle 20.06 B I

  • EU-Kommission PDF

    Bagusat / Hauptzollamt Berlin Packhof

    VERORDNUNG NR . 97/69 DES RATES
    1 . GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFIERUNG DER WAREN - MEHRERE TARIFPOSITIONEN - AUSWAHL - BEURTEILUNGSSPIELRAUM DER KOMMISSION

  • EU-Kommission

    Bagusat / Hauptzollamt Berlin Packhof

  • Wolters Kluwer

    Rechtgültigkeit der Verordnung Nr. 1709/74 der Kommission; Auslegung der Tarifnummer 08.11 und der Tarifstelle 20.06 B I des gemeinsamen Zolltarifs; Tarifierung von in einer Wasser-Äthylalkohol-Mischung eingelegten Kirschen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. GEMEINSAMER ZOLLTARIF - TARIFIERUNG DER WAREN - MEHRERE TARIFPOSITIONEN - AUSWAHL - BEURTEILUNGSSPIELRAUM DER KOMMISSION

Sonstiges

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)

  • EuGH, 20.03.1980 - 87/79

    Bagusat / Hauptzollamt Berlin-Packhof

    Auf ein Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Berlin, vor das der Rechtsstreit gelangte, hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 11. November 1975 (Rechtssache 37/75, Slg. 1975, 1339) für Recht erkannt:.

    Der Bundesfinanzhof hielt die Anregung der Klägerin des Ausgangsverfahrens, ein neues Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof zu richten, für begründet, da die in der Rechtssache 37/75 ergangene Vorabentscheidung die bestehenden Zweifel für die Beurteilung des konkreten Falles nicht behoben habe.

    Es erscheine dem Bundesfinanzhof denkbar, daß, "wie bereits der Generalanwalt [in der Rechtssache 37/75] ausgeführt hatte", nicht alle "Kirschen, in eine Wasser-Äthylalkohol-Mischung eingelegt," ohne Rücksicht auf die Konzentration des Konservierungsmittels unter die Tarifstelle 20.06 B I fielen und die Verordnung nicht alle solche Kirschen habe erfassen wollen.

    Im gegenwärtigen Fall lägen die Tatsachen anders als in der vom Gerichtshof entschiedenen Rechtssache 37/75: - In dem Fall, der der Rechtssache 37/75 zugrunde lag, seien den Kirschen noch Aromastoffe zugesetzt gewesen.

    A - Nach Ansicht der Firma Bagusat, der Klägerin im Ausgangsverfahren der Rechtssache 87/79, enthält das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache 37/75 keine Antwort auf die vom Bundesfinanzhof gestellte Frage.

    Das Gutachten von Herrn Pölert in der Rechtssache 37/75 habe zu dem gleichen Ergebnis geführt.

    Nach Ansicht der Klägerin ist die Verordnung Nr. 1709/74 entgegen der Entscheidung des Gerichtshofs in der Rechtssache 37/75 ungültig.

    In bezug auf das zweite Merkmal bemüht sich die Klägerin dazulegen, daß die von der Kommission in ihrem Schriftsatz in der Rechtssache 37/75 vertretene Auslegung irrig sei :.

    C - Nach Ansicht der Kommission ist die Antwort auf die gestellten Fragen unzweideutig in Artikel 1 der Verordnung Nr. 1709/74 enthalten, deren Gültigkeit der Gerichtshof in der Rechtssache 37/75 anerkannt habe.

    Die Kommission bezieht sich daher auf ihre in der Rechtssache 37/75 eingereichten Erklärungen.

    Bezüglich der Rechtssachen 112 und 113/79 weist die Kommission insbesondere die Auffassung zurück, diese Verfahren unterschieden sich von der Rechtssache 37/75:.

    der Zusatz von Aromastoffen in der Mischung, um die es in der Rechtssache 37/75 gegangen sei, sei ohne Bedeutung;.

    ein Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Berlin ergangenen Urteil vom 11. November 1975 in der Rechtssache 37/75 (Bagttsat/Hauptzollamt Bertin-Packhof, Slg. 1975, 1339).

    In ihrer zum Bundesfinanzhof eingelegten Revision trug die Firma Bagusat vor, die Vorabentscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 37/75 habe nicht alle Zweifel über die Anwendbarkeit der Tarifstelle 20.06 B I auf die fraglichen Einfuhren behoben; aus diesem Grund beantragte sie, den Gerichtshof erneut um Vorabentscheidung zu ersuchen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1980 - 87/79

    Gebrüder Bagusat KG gegen Hauptzollamt Berlin-Packhof ; Einkaufsgesellschaft der …

    Daraufhin kam es aufgrund eines Beschlusses des Finanzgerichts Berlin vom 25. März 1975 zur Einleitung eines ersten Vorlageverfahrens (Rechtssache 37/75, Bagusat KG gegen Hauptzollamt Berlin- Packhof, Urteil vom 11. November 1975, Slg. 1975, 1339), in dem folgende Fragen aufgeworfen wurden:.

    Daneben übte sie Kritik an der Vorabentscheidung 37/75 und machte geltend, es habe sich seinerzeit um einen etwas anders gelagerten Sachverhalt gehandelt.

    Überdies sei die Verordnung Nr. 1709/74 in verschiedener Hinsicht unklar; auch sei die Vorabentscheidung 37/75 nicht eindeutig im Sinne der vom Finanzgericht vorgenommenen Tarifierung und habe, da sie nicht auf alle für das Verfahren wichtigen Punkte eingegangen sei, keine definitive Klärung gebracht, also nicht alle Zweifel behoben.

    Der Bundesfinanzhof kam bei der Würdigung der Fälle zu dem Ergebnis, die Vorabentscheidung 37/75, zu der es aufgrund einer zu allgemeinen Fragestellung des Finanzgerichts Berlin gekommen sei, stelle keine zuverlässige Entscheidungshilfe für die vorliegenden Verfahren dar.

    Daran fehlt es bisher jedoch, wurde doch - wie schon gesagt - im Urteil der Rechtssache 37/75 ausdrücklich festgestellt, es sei nichts erkennbar geworden, was die Gültigkeit der Verordnung Nr. 1709/74 beeinträchtigen könnte.

    Ich komme danach zu der vom Bundesfinanzhof erbetenen Auslegung der Tarifstelle 20.06 B I, die unter Umständen zu der Schlußfolgerung führen könnte, die Verordnung Nr. 1709/74 müsse, solle ihre Gültigkeit gewahrt werden, restriktiv ausgelegt werden, oder die - sollte so nicht verfahren werden könn e n - die Feststellung nach sich ziehen könnte, die Verordnung sei in Abweichung von der im Verfahren 37/75 ergangenen Wertung als ungültig zu betrachten.

    Dabei muß - was den zuletzt genannten Punkt angeht - vorweg daran erinnert werden, daß im Urteil 37/75 betont wurde, die Kommission habe für Tarifierungsentscheidungen nach der Verordnung Nr. 97/69 "einen weiten Beurteilungsspielraum".

    Andernfalls stünde man vor einer Tarifierungslücke, Dafür läßt sich auch auf das Urteil der Rechtssache 37/75 hinweisen.

    Dafür lasse sich ferner auf das Gutachten verweisen, das schon in der Rechtssache 37/75 eine Rolle gespielt habe und in dem gleichfalls unter Hinweis auf das Fehlen süßen Geschmacks, die Dominanz von Säuren, den brennenden Geschmack und das Fehlen von Aroma betont worden sei, es handle sich hier nur um Halbfertigfabrikate, die zum Genuß nicht geeignet seien.

    Außerdem spricht meines Erachtens für diese Wertung, daß schon in dem in der Rechtssache 37/75 vorgelegten Gutachten die fehlende Genußeignung hervorgehoben worden ist, daß dies den Gerichtshof aber keineswegs veranlaßt hat, die in der Verordnung Nr. 1709/74 angeordnete Tarifierung für bedenklich zu erklären.

    Das von der Gesellschaft für Marktforschung angefertigte Gutachten beweist nämlich - wenn es davon spricht, der Geschmack sei negativ beurteilt worden, die Testpersonen seien weitgehend nicht bereit gewesen, die Kirschen so zu verwenden, es habe ein Minimum an Kaufbereitschaft festgestellt werden können - nichts anderes als eine Verkehrsauffassung zu Verzehrgewohnheiten, wie sie schon im Urteil der Rechtssache 37/75 in bezug auf ein anderes Gutachten für unbeachtlich erklärt worden ist.

  • FG Düsseldorf, 12.01.2005 - 4 K 428/03

    Tarifierung; Vitamin-E-Kapseln; Johanniskraut-Dragees; Arzneimittel; Nomenklatur; …

    Insoweit hat die Kommission einen weiten Ermessensspielraum, wenn sie zwischen mehreren Positionen oder Unterpositionen eine auswählt (EuGH Urteil v. 11. November 1975, 37/75, Slg. 1975, 1339, 1346).
  • EuGH, 28.03.1979 - 158/78

    Biegi / Hauptzollamt Bochum

    Das Urteil des Gerichtshofes vom 11. November 1975 in der Rechtssache 37/75 (Slg. S. 1339) stehe dieser Betrachtungsweise nicht entgegen.
  • EuGH, 18.09.1990 - C-265/89

    Vismans Nederland / Inspecteur der Invoerrechten en Accijnzen

    13 Was die Auslegung des GZT angeht, so hat der Rat der Kommission, die eng mit den Zollsachverständigen der Mitgliedstaaten zusammenarbeitet, einen weiten Ermessensspielraum für die Erläuterung des Inhalts der Tarifpositionen, die für eine Tarifierung in Frage kommen, eingeräumt, unter dem alleinigen Vorbehalt, daß die von der Kommission erlassenen Bestimmungen den Wortlaut des Tarifs nicht ändern ( Urteile vom 19. Januar 1988 in der Rechtssache 141/86, Customs and Excise ex parte Imperial Tobacco, Slg. 1988, 57, und vom 11. November 1975 in der Rechtssache 37/75, Bagusat, Slg. 1975, 1339 ).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.1994 - C-143/93

    Gebroeders van Es Douane Agenten BV gegen Inspecteur der Invoerrechten en …

    ( 23 ) Siehe auch die Urteile des Gerichtshofes vom 19. Januar 1988 in der Rechtssache 141/86 (Imperial Tobacco, Slg. 1988, 57, Randnr. 13), vom 20. März 1980 in den verbundenen Rechtssachen 87/79, 112/79 und 113/79 (Bagusat, Slg. 1980, 1159, Randnr. 10), vom 28. März 1979 in der Rechtssache 158/78 (Biegi, Slg. 1979, 1103, Randnr. 5) und vom 11. November 1975 in der Rechtssache 37/75 (Bagusat, Slg. 1975, 1339, Randnrn. 7 f.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.1994 - C-401/93

    GoldStar Europe GmbH gegen Hauptzollamt Ludwigshafen. - Gemeinsamer Zolltarif - …

    (12) ° Rechtssache 37/75 (Bagusat/Hauptzollamt Berlin-Packhof, Slg. 1975, 1339) und verbundene Rechtssachen 87/79, 117/79 und 113/79 (Bagusat/Hauptzollamt Berlin-Packhof, Slg. 1980, 1159).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1993 - C-377/92

    Felix Koch Offenbach Couleur und Karamel GmbH gegen Oberfinanzdirektion München. …

    (6) ° Zur Rolle des Ausschusses für das Schema des Gemeinsamen Zolltarifs, der sich aus Zollsachverständigen der Mitgliedstaaten zusammensetzt, vgl. Urteil in der Rechtssache 37/75 (Bagusat, Slg. 1975, 1339, Randnrn. 5 bis 7) und in der Rechtssache C-256/89 (…Vismans Nederland, a. a. O., Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1981 - 170/80

    Einkaufsgesellschaft der Deutschen Konservenindustrie GmbH gegen Hauptzollamt Bad …

    Sie hat schon in der Rechtssache 37/75 (Bagusat KG/Hauptzollamt Berlin-Packhof, Urteil vom 11. November 1975, Slg. 1975, 1339) und in den verbundenen Rechtssachen 87/79 (Gebrüder Bagusat KG/Hauptzollamt Berlin-Packhof), 112 und 113/79 (Einkaufsgesellschaft der deutschen Konservenindustrie mbH/ Hauptzollamt Hamburg-Waltershof und Hauptzollamt Bad Reichenhall, Urteil vom 20. März 1980, Slg. 1980, 1159) eine Rolle gespielt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.1977 - 69/76

    Rolf H. Dittmeyer gegen Hauptzollamt Hamburg-Waltershof. - Zellhäute und Albedo …

    In der Rechtssache 37/75 (Bagusat/Hauptzollamt Berlin-Packhof, Slg. 1975, 1339) war der Gerichtshof mit einer Verordnung der Kommission nach Artikel 3 befaßt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.1990 - C-265/89

    Gebr. Vismans Nederland BV gegen Inspecteur der invoerrechten en accijnzen. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1987 - 42/86

    Directeur général des douanes et droits indirects gegen Artimport und andere. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.1987 - 141/86

    The Queen gegen H. M. Customs and Excise ex parte Imperial Tobacco Ltd. - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.09.1979 - 11/79

    J. Cleton en Co. BV gegen Inspecteur der invoerrechten en accijnzen, Rotterdam.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.1977 - 86/76

    Gervais-Danone AG gegen Hauptzollamt München-Mitte.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht EuGH

Rechtsprechung
   FG Baden-Württemberg, 04.06.1975 - V 37/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,11472
FG Baden-Württemberg, 04.06.1975 - V 37/75 (https://dejure.org/1975,11472)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.06.1975 - V 37/75 (https://dejure.org/1975,11472)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juni 1975 - V 37/75 (https://dejure.org/1975,11472)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,11472) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht FG Baden-Württemberg

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1975 - 37/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,7698
Generalanwalt beim EuGH, 22.10.1975 - 37/75 (https://dejure.org/1975,7698)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.10.1975 - 37/75 (https://dejure.org/1975,7698)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1975 - 37/75 (https://dejure.org/1975,7698)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,7698) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Generalanwalt beim EuGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht