Rechtsprechung
| LG München I, 22.02.2019 - 37 O 18232/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- JurPC
Widerlegung der Dringlichkeit im Urheberrecht
- online-und-recht.de
Kein Eilverfahren bei Ansprüchen gegen Access-Provider wegen KINOX.TO
- kanzlei.biz
Einstweilige Verfügung von Sky gegen Internet-Provider scheitert an Dringlichkeit
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Erforderliche Dringlichkeit für DNS-Sperre
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- internet-law.de (Kurzinformation)
Access-Sperren
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur Dringlichkeit einer einstweilige Verfügung bei Urheberrechtsverstößen / www.kinox.to
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Zur Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung bei Urheberrechtsverstößen / www.kinox.to
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Mangels Dringlichkeit keine DNS-Sperre per einstweiliger Verfügung - Access-Provider muss Streamingseiten kinox.to burning series und serien stream nicht sperren
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Kein Eilverfahren gegen Access-Provider wegen KINOX.TO, BURNING SERIES oder SERIEN STREAM
Verfahrensgang
- LG München I, 22.02.2019 - 37 O 18232/18
- OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19
Papierfundstellen
- MMR 2019, 400
- ZUM 2019, 530
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17
Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über …
Auszug aus LG München I, 22.02.2019 - 37 O 18232/18
Der Umstand, dass dieses Urteil die Störerhaftung betraf und dass seit der Entscheidung "Dead Island" des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 26.07.2018- I ZR 64/17) mittlerweile möglicherweise ein Vorgehen gemäß§ 7 Abs. 4 TMG analog notwendig ist, ändert an der grundsätzlich seit der Entscheidung "Störerhaftungdes Acess-Providers" bekannten Möglichkeit der Inanspruchnahme der Access-Provider nichts.bb) Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Dead Island" (BGH GRUR 2018, 1044) legt eine nicht werksbezogene Auslegung im Rahmen der Dringlichkeit nahe:.
Insofern bestehe - anders als im Fall des Hast-Providers, der bei Annahme einer Verhaltenspflicht auf bestimmte Schutzrechte bezogene zukünftige Verletzungen verhindern und deshalb eingestellte Informationen daraufhin untersuchen müsse - keine Veranlassung, die Verhaltenspflicht des Zugangsvermittlers in Fällen der vorliegenden Art schutzrechtsbezogen auszugestalten (BGH GRUR 2018, 1044, 1047).
Deshalb löse - ebenso wie im Falle der gewerblichen WLAN-Bereitstellung - bereits der an den Betreiber gerichtete Hinweis, über den von ihm bereitgestellten drahtgebundenen Internetzugang seien Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen worden, eine entsprechende Verhaltenspflicht aus (BGH GRUR 2018, 1044, 1047).
- OLG München, 14.07.2016 - 29 U 953/16
Zugänglichmachung kleiner Textausschnitte aus Online-Zeitung - Kein Vollgas
Auszug aus LG München I, 22.02.2019 - 37 O 18232/18
Ein Verhalten des Verfügungsklägers, dem zu entnehmen ist, dass er die Angelegenheit selbst nicht als dringend ansieht, kann der Annahme der Dringlichkeit entgegenstehen (vgl. OLG München, Urt. v. 14.7.2016 - 29 U 953/16, GRUR-RR 2017, 89, 94 m.w.N.). - OLG München, 10.05.2012 - 29 U 515/12
Wettbewerbsverstoß: Verschleierte Werbung in Wikipedia-Eintrag trotz zugehöriger …
Auszug aus LG München I, 22.02.2019 - 37 O 18232/18
Die Kammer schließt sich hier der Auffassung an, wonach - unabhängig von der Frage, ob über den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung mündlich verhandelt worden ist - für die Anwendung des § 11O Abs. 1 ZPO im einstweiligen Verfügungsverfahren im Hinblick auf dessen Charakter als Eilverfahren und dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes kein Raum ist (…Nagel/Gottwald, in: Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht, 7. Aufl. 2013, § 5 Ausländer als Verfahrensbeteiligte, Rn. 81; OLG München NJOZ 2012, 2119, 2121). - LG Hamburg, 08.04.2009 - 308 O 660/08
Streaming von Fernsehsignalen als IPTV
Auszug aus LG München I, 22.02.2019 - 37 O 18232/18
Gleiches gilt für die von den Verfügungsklägerinnen zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg (ZUM 2009, 575 = BeckRS 2009, 21838) und des Landgerichts Hamburg (ZUM 2009, 582). - OLG Hamburg, 25.07.2008 - 5 U 52/07
Grundsätze des Rechtsmissbrauchs im Wettbewerbsrecht können nicht auf das …
Auszug aus LG München I, 22.02.2019 - 37 O 18232/18
Gleiches gilt für die von den Verfügungsklägerinnen zitierten Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg (ZUM 2009, 575 = BeckRS 2009, 21838) und des Landgerichts Hamburg (ZUM 2009, 582).
- OLG München, 17.10.2019 - 29 U 1661/19
Dringlichkeitsschädliches Verhalten bei laufender Verletzung von Schutzrechten …
Die Berufungen der Antragstellerinnen zu 1), 2), 3), 5) und 6) gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 22.02.2019, Az. 37 O 18232/18, werden zurückgewiesen.Das Urteil des Landgerichts München I vom 22.02.2019, Az. 37 O 18232/18, beruht nicht auf einer Rechtsverletzung; die nach § 529 ZPO zu Grunde zu legenden Tatsachen rechtfertigen keine andere Entscheidung.
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