Rechtsprechung
| LG Köln, 18.09.2007 - 37 O 199/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Vorliegen eines Unfallereignisses im Sinne der jeweiligen Versicherungsbedingungen; Anspruch auf Zahlung aus einer Unfallversicherung; Bedeutung der ersten Schilderung eines Unfallereignisses durch einen Versicherungsnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Wegknicken des Kniegelenks ist kein Unfall
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92
Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus …
Auszug aus LG Köln, 18.09.2007 - 37 O 199/07
Rn. 18 Da es nach alldem an einem Unfallereignis im Sinne der Versicherungsbedingungen fehlt, bedarf es keines Eingehens auf die Fragen, ob aufgrund des beigebrachten Privatgutachtens des Dr. N sowie der unfallchirurgischen Stellungnahme von Dr. C2 feststeht, dass ein Kausalzusammenhang zwischen der geklagten Verletzung und dem behaupteten Unfall nicht besteht und ob in diesem Zusammenhang die Privatgutachten verwertbar sind, ohne dass es einer weiteren Beweisaufnahme bedarf (hierzu OLG Köln VersR 2005, 679; OLG Köln VersR 2001, 755, 756 unter Hinweis auf BGH NJW 1993, 2382, 2383). - OLG Köln, 28.07.2004 - 5 U 2/04
Feststellung des Grades der Invalidität bei paarigen Körperteilen
Auszug aus LG Köln, 18.09.2007 - 37 O 199/07
Rn. 18 Da es nach alldem an einem Unfallereignis im Sinne der Versicherungsbedingungen fehlt, bedarf es keines Eingehens auf die Fragen, ob aufgrund des beigebrachten Privatgutachtens des Dr. N sowie der unfallchirurgischen Stellungnahme von Dr. C2 feststeht, dass ein Kausalzusammenhang zwischen der geklagten Verletzung und dem behaupteten Unfall nicht besteht und ob in diesem Zusammenhang die Privatgutachten verwertbar sind, ohne dass es einer weiteren Beweisaufnahme bedarf (hierzu OLG Köln VersR 2005, 679; OLG Köln VersR 2001, 755, 756 unter Hinweis auf BGH NJW 1993, 2382, 2383). - OLG Köln, 22.03.2000 - 5 U 218/99
Verwertung von Privatgutachten als qualifizierter Parteivortrag?
Auszug aus LG Köln, 18.09.2007 - 37 O 199/07
Rn. 18 Da es nach alldem an einem Unfallereignis im Sinne der Versicherungsbedingungen fehlt, bedarf es keines Eingehens auf die Fragen, ob aufgrund des beigebrachten Privatgutachtens des Dr. N sowie der unfallchirurgischen Stellungnahme von Dr. C2 feststeht, dass ein Kausalzusammenhang zwischen der geklagten Verletzung und dem behaupteten Unfall nicht besteht und ob in diesem Zusammenhang die Privatgutachten verwertbar sind, ohne dass es einer weiteren Beweisaufnahme bedarf (hierzu OLG Köln VersR 2005, 679; OLG Köln VersR 2001, 755, 756 unter Hinweis auf BGH NJW 1993, 2382, 2383). - LG Berlin, 01.09.1998 - 7 S 19/98
Auszug aus LG Köln, 18.09.2007 - 37 O 199/07
Der ersten Schilderung eines Versicherungsnehmers kommt entscheidende Bedeutung zu, weil er in dieser unbehelligt von rechtlichen Erwägungen am ehesten den Vorfall so berichtet, wie er sich tatsächlich zugetragen hat (vgl. LG Berlin r+s 1999, 336, 337; OLG Köln r+s 1991, 277, 278).
- LG Dortmund, 14.02.2008 - 2 O 362/07
Bewertung des Risses einer Achillessehne beim Begehen einer leicht ansteigenden …
Das Umknicken des Fußes, ohne dass ein unvorhergesehenes Hindernis oder eine Bodenunebenheit der Bewegung einen anderen als den gewollten Verlauf gegeben hat, ist kein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (vgl. insoweit OLG Düsseldorf, VersR 1999, 880; LG Köln, Urteil vom 18.09.2007 - 37 O 199/07; vgl. auch OLG Hamm, zfs 2008, 43). - LG Bamberg, 18.08.2014 - 2 O 23/14
Unterschiede in der Unfallschilderung und der unvermeidbare Auffahrunfall
Ihr kommt nämlich entscheidende Bedeutung zu, weil der Betroffene in dieser - noch unbehelligt von rechtlichen Erwägungen - am ehesten den Vorfall so berichtet, wie er sich tatsächlich zugetragen hat (vgl. LG Berlin RuS 1999, 336/337; OLG Köln RuS 1991, 277/278; LG Köln, Urt. v. 18.09.2007, 37 O 199/07). - LG Darmstadt, 02.02.2010 - 10 O 499/08 Wie bereits das LG Köln (Urteil vom 18.9.2007 - 37 O 199/07) zutreffend ausgeführt hat, kommt der ersten Schilderung eines Versicherungsnehmers entscheidende Bedeutung zu, weil er in dieser unbehelligt von rechtlichen Erwägungen am ehesten den Vorfall so berichtet, wie er sich tatsächlich zugetragen hat (vgl. LG Berlin r+s 1999, 336, 337; OLG Köln r+s 1991, 277, 278).
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