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Rechtsprechung
   LG Berlin, 11.12.2008 - 37 O 326/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,71000
LG Berlin, 11.12.2008 - 37 O 326/07 (https://dejure.org/2008,71000)
LG Berlin, Entscheidung vom 11.12.2008 - 37 O 326/07 (https://dejure.org/2008,71000)
LG Berlin, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 37 O 326/07 (https://dejure.org/2008,71000)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Brandenburg, 17.11.2010 - 4 U 26/10

    Beteiligung an einer Immobilienfondsgesellschaft: Prospektfehler hinsichtlich des …

    Ebenso mag man allein aus der Verwendung des Begriffs "darüber hinaus" in dem darauf folgenden Satz "Darüber hinaus haften die Gesellschafter nur quotal entsprechend ihrer Beteiligung." aufgrund des sprachlichen Zusammenhangs nicht darauf schließen können, dass mit der Gegenüberstellung der Haftung des Grundstücks und der Haftung der Gesellschafter lediglich ein Verhältnis "einerseits" und "andererseits" (so etwa LG Berlin Urteil vom 11.12.2008 - 37 O 326/07 - Rn. 67) oder einer bloßen Aufzählung der verschiedenen Sicherheiten (…so KG Urteil vom 12.11.2008 - 24 U 102/07 - Rn. 66) gemeint sein kann.
  • OLG Brandenburg, 17.11.2010 - 4 U 33/10

    Beteiligung an einer Immobilienfondsgesellschaft: Prospektfehler hinsichtlich des …

    Ebenso mag man allein aus der Verwendung des Begriffs "darüber hinaus" in dem darauf folgenden Satz "Darüber hinaus haften die Gesellschafter nur quotal entsprechend ihrer Beteiligung." aufgrund des sprachlichen Zusammenhangs nicht darauf schließen können, dass mit der Gegenüberstellung der Haftung des Grundstücks und der Haftung der Gesellschafter lediglich ein Verhältnis "einerseits" und "andererseits" (so etwa LG Berlin Urteil vom 11.12.2008 - 37 O 326/07 - Rn. 67) oder einer bloßen Aufzählung der verschiedenen Sicherheiten (…so KG Urteil vom 12.11.2008 - 24 U 102/07 - Rn. 66) gemeint sein kann.
  • OLG Brandenburg, 17.11.2010 - 4 U 129/10

    Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Auslegung einer …

    Ebenso mag man allein aus der Verwendung des Begriffs "darüber hinaus" in dem darauf folgenden Satz "Darüber hinaus haften die Gesellschafter nur quotal entsprechend ihrer Beteiligung." aufgrund des sprachlichen Zusammenhangs nicht darauf schließen können, dass mit der Gegenüberstellung der Haftung des Grundstücks und der Haftung der Gesellschafter lediglich ein Verhältnis "einerseits" und "andererseits" (so etwa LG Berlin Urteil vom 11.12.2008 - 37 O 326/07 - Rn. 67) oder einer bloßen Aufzählung der verschiedenen Sicherheiten (…so KG Urteil vom 12.11.2008 - 24 U 102/07 - Rn. 66) gemeint sein kann.
  • OLG Brandenburg, 17.11.2010 - 4 U 27/10

    Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Auslegung einer …

    Ebenso mag man allein aus der Verwendung des Begriffs "darüber hinaus" in dem darauf folgenden Satz "Darüber hinaus haften die Gesellschafter nur quotal entsprechend ihrer Beteiligung." aufgrund des sprachlichen Zusammenhangs nicht darauf schließen können, dass mit der Gegenüberstellung der Haftung des Grundstücks und der Haftung der Gesellschafter lediglich ein Verhältnis "einerseits" und "andererseits" (so etwa LG Berlin Urteil vom 11.12.2008 - 37 O 326/07 - Rn. 67) oder einer bloßen Aufzählung der verschiedenen Sicherheiten (…so KG Urteil vom 12.11.2008 - 24 U 102/07 - Rn. 66) gemeint sein kann.
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