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Rechtsprechung
   LG Bonn, 27.03.2002 - 37 Qs 91/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15163
LG Bonn, 27.03.2002 - 37 Qs 91/01 (https://dejure.org/2002,15163)
LG Bonn, Entscheidung vom 27.03.2002 - 37 Qs 91/01 (https://dejure.org/2002,15163)
LG Bonn, Entscheidung vom 27. März 2002 - 37 Qs 91/01 (https://dejure.org/2002,15163)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1998 - 3 StR 490/97

    Beschlagnahme- und Verwertungsverbot von Unterlagen des Angeklagten, die …

    Auszug aus LG Bonn, 27.03.2002 - 37 Qs 91/01
    Urkunden, die "Verteidigungsunterlagen" im Sinne der Entscheidung des BGH vom 25.02.1998 (BGHSt 44, 46) sein könnten, sind deshalb von der Beschlagnahme nicht betroffen.
  • BGH, 04.08.1964 - 3 StB 12/63

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlagnahmebeschlüssen - Einzelne …

    Auszug aus LG Bonn, 27.03.2002 - 37 Qs 91/01
    Rn. 10 Selbst der Mitgewahrsam eines Beschuldigten an einem Beweismittel läßt die Beschlagnahme auch dann zu, wenn der weitere Mitgewahrsamsinhaber eine zeugnisverweigerungsberechtigte Person ist (BGHSt 19, 374).
  • LG Bonn, 21.06.2012 - 27 Qs 2/12

    Zulässigkeit einer Beschlagnahme von zivilrechtlicher Anwaltskorrespondenz im …

    Rn. 45 Der Begriff "Verteidigungsunterlagen" erfasst neben jeglicher schriftlicher Korrespondenz zwischen Beschuldigtem und seinem Verteidiger, soweit diese Bezug zur Verteidigung hat, auch Aufzeichnungen, die der Beschuldigte selbst gerade anlässlich der gegen ihn erhobenen Vorwürfe zum Zweck der Verteidigung gefertigt hat (BVerfG NJW 2010, 1740, 1741; BGH NStZ 1998, 309, 310; NJW 1973, 2035; LG Bonn, Beschluss vom 10.09.2010, Az. 27 Qs 21/10; LG Bonn, Beschluss vom 29.09.2005, Az. 37 Qs 27/05; LG Bonn, Beschluss vom 27.03.2002, Az. 37 Qs 91/01;… Nack, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 97 Rz. 24).
  • LG Bonn, 29.09.2005 - 37 Qs 27/05

    Verdacht der unbilligen Behinderung bzw. Diskriminierung von Abnehmern und …

    Rn. 27 Der Begriff Verteidigungsunterlagen erfasst dabei aber nur Aufzeichnungen, die der Beschuldigte anlässlich der gegen ihn erhobenen Vorwürfe angefertigt hat, sofern es sich um Korrespondenz im Rahmen eines bestehenden Verteidigungsverhältnisses handelt (vgl. LG Bonn, Beschluss vom 27.03.2002, Az. 37 Qs 91/01 in WuW/E DE-R 917).
  • LG Bonn, 10.09.2010 - 27 Qs 21/10

    Bei Gefahr des Beweismittelverlusts ist die Anordnung der nichtrichterlichen …

    Rn. 30 Der Begriff "Verteidigungsunterlagen" erfasst neben jeglicher schriftlicher Korrespondenz zwischen Beschuldigtem und seinem Verteidiger, soweit diese Bezug zur Verteidigung hat, auch Aufzeichnungen, die der Beschuldigte selbst gerade anlässlich der gegen ihn erhobenen Vorwürfe zum Zweck der Verteidigung gefertigt hat (BVerfG NJW 2010, 1740, 1741; BGH NStZ 1998, 309, 310; NJW 1973, 2035; LG Bonn, Beschluss vom 29.09.2005, Az. 37 Qs 27/05; LG Bonn, Beschluss vom 27.03.2002, Az. 37 Qs 91/01;… Nack, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 97 Rz. 24).
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