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   AG Köln, 10.07.2025 - 378 III 71/25   

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https://dejure.org/2025,32803
AG Köln, 10.07.2025 - 378 III 71/25 (https://dejure.org/2025,32803)
AG Köln, Entscheidung vom 10.07.2025 - 378 III 71/25 (https://dejure.org/2025,32803)
AG Köln, Entscheidung vom 10. Juli 2025 - 378 III 71/25 (https://dejure.org/2025,32803)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 16.01.2026 - 26 W 14/25

    Personenstandsverfahren auf Berichtigung des Eheregisters nach einer von den …

    Rn. 42 bb) Zu Recht hat das Amtsgericht ferner - wie schon in seinem vorangegangenen Beschluss vom 10. Juli 2025 zum Aktenzeichen 378 III 71/25 (…AG Köln, aaO, juris Rn. 9 ff.) - die Gesetzgebungsgeschichte und den Zweck der Übergangsvorschrift herangezogen.

    Dies soll insbesondere den Fällen Rechnung tragen, in denen sich Ehegatten ursprünglich nur deshalb für einen gemeinsamen Ehenamen - gegebenenfalls mit Begleitnamen - entschieden haben, um eine namensrechtliche Verbindung ihrer Kinder zu beiden Elternteilen herzustellen (…Jansen/Schulz, aaO; vgl. AG Köln, Beschluss vom 10. Juli 2025 - 378 III 71/25, juris Rn. 11).

    Es liegensoweit ersichtlich - bislang nur die streitige Rechtsfrage in gleichem Sinne beantwortende Entscheidungen vor (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. Dezember 2025 - 19 W 80/25 (Wx), juris; AG Aurich, Beschluss vom 12. Juni 2025 - 12a III 5/25, juris; AG Köln, Beschluss vom 10. Juli 2025 - 378 III 71/25, juris).

  • OLG Karlsruhe, 18.12.2025 - 19 W 80/25

    Neubestimmung des Ehenamens unter Berufung auf die Übergangsregelung des neuen …

    Dieser auch vom Amtsgericht Köln (FamRZ 2025, 1774 mit ablehnender Anmerkung Dutta; ebenso AG Köln, Beschluss vom 10. Juli 2025 - 378 III 71/25, juris-Rn. 9 ff.; Plitzko NZFam 2025, 473, 481) vertretenen Auffassung schließt sich der Senat an.

    Das Amtsgericht Köln (Beschluss vom 10. Juli 2025 - 378 III 71/25 -, juris-Rn. 10) weist zu Recht darauf hin, dass die grundlegende Zielrichtung der Neuregelung des Namensrechts dahin bestand, die zuvor eingeschränkte Wahlfreiheit bei der Namenswahl und die Gleichstellung der Ehegatten zu stärken.

  • OLG Hamm, 05.03.2026 - 15 W 7/26
    Rn. 10 (FamRZ 2025, 1774, m. abl. Anm. Dutta; ebenso AmtsG Köln, Beschluss v. 10.7.2025 - 378 III 71/25 -, juris Rz. 9 ff.; Plitzko, NZFam 2025, 473, 481).

    Das Amtsgericht Köln (Beschluss v. 10.7.2025 - 378 III 71/25 -, juris Rz. 10) weist zu Recht darauf hin, dass die grundlegende Zielrichtung der Neuregelung des Namensrechts dahin bestand, die zuvor eingeschränkte Wahlfreiheit bei der Namenswahl und die Gleichstellung der Ehegatten zu stärken.

    Rn. 20 Die Rechtsprechung lehnt es einhellig ab, nach Widerruf der Ehenamensbestimmung eine neue Ehenamensbestimmung vorzunehmen (…vgl. OLG Karlsruhe, a.a.O.; AG Köln, Beschluss vom 10. Juli 2025, Az. 378 III 71/25, juris; AG Köln, Beschluss vom 28. August 2025, Az. 378 III 79/25, FamRZ 2025, 1774), so dass eine Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung nicht erforderlich ist.

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