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| VG Berlin, 10.11.2005 - 38 X 228.05 |
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- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VG Berlin, 10.11.2005 - 38 X 228.05
Hat der Ausländer seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen und war ihm ein Ausweichen innerhalb seines Heimatstaates unzumutbar, so ist asylrechtlicher Abschiebungsschutz zu gewähren, wenn die Gefahr, erneut Opfer von Verfolgung zu werden, nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist, d.h. er im Zeitpunkt der Entscheidung vor erneuter Verfolgung nicht hinreichend sicher ist (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. - BVerfGE 54, 341, 360 und vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315, 344 ff.).Hat der Ausländer seinen Heimatstaat hingegen unverfolgt verlassen, so kann sein Antrag nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von beachtlichen Nachfluchttatbeständen politische Verfolgung auf der Grundlage des nicht herabgestuften Maßstabes der beachtlichen Wahrscheinlichkeit droht (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 10. Juli 1989, a.a.O., S. 344 f., Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139, 140 f.).
- BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
Auszug aus VG Berlin, 10.11.2005 - 38 X 228.05
Hat der Ausländer seinen Heimatstaat hingegen unverfolgt verlassen, so kann sein Antrag nur Erfolg haben, wenn ihm aufgrund von beachtlichen Nachfluchttatbeständen politische Verfolgung auf der Grundlage des nicht herabgestuften Maßstabes der beachtlichen Wahrscheinlichkeit droht (vgl. Bundesverfassungsgericht…, Beschluß vom 10. Juli 1989, a.a.O., S. 344 f., Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139, 140 f.).Die Verfolgungshandlungen müssen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltende Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, daß für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit besteht, weil auch keine verfolgungsfreien oder deutlich weniger gefährdete Bereiche vorhanden sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 15. Mai 1990- BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139, 142 f. und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200, 203).
- BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85
Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab - …
Auszug aus VG Berlin, 10.11.2005 - 38 X 228.05
Die Feststellung einer politischen Verfolgung setzt voraus, daß sich das Gericht in vollem Umfang die Überzeugung von der Wahrheit des von dem Ausländer behaupteten individuellen Verfolgungsschicksals verschafft, wobei allerdings der typische Beweisnotstand hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerstaat bei der Auswahl der Beweismittel und bei der Würdigung des Vortrags und der Beweise angemessen zu berücksichtigen ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. November 1985 - BVerwG 9 C 27.85 - Buchholz 402.25 § 1 Nr. 41).Unauflösbare Widersprüche und erhebliche Steigerung des Vorbringens sind hiermit unvereinbar und können dazu führen, daß dem Asylvortrag im Ganzen nicht geglaubt werden kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. November 1985 - BVerwG 9 C 27.85 - a.a.O., Beschluß vom 21. Juli 1989 - BVerwG 9 B 239.89 - InfAusIR 1989, 349).
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus VG Berlin, 10.11.2005 - 38 X 228.05
Hat der Ausländer seinen Heimatstaat auf der Flucht vor eingetretener oder unmittelbar drohender politischer Verfolgung verlassen und war ihm ein Ausweichen innerhalb seines Heimatstaates unzumutbar, so ist asylrechtlicher Abschiebungsschutz zu gewähren, wenn die Gefahr, erneut Opfer von Verfolgung zu werden, nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist, d.h. er im Zeitpunkt der Entscheidung vor erneuter Verfolgung nicht hinreichend sicher ist (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147/80 u.a. - BVerfGE 54, 341, 360 und vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/86 u.a. - BVerfGE 80, 315, 344 ff.). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus VG Berlin, 10.11.2005 - 38 X 228.05
Dies ist nicht nur bei Vorliegen eines Erlasses nach § 60a Abs. 1 AufenthG der Fall, sondern auch bei jeder anderen bestehenden Erlaßlage, die eine vergleichbare Sicherheit bietet (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 2001 - BVerwG 1 C 2.01 - DVBI 2001, 1531, 1532 m.w.N. zu § 53 Abs. 6 AusIG). - BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus VG Berlin, 10.11.2005 - 38 X 228.05
Die Verfolgungshandlungen müssen im Verfolgungszeitraum und Verfolgungsgebiet auf alle sich dort aufhaltende Gruppenmitglieder zielen und sich in quantitativer und qualitativer Hinsicht so ausweiten, wiederholen und um sich greifen, daß für jeden Gruppenangehörigen nicht nur die Möglichkeit, sondern ohne weiteres die aktuelle Gefahr eigener Betroffenheit besteht, weil auch keine verfolgungsfreien oder deutlich weniger gefährdete Bereiche vorhanden sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 15. Mai 1990- BVerwG 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139, 142 f. und vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200, 203). - BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89
Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere …
Auszug aus VG Berlin, 10.11.2005 - 38 X 228.05
Unauflösbare Widersprüche und erhebliche Steigerung des Vorbringens sind hiermit unvereinbar und können dazu führen, daß dem Asylvortrag im Ganzen nicht geglaubt werden kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. November 1985 - BVerwG 9 C 27.85 - a.a.O., Beschluß vom 21. Juli 1989 - BVerwG 9 B 239.89 - InfAusIR 1989, 349). - BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83
Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber - …
Auszug aus VG Berlin, 10.11.2005 - 38 X 228.05
Sein Vortrag, insbesondere zu den in seine Sphäre fallenden Ereignissen, muß geeignet sein, den Schutzanspruch lükkenlos zu tragen {vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - NVwZ 1985, 36, 37). - BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …
Auszug aus VG Berlin, 10.11.2005 - 38 X 228.05
einer erheblichen konkreten Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit des Klägers, die ihm individuell und mit überwiegender Wahrscheinlichkeit landesweit drohen müßte (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 6.95 - InfAusIR 1997, 193, 197), nicht ausgegangen werden kann. - BVerwG, 14.12.1993 - 9 C 45.92
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VG Berlin, 10.11.2005 - 38 X 228.05
Für die Abgrenzung, ob ein Ausländer sein Heimatland vorverfolgt oder unverfolgt verlassen hat, gilt der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Dezember 1993 - BVerwG 9 C 45.92 - DVBI 1994, 524, 525). - BVerwG, 03.12.1985 - 9 C 22.85
Asylrecht - PLO - Quasi-Staatlichkeit - Krieg - Bürgerkrieg - Revolution - …
- VG Trier, 23.03.2005 - 6 K 1584/05 Eine maßgebliche Änderung dieser Einschätzung ist auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht ersichtlich (vgl. insoweit auch: VG Sigmaringen, Urteil vom 20. September 2005, Az.: A 3 K 12612/03; BayVGH München, Urteil vom 13. Oktober 2005, Az.: 23 B 05.30308; VG Berlin, Urteil vom 10. November 2005, Az.: 38 X 228.05; VG Stade, Urteil vom 02. Dezember 2005, Az.: 6 A 1150/05 m.w.N.).
- VG Mainz, 18.08.2006 - 4 K 405/05 Zusammenfassend stellt das Gericht nach Auswertung aller ihm vorliegenden Quellen Folgendes fest: Gemessen an der Gesamtzahl der im Irak lebenden Christen sind die bekannt gewordenen Übergriffe (zuzüglich eines gewissen "Zuschlages" für ein zu vermutendes Dunkelfeld) zwar erschreckend, aber zahlenmäßig - noch - zu gering, um anzunehmen, dass für jedes Gruppenmitglied die aktuelle Gefahr besteht, in eigener Person Opfer von Übergriffen zu werden (DOI vom 06.09.2005, Az.: 1821 al/br; so im Ergebnis auch: OVG Niedersachsen vom 16.02.2006, Az.: 9 LB 27/03;… OVG Rheinland/Pfalz vom 24.01.2005 a.a.O. und vom 10.06.2005, Az.: 10 A 10789/05.OVG; VG Ansbach vom 05.12.2005, Az.: AN 9 K 04.32178; VG Sigmaringen vom 20.09.2005, Az.: A 3 K 12612/03; VG Berlin vom 10.11.2005, Az.: VG 38 X 228.05).
- VG Berlin, 01.06.2006 - 38 X 185.05 Zwar mag - wie die Kammer bereits mit Urteilen vom 10. November 2005 - VG 38 X 228.05 - und vom 8. Dezember 2005 - VG 38 X 230.05 - festgestellt hat - eine weitere Beobachtung der Lage für die christliche Minderheit im Irak angezeigt sein; eine Feststellung dahingehend, dass Christen gegenwärtig mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Irak eine Verfolgung allein wegen ihrer religiösen Gruppenzugehörigkeit droht, lässt sich derzeit und auf absehbare Zukunft nach alledem aber nicht treffen.
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