Rechtsprechung
| AG Gießen, 19.01.2021 - 39 C 114/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB, 569 BGB
Keine Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen der Lagerung von Trödel - IWW
543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB, 569 BGB
Wohnraummiete
- mietrechtsiegen.de
Fristlose Mietvertragskündigung wegen Lagerung von Müll & Gerümpel
- rabüro.de
Zur fristlosen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen der Lagerung von Trödel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Kündigung wegen der Lagerung von Trödel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen der Lagerung von Trödel?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fristlose Kündigung wegen Vermüllung bzw. Verwahrlosung einer Mietwohnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Kündigung wegen Lagerung von Trödel
- presseportal.de (Kurzinformation)
Trödel als Kündigungsgrund? - Mieter hatte allerhand Gerümpel in und vor einem Haus gelagert
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Messie-Syndrom: Fristlose Kündigung eines Wohnraummietvertrags allein wegen Lagerung von Gerümpel unzulässig - Ohne Belästigung von Mitmietern oder konkreter Gefährdung der Mietsache kein Kündigungsrecht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Kündigung wegen der Lagerung von Trödel! (IMR 2021, 104)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.04.2015 - VIII ZR 281/13
Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten: …
Auszug aus AG Gießen, 19.01.2021 - 39 C 114/20
Richtig ist zwar, dass eine Kündigung des Vermieters wegen Verletzung vertraglicher Duldungspflichten durch den Mieter nicht erst dann in Betracht kommt, wenn der Mieter gegen (rechtskräftig) titulierte Duldungspflichten verstoßen hat (BGH NJW 2015, 2417). - LG Berlin, 28.02.2011 - 67 S 109/10
Fristlose Kündigung eines Mietvertrags ist im Falle einer drohenden weiteren …
Auszug aus AG Gießen, 19.01.2021 - 39 C 114/20
Eine Ablagerung von Müll und Gerümpel rechtfertigt erst dann eine fristlose Kündigung, wenn entweder Mitmieter durch Gerüche belästigt werden oder die Bausubstanz konkret gefährdet ist (LG Berlin BeckRS 2011, 25638). - LG Berlin, 24.06.2015 - 65 S 148/15
Kündigung eines Wohnraummietvertrags: Starke Verschmutzung und Unordnung der …
Auszug aus AG Gießen, 19.01.2021 - 39 C 114/20
Selbst die Verschmutzungen der Wohnung durch menschliche Exkremente ebenso wie Unordnung rechtfertigen erst dann eine Beendigung des Mietverhältnisses, wenn entweder eine Störung des Hausfriedens vorliegt oder eine substantielle Schädigung der Mietsache oder eine besondere Gefährdungssituation heraufbeschworen wird (LG Berlin GE 2015, 1599).
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